Debatte um Impfpflicht: „Hanebüchene Vorschläge, unmoralischer Druck“

Lange hieß es seitens der Politik, eine Impfpflicht gegen das Corona-Virus werde es nicht geben. Nun werden immer mehr Stimmen aus Politik, Medizin und seitens der Arbeitgeberverbände laut, die eine Impfpflicht befürworten. Epoch Times sprach mit zwei Rechtsanwälten über das Thema.
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Coronavirus-Impfstoff. Symbolbild.Foto: iStock
Von 3. Dezember 2021
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Olaf Scholz, designierter Kanzler (SPD), kündigte am 30. November ein Gesetzgebungsverfahren für eine allgemeine Impfpflicht an. Dabei sei nicht die künftige Bundesregierung der Akteur, sondern das Parlament. Jeder Abgeordnete soll nach seinem Gewissen über die allgemeine Impfpflicht abstimmen können.

Sein Vorschlag für die allgemeine Impfpflicht zielt auf „Ende Februar oder Anfang März“ und dürfte bei Verstößen auch mit einer Strafandrohung verbunden sein. Konkrete Festlegungen gebe es hierzu noch nicht.

Inwiefern die angestrebte Impfpflicht für alle verfassungsrechtlich möglich ist, dazu sprach Epoch Times mit den zwei Rechtsanwälten Dr. David Schneider-Addae-Mensah und Dr. Alexander Christ. Beide stehen der Impfpflicht kritisch gegenüber.

Dr. Schneider-Addae-Mensah ist Menschenrechtsanwalt mit Sitz in Karlsruhe und Straßburg. Im Jahr 2011 hat er bereits einen Präzedenzfall vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten, wonach medizinische Zwangsbehandlungen im Grundsatz verboten wurden. Dr. Alexander Christ ist Rechtsanwalt in Berlin, Pressesprecher der Anwälte für Aufklärung e. V. und beschäftigt sich als Publizist mit Grundrechtsfragen und rechtspolitischen Themen.

Epoch Times: Medizinische Zwangsbehandlungen wurden 2011 im Grundsatz verboten. Herr Dr. Schneider-Addae-Mensah, können Sie kurz die damaligen Entscheidungsgründe zusammenfassen?

Schneider-Addae-Mensah: Das sie zu umfangreich sind, kann ich nur bestimmte Punkte noch mal in Erinnerung rufen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 gesagt, dass es eine Freiheit zur Krankheit gibt. Auf dieser Grundlage sind medizinische Zwangsbehandlungen grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise ist es nur unter der ganz engen rechtlichen Voraussetzung erlaubt, dass der Betroffene nicht mehr über sich und über seine Gesundheit entscheiden kann, weil ihm dazu der notwendige rechtsgeschäftliche Wille fehlt.

 ET: Ist das Urteil von vor zehn Jahren überhaupt im Kontext einer Pandemie vergleichbar?

Schneider-Addae-Mensah: Ich gehe nicht davon aus, dass wir zurzeit eine Pandemie haben. Das jedoch mal unterstellt, ist die Frage berechtigt. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte diese Frage der medizinischen Zwangsbehandlung im psychiatrischen Kontext entschieden. Ich denke aber, dass man Zwangsbehandlungen nicht nur auf psychiatrische Zwangsbehandlungen begrenzen kann, sondern auf alle Arten von medizinischen Eingriffen erstrecken muss. Ansonsten macht der Begriff der Zwangsbehandlung keinen Sinn. Daher sehe ich es so, dass das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung auch auf andere Formen medizinischer Eingriffe gegen den Willen der Betroffenen ausweiten müsste.

ET: Politiker sprechen sich vermehrt für eine Impfpflicht aus. Herr Dr. Christ, denken Sie, dass eine Impfpflicht gegen das Corona-Virus kommen wird?

Christ: Inzwischen fürchte ich es. Die Stimmen häufen sich, man kann hingucken, wo man will. Aus allen Parteien hört man im Moment, dass sich Politiker für eine Impfpflicht aussprechen. Ich hatte mehrfach Gelegenheit, mich mit juristischen Kollegen auch aus der Richterschaft zu unterhalten und auch da wird das Thema Impfpflicht ganz offensiv diskutiert.

Kollegen, die bisher davon ausgegangen waren, das ist nur etwas für Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, aber in Deutschland, in einem Rechtsstaat, ist so etwas wie eine Impfpflicht, also ein tatsächlicher Übergriff des Staates auf die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen quasi nicht denkbar – die scheinen davon abzugehen und meinen, das könnte man jetzt ganz offensiv diskutieren. Das erschreckt mich tatsächlich. Und ja, ich fürchte deshalb, dass wir in Deutschland eine Impfpflicht bekommen werden.

ET: Auf der einen Seite steht die Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen, auf der anderen Seite das Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit. Wie sind diese beiden Rechte gegeneinander abzuwägen?

Christ: Aus meiner Sicht ist die körperliche Unversehrtheit eines der höchsten Schutzgüter und steht in jedem Fall über anderen Rechten. Nach der Menschenwürde kommt im Grundgesetz an zweitwichtigster Stelle das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Für mich ist es völlig klar, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes klar die Absicht verfolgt haben, jegliche Übergriffe des Staates gegen Einzelne auszuschließen. Dafür ist für mich die Abwägung ganz eindeutig: Der Staat hat sich nicht einzumischen und hat dem Einzelnen die Entscheidung vollständig selbst zu überlassen.

Wenn wir darüber sprechen, dass Interessen der Allgemeinheit dem gegenüberstehen, dann glaube ich, krankt unsere Diskussion von Anfang an, dass die behaupteten Interessen der Allgemeinheit zu keinem Zeitpunkt unbestreitbar nachgewiesen wurden. Die Politiker haben zu keinem Zeitpunkt vermocht, die Grundlage ihres Handelns wissenschaftlich sauber nachzuweisen und entsprechend zu belegen, warum es zu diesen Einschränkungen überhaupt kommen muss. Tatsächlich sehen wir das Gegenteil.

Wenn man behauptet, wir hätten eine hohe Sterberate, dann müsste man das entsprechend nachweisen. Wenn man die Sterbezahlen anschaut, stellt man fest: Von Anfang an bis heute liegt keine Übersterblichkeit vor. Und so weiter. Erst wenn man das nachgewiesen hätte, nur dann kommt man überhaupt in die Diskussion möglicher Grundrechtseingriffe. Das hat alles nicht stattgefunden.

ET: Ihrer Argumentation stehen hohe Inzidenzen mit vielen Infektionen bzw. PCR-positiv-Getesteten gegenüber. Überwiegt das Recht der größeren Gruppe der Geimpften, das Recht auf körperliche Unversehrtheit der kleineren Gruppe, der Ungeimpften?

Schneider-Addae-Mensah: Das mit dem Nachweis der pandemischen Lage sehe ich genauso wie Kollege Christ. Nur leider sieht das Bundesverfassungsgericht es eben anders. Ich würde nicht irgendwelche Gruppen gegeneinander ausspielen wollen.

Selbstverständlich hat jeder Mensch individuell ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ich gehe übrigens davon aus, dass viele Geimpfte bereits de facto zwangsgeimpft sind. Die sind nämlich zur Impfung genötigt worden, ich selbst auch. Letzten Endes sind sie also sowieso schon in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, also bereits Opfer dieser Politik geworden.

Deswegen würde ich diese zwei Gruppen nicht gegeneinander ausspielen. Und auf gar keinen Fall kann der Schutz von irgendjemanden ein Argument sein, die Körper anderer zu verletzen. Das ist aus meiner Sicht grob verfassungswidrig und unverhältnismäßig, schon deshalb, weil Menschen gegen andere Menschen ausgespielt würden. Das lässt unsere Verfassungsordnung nicht zu.

ET: Am 27. Januar 2021 hat der Europarat die Resolution 2361/2021 verabschiedet. Mitgliedstaaten werden dazu aufgefordert, die Bürger zu informieren, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt werden soll, sich impfen zu lassen. Zudem wird gefordert, dass niemand aufgrund seines Impfstatus diskriminiert werden soll. Inwieweit ist Deutschland verpflichtet, derartigen Forderungen nachzukommen?

Christ: Aus meiner Sicht vollumfänglich. Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union und man müsste sonst fragen, welchen Sinn solche Resolutionen haben.

Diese Resolution hat den Charakter einer Empfehlung, das sagt eigentlich auch schon das Wort Resolution. Aber wenn wir an die europäische Idee auch nur noch im Ansatz glauben wollen, dann kann es doch nicht sein, dass so eine Resolution in die Welt gesetzt wird und dann hält man sich einfach nicht dran.

Was jetzt in Österreich und womöglich in Zukunft auch in Deutschland passiert, das ist eben ein klarer Verstoß gegen diese Resolution und ist somit aus meiner Sicht pauschal europarechtswidrig.

Schneider-Addae-Mensah: Der Europarat ist ja die internationale Organisation auf europäischer Ebene, die den Menschenrechten verpflichtet ist. Deswegen ist wichtig, was der Europarat macht. An den Europarat ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angebunden.

Die Resolution ist Soft-Law, die ist nicht unmittelbar bindend. Aber sie ist als Auslegung bei der Interpretation der europäischen Menschenrechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention  durch den Gerichtshof für Menschenrechte durchaus zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist diese Resolution eine Völkerrechtsquelle und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss bei einer Entscheidung hierauf zurückgreifen. Da kann diese Resolution also eine entscheidende Rolle spielen.

ET: Wenn wir der Resolution folgend die 2G- und auch die 3G-Regeln am Arbeitsplatz betrachten, ist damit eine Art Druck verbunden, sich impfen zu lassen. Wie sehen Sie das aus arbeitsrechtlicher Sicht?

Christ: Wenn man sich den neuen Paragrafen 28b Infektionsschutzgesetz durchliest, dann wird man von Anfang bis Ende zu dem Ergebnis kommen, dass hier Druck ausgeübt wird. Das kann man auch aus der Begründung des Gesetzentwurfs von SPD, FDP und Grünen herauslesen.

Ich habe mich in den vergangenen Wochen mit vielen Arbeitgebern unterhalten, die teilweise kritisch, teilweise ganz unkritisch den Maßnahmen gegenüber stehen. Von allen Seiten wird ganz klar gesagt, was jetzt im Moment in der Arbeitswelt in Deutschland passiert, ist lediglich ein Mittel, um mit Druck die Ungeimpften dazu zu bringen, sich impfen zu lassen.

Ich persönlich halte das für absolut unzulässig. Meiner Ansicht nach ist es eine höchst persönliche Entscheidung. Es kann gute Gründe geben, sich impfen zu lassen. Es kann gute Gründe geben, sich nicht impfen zu lassen. Das ist Privatsache eines jeden und geht schlicht niemanden etwas an. Vor einigen Jahren hätten wir uns niemals über den Impfstatus von irgendjemanden unterhalten. Jetzt plötzlich ist es Tagesgespräch. Dazu wird nun mit wirtschaftlichem Druck die Entscheidungsfreiheit eingegrenzt, wenn man seine Arbeitsstätte besuchen will, um seinen Arbeitsvertrag zu erfüllen.

ET: Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn jemand mit Druck zu einer Entscheidung bewegt werden soll?

Christ: In diesem Fall wird Druck ausgeübt, indem die Existenzgrundlage vieler Menschen infrage gestellt wird. Wenn ich meine Arbeitsstelle nicht besuchen kann, kann ich kein Geld verdienen und meine Familie nicht ernähren. Dieser Druck wird zu einer komplett unmoralischen Waffe, die eingesetzt wird, um die freie Entscheidungsmöglichkeit der Menschen de facto zu beseitigen.

Das halte ich für verwerflich. Das kann ich nur mit Begriffen versehen, die man sonst nur aus dem Strafrecht kennt. Für mich hat das den Charakter einer absoluten Nötigung, einer staatlichen Nötigung.

Schneider-Addae-Mensah: Ich sehe es genauso. Das hat etwas Nötigendes und auch was Erpresserisches, weil auch eine Vermögenskomponente enthalten ist. Denn es geht um die Lebensgrundlage. Mit den derzeitigen Straftatbeständen Erpressung und Nötigung in unserem Strafgesetzbuch kann man das nicht so recht fassen. Da wird man auch politisch darüber nachdenken müssen, neue oder erweiterte Straftatbestände zu fassen, die auch ein solches Verhalten unter Strafe stellen. Sonst kann man aus meiner Sicht ein derartiges Unrecht nicht hinreichend genug erfassen.

ET: Am 30. November 2021 hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden abgewiesen, die sich gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Bundesnotbremse gerichtet hatten. Die Einschränkungen waren also rechtens. Wie sehen Sie die heutige Entscheidung?

Schneider-Addae-Mensah: Das hat natürlich mit Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts mehr zu tun. Es ist ein Skandal, dass das höchste deutsche Gericht sich hier in einer Weise einlässt.

Man muss allerdings dazu sehen, es war nicht das Bundesverfassungsgericht, das hier entschieden hat, sondern der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der Senat hat den Gerichtspräsidenten und CDU-Parteipolitiker Harbarth als Vorsitzenden und ist kein gutes grundrechtsschützendes Organ. Sondern leider ein Senat, der in den letzten zehn Jahren schon vielfach in Zwangsbehandlungsfragen sehr grundrechtsverletzend geurteilt hat. Dessen schlechte Rechtssprechung hat sich jetzt wieder bewahrheitet.

Dieser Senat hat sämtliche Grundsätze, die der zweite Senat in Zwangsbehandlungsfragen in den letzten 10 Jahren führend aufgestellt hat, missachtet. Auch das Wort der Freiheit zur Krankheit oder der Begriff der Freiheit zum Ableben. Diese Begriffe, die durchaus leitentscheidend sein müssten, lässt der erste Senat komplett außer Acht.

Das ist in dem Sinne keine Rechtsprechung. Ich hoffe, dass auch der zweite Senat dazu noch einmal etwas entscheiden kann – oder im Zweifel auch beide Senate zusammen.

ET: Sie sprachen den Präsidenten des Senats und dessen politische Tätigkeit für die CDU an. Verstehe ich Ihre Kritik richtig, dass dort eine Gewaltenteilung nicht wirklich besteht?

Schneider-Addae-Mensah: Das Bundesverfassungsgericht ist ein politisch besetztes Gericht. Die Parteien haben Vorschlagsrechte für die Richter-Posten, je nach Stärke der jeweiligen Fraktionen im Bundestag. So ist das Gericht nun mal konstruiert. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob das eine Fehlkonstruktion ist oder nicht.

Das Problem dieses Gerichtspräsidenten ist allerdings, dass er wirklich ein kompletter Parteipolitiker ist. Er kommt also wirklich aus der aktiven Parteipolitik und war zuvor stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

Das ist jemand, der bringt keine wirklich objektive Erfahrung, neutrale Erfahrung für diesen Richter-Posten mit. Und die Entscheidungen des Senats der letzten Jahre haben sich nicht wirklich objektiv dargestellt. Diese personelle Fehlbesetzung macht die ohnehin schon problematische Grundrechtssprechung des ersten Senats noch schlimmer.

ET: Heute wurde entschieden, dass die Grundrechtseinschränkungen zur Bundesnotbremse rechtens waren. Liegt eine ähnliche Rechtsprechung für eine Impfpflicht dann nahe?

Christ: Es sind zwei unterschiedliche Maßnahmen und insofern würde ich erwarten, sollte sich meine Befürchtung einer Impfpflicht in Deutschland bewahrheiten, dass dieser Regelung dann wieder eine entsprechende Überprüfung einhergeht. Sie haben natürlich recht, die Entscheidung heute deutet schon so ein bisschen die Gesamthaltung dieses Senats an.

Grundsätzlich würde ich meinem Kollegen recht geben, aber in einem Punkt ein klein wenig widersprechen wollen. Ich glaube, dass wir in der Richterschaft ganz allgemein – und das fängt beim Obersten Gericht in Karlsruhe an – eine ganz fatale Haltung haben, staatliches Handeln nicht mehr gerichtlich zu kontrollieren.

Diese richterliche Kontrollaufgabe wird einfach nicht mehr wahrgenommen. Das ist Arbeitsverweigerung. Die Gerichte suchen geradezu nach Begründungen, wie sie Regierungshandeln irgendwie gerechtfertigt bekommen. Das ist in gar keinem Fall der Auftrag eines solchen Gerichtes.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit allem, was es hat, schützend und verteidigend vor unsere Grundrechte zu stellen. Die einzige und vornehmste Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes ist es, die Grundrechte in ihrem Kernbestand auf jeden Fall zu erhalten.

Jetzt erleben wir, dass das Bundesverfassungsgericht ausführt, man müsse als Regierung gar keinen Nachweis mehr führen. Im Ergebnis müsse man sich um die Details nicht kümmern, man kann das alles ganz pauschal ungeprüft so annehmen, wenn irgendjemand behauptet, wir hätten eine Pandemie. Dann sind alle Maßnahmen gerechtfertigt, dann ist es genau das Gegenteil von dem, was ich eben formuliert habe. Je drastischer die Darstellung der Gefahrenlage, egal ob diese in diesem Umfang gegeben ist oder nicht, umso weniger scheinen Begründungen der Behörden nötig, um Einschränkungen der Freiheitsrechte begründen zu müssen. Das, was das Bundesverfassungsgericht hier macht, das ist nicht die Wahrnehmung der Aufgabe, die Grundrechte zu schützen, sondern da gibt man die Grundrechte ihrem vollständigen Verfall preis.

ET: Sagten Sie gerade, man hätte faktisch prüfen müssen, ob die epidemische Lage nationaler Tragweite überhaupt vorliegt und das sei nicht geschehen?

Christ: Also ich hätte erwartet, dass das Gericht von vorne anfängt: Haben wir überhaupt eine solche Virusinfektion, die sich im Umfang einer Pandemie äußert? Dazu hätte man schauen müssen, wie solche Virusinfektionen nachgewiesen werden. Hat es überhaupt die Dimension einer Pandemie?

Dazu hätte man sich eben an früheren Definitionen einer Pandemie orientieren müssen und die Zahlen unter die Lupe nehmen und so weiter. Nur auf der Basis einer solchen Situation kann es denklogisch gerechtfertigt sein, dass die Politik solche drastischen Maßnahmen umsetzt, die sich in Grundrechts- und Freiheitsrechtseinschränkungen äußern.

Wir sprechen ja nicht von irgendeiner Bagatelle. Wir sprechen davon, dass Grundrechte, Freiheitsrechte massiv über eine lange Dauer, vielleicht sogar unbegrenzt eingeschränkt worden sind. Das kann ja nur gerechtfertigt sein, wenn ich mich vorher mit den Fakten befasse und prüfe, ob derartige Voraussetzungen überhaupt zutreffen. Dann hätte man eben meines Erachtens feststellen müssen, dass die Voraussetzungen schon gar nicht vorliegen.

ET: Manche Anwälte sehen in der Impfpflicht kein Problem und sprechen sogar bereits über mögliche Sanktionen, sollte man künftig gegen eine Impfpflicht verstoßen. Eine Verfassungsrechtlerin sagte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, sie würde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren passend finden. Ein Verfassungsrechtler hält es für möglich, dass der Staat Auszahlungen von BAföG, Wohngeld und Ähnlichem vom Impfstatus abhängig machen und sogar den Führerschein entziehen kann. Halten Sie diese Sanktionen für realistisch?

Schneider-Addae-Mensah: Für realistisch halte ich in diesem Land inzwischen so ziemlich alles. Das heißt aber natürlich nicht, dass das zulässig ist. Wir bewegen uns wirklich inzwischen in Dimensionen, die hätten wir uns nicht ausmalen können.

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, wenn das so weiter geht, dass wir mit dem Rechtsstaat in Zukunft noch vorankommen können. Das ist eine bittere Erfahrung, denn ich bin Jurist und letzten Endes natürlich auch auf die Verfassung vereidigt worden. Ich bin ein Anwalt mit Schwerpunkt auf Menschenrechte.

Aber wenn es zu solchen Auswüchsen kommt, wie diese Pseudo-Verfassungsrechtler da fordern, dann wird es nicht eine rechtliche Lösung des Konflikts geben, sondern irgendwann eine politische und möglicherweise auch eine gewaltsame.

ET: Ist es verhältnismäßig, den Führerschein abzugeben, wenn man sich nicht impfen lässt?

Christ: Natürlich ist das nicht verhältnismäßig. Ich glaube, das ist den Leuten, die diese Vorschläge äußern, auch irgendwie klar. Am Ende ist es Ausdruck der Hilflosigkeit.

Ich glaube nicht, egal, welche Maßnahmen in Deutschland jetzt noch auf den Tisch gelegt werden, dass es dazu kommen wird, dass sich alle Menschen impfen lassen werden. Ich glaube, die Gruppe derer, welche die Impfung für sich nicht als den richtigen Weg gesehen hat, wird im Wesentlichen auch nicht mehr davon abweichen.

Es wird der Versuch unternommen, durch immer hanebüchenere Vorschläge immer noch höheren Druck aufzubauen. Ich hab‘ auch schon den Vorschlag gehört, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen, in Zukunft fünffach höhere Krankenhausbeiträge bezahlen müssten. Also da überbieten sich Politiker im Moment mit absurden Vorschlägen, weil sie glauben, dass sie damit ihrer Klientel entsprechend nach dem Mund reden. Verhältnismäßig ist das alles nicht.

Und ich möchte auch noch mal eindeutig sagen: Nur weil ein Bundesverfassungsgericht der Meinung ist, irgendeine Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es ja noch lange nicht, dass die Regelung tatsächlich rechtmäßig ist. Es heißt auch noch lange nicht, dass die Regelung mit dem Menschenrecht in Einklang zu bringen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat eine einzelstaatliche verfassungsrechtliche Meinung. Ein konkreter Senat, konkrete Richter, die dort in diesem Gericht sitzen, haben eine konkrete Meinung.

Und am Ende müssen sich auch diese Richter für ihre Haltung verantworten. Wir hatten in Deutschland schon mal eine Situation, wo Richter Recht gesprochen haben und wir haben dann schon recht kurze Zeit später erkennen müssen, dass das, was da im Namen des Volkes geurteilt wurde, vor der Geschichte dann keinen Bestand hatte.

Ich meine, wir sollten abwarten. Mit dem Menschenrecht ist das, was derzeit in Deutschland geschieht, nicht in Einklang zu bringen und ebenso wenig mit rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die das mittragen, machen sich mit schuldig an Verbrechen gegen die Menschheit und nichts anderes geschieht hier.



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