Debatte um frühere Strafmündigkeit: GdP widerspricht Reul
Nach dem Tod eines Obdachlosen, der im Dortmunder Hafen von einem 13-Jährigen erstochen worden war, hatte Reul gesagt, es müsse über eine frühere Strafmündigkeit diskutiert werden „Eine Absenkung dieses Alters könnte den Strafanspruch des Staates befrieden. Aber das würde solche Taten nicht verhindern“, ist Polizei-Gewerkschafter Mertens überzeugt.
Er weist darauf hin, dass die Bluttat von Dortmund von anderen Jugendlichen vor Ort gefilmt worden sei. „Das spricht zum einen für eine kriminelle Energie, die über die kriminelle Energie hinausgeht, die nötig ist, einen Menschen zu quälen oder zu töten“, so Mertens.
Zum anderen zeige das aber auch, dass die Täter nicht die „charakterliche Reife haben, um zu überschauen, was sie getan haben und welche Folgen das habe“, was wiederum der Annahme widerspreche, die 13-Jährigen von heute seien mündiger als die von früher. Mertens plädiert stattdessen dafür, die Motivlagen der Täter genau zu untersuchen, um präventiv wirken zu können. (dts)
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