Debatte über Konsequenzen nach Anschlag in Berlin hält an

Reichen die deutschen Sicherheitsgesetze? Müssen sie verschärft werden? Oder nur konsequenter angewendet? Der Anschlag von Berlin hat die Debatte neu befördert. Sie wird sich absehbar ins Wahljahr 2017 hineinziehen.
Titelbild
Der Lastwagen mit dem der mutmaßliche Attentäter Anis Amri auf dem Weihnachtsmarkt bei der Berliner Gedächtniskirche zwölf Menschen tötete.Foto: Paul Zinken/dpa
Epoch Times28. Dezember 2016

Die Debatte über schärfere Sicherheitsgesetze und andere Konsequenzen nach dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt reißt nicht ab. Eine zentrale Forderung ist weiterhin ein Ausbau der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen.

„Wir brauchen mehr Videoüberwachung an den Orten, an denen besondere Sicherheitsgefahren bestehen, sei es durch mögliche Terroranschläge oder Kriminelle wie organisierte Taschendieb-Banden“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der „Bild“-Zeitung.

Bundes-Chef von Gewerkschaft der Polizei: Mehr Videoüberwachung könne Sicherheitsgefühl erhöhen

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, sagte den „Ruhr Nachrichten“, mehr Videoüberwachung könne in der Bevölkerung für ein höheres Sicherheitsgefühl sorgen. „Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jeder Weihnachtsmarkt, jede Einkaufspassage, jede Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs und jeder Wochenmarkt videoüberwacht werden soll.“ Auch könne die Videoüberwachung unmittelbar keine Straftat verhindern. „Sie kann aber enorm bei der Aufklärung helfen und dafür sorgen, dass die Täter gefasst und bestraft werden.“

Aus Sicht von CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hat der Anschlag von Berlin die Notwendigkeit der Videoüberwachung öffentlicher Plätze gezeigt. „Hätte die Polizei auf Bilder aus einer Videoüberwachung zurückgreifen können, wäre der Attentäter schneller identifiziert worden und hätte sich wahrscheinlich nicht durch halb Europa nach Italien absetzen können“, sagte Scheuer dem „Tagesspiegel“. „Wenn die Polizei bei einem solchen Anschlag auf private Handyvideos angewiesen ist, dann ist das einfach zu wenig.“

Polizei stößt immer an rechtliche Grenzen bei der Überwachung der Telekommunikation

Malchow beklagte in der „Passauer Neuen Presse“, dass die Polizei immer wieder vor allem in der Überwachung der Telekommunikation an rechtliche Grenzen stoße. „Die fortschreitende Entwicklung dieser Technik erfordert immer gravierendere Eingriffe in den Datenschutz, um Kommunikation mitzubekommen.“ Dem setzten deutsche und europäische Gerichte enge Grenzen, wie man es bei der Vorratsdatenspeicherung erlebt habe. Hier müssten Politik und Gesellschaft entscheiden, wie weit sie mitgehen wollten.

Führende Grüne setzen unterschiedliche Akzente bei Forderungen nach Gesetzesverschärfungen. Die Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, wies diese zurück. „Grundsätzlich sind die Gesetze bewährt und in Ordnung, Probleme gibt es offensichtlich beim Vollzug“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch).

Dagegen zeigte sich der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir offener auch für Gesetzesverschärfungen. „Wenn es bei der Abschiebung von Kriminellen Defizite in der Umsetzung von bestehenden Gesetzen gibt oder Gesetzeslücken, dann muss man das prüfen“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). Dies müsse aber „auf Grundlage unseres Rechtsstaates und nicht ins Blaue hinein“ geschehen. Der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz nannte in der „Welt“ Videoüberwachung an „besonders gefährdeten Orten“ sinnvoll.

Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Armin Laschet fordert in einem 15-Punkte-Katalog unter anderem mehr Videoüberwachung und konsequente Abschiebungen von Gefährdern. „Die Menschen in Deutschland haben zu Recht kein Verständnis dafür, wenn gewaltbereite Radikale ohne Aufenthaltsstatus sich weiterhin in unserem Land aufhalten oder gar frei bewegen können“, sagte er der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Mittwoch).

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, sprach sich für eine strengere Überwachung von Gefährdern aus – auch mit Fußfesseln. Im „Handelsblatt“ äußerte sie sich aber zugleich skeptisch zum Plan von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), einen neuen Haftgrund „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ einzuführen. „Es darf keine Präventivhaft geben, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen“, sagte Högl. (dpa/dk)



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