Datenschutzbehörden zweifeln an Spahns Digitalgesetz
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und seine Länderkollegen haben Zweifel an der Vereinbarkeit des bereits verabschiedeten Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) mit dem europäischen Datenschutzrecht. Das berichtet der Fachdienst „Handelsblatt Inside Digital Health“. In dem Gesetz hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) insbesondere Regelungen zur elektronischen Patientenakte getroffen, welche die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 anbieten müssen.
In einem konzertierten Verfahren haben die Datenschützer das Gesetz noch einmal geprüft und wollen nun auf die Kassen einwirken. „Das Vorgehen wird länderübergreifend abgestimmt, es geht um mögliche Anordnungen an Krankenkassen und an eine bessere Aufklärung der Versicherten. Entsprechende Maßnahmen werden noch im Jahr 2020 vorbereitet und 2021 umgesetzt“, sagte der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württembergs, Stefan Brink, dem Fachdienst.
„Das Ziel ist, im Ergebnis noch Verbesserungen für den Datenschutz zu erreichen, gegebenenfalls auch auf der Basis freiwilliger Maßnahmen der Krankenkassen“, sagte sein rheinland-pfälzischer Kollege, Dieter Kugelmann. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen behalte man sich vor.
Ein wesentlicher Kritikpunkt der Datenschützer am PDSG ist, dass die Verpflichtung für die Krankenkassen gestrichen worden war, Service-Terminals in ihren Geschäftsstellen einzurichten, mit denen Versicherte ohne Smartphone ihre Patientenakte hätten einsehen und verwalten können.
Ohne die Service-Terminals gebe es eine „Benachteiligung von Menschen“, die nicht über ein Smartphone verfügten, so Kugelmann. Der Bundesdatenschutzbeauftragte und drei seiner Länderkollegen, unter anderem Brink aus Baden-Württemberg, wollen am Mittwoch über die „Folgen einer europarechtswidrigen Gesetzgebung beim PDSG“ informieren. (dts)
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