ChatGPT: Deutschlands Datenschutzbehörden prüfen KI-Anwendung
Die Datenschutzbehörden der Länder prüfen mögliche Verstöße der auf künstlicher Intelligenz (KI) beruhenden Anwendung ChatGPT gegen die deutsche Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). „Die Taskforce KI der Datenschutzkonferenz hat das Thema übernommen“, sagte die Konferenzvorsitzende, die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen, dem digitalen Medienhaus Table.Media. Sie wies darauf hin, sie sehe hier nicht nur Risiken für den Datenschutz, sondern auch Herausforderungen für die Politik.
Die Verantwortlichen für die Bereitstellung und den Einsatz von KI-Sprachmodellen müssten selbstverständlich die Anforderungen der DSGVO einhalten, betonte Hansen. „Dies ist nun zu prüfen“, sagte die Datenschutzbeauftragte. Die Konferenz kümmere sich zudem darum, an die Informationen der italienischen Datenschützer heranzukommen, wo ChatGPT gesperrt wurde. Bisher lägen in Deutschland allerdings keine formellen Beschwerden gegen ChatGPT vor.
Auf der Datenschutzkonferenz am Montag war das Thema nach Informationen von Table.Media besprochen worden, weil es Anfragen bei Aufsichtsbehörden zu der extrem leistungsstarken KI gegeben habe. „Offensichtlich sind die Risiken umfassender als ’nur‘ Datenschutz, so dass nicht nur ein Tätigwerden der Datenschutzaufsicht und beispielsweise der Landesmedienanstalten gefordert ist, sondern auch der Politik und Gesetzgebung“, sagte Hansen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte eine Sperrung von ChatGPT auch in Deutschland am Montag als denkbar eingestuft. Dagegen lehnt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein solches Vorgehen ab. ChatGPT erstellt mithilfe von künstlicher Intelligenz und der Auswertung großer Datenmengen Texte und ist dabei in der Lage, auch komplexere Anforderungen zu erfüllen. (afp/il)
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