Datenschutzbeauftragte mahnt bei Videoüberwachung zur Vorsicht
Nach entsprechenden Plänen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) warnen Datenschützer vor einer zu starken Ausweitung der Videoüberwachung. Das berechtigte Interesse an solchen Maßnahmen müsse mit den „schutzwürdigen Interessen der Betroffenen“ abgewogen werden, sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff der „Welt“ vom Donnerstag. Der Innenminister wies die Bedenken zurück.
De Maizière will das Datenschutzgesetz ändern, um die Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufszentren oder Sportstätten zu erleichtern. Dafür will er den Schutz der Bevölkerung als „wichtiges Ziel“ bei der Abwägungsentscheidung über eine solche Maßnahme im Gesetz festschreiben. Damit würden die Hürden dafür erheblich gesenkt.
Zudem will der Bund die Anwendung intelligenter Videotechniken, mit der Gesichter und gefährliche Gegenstände erkannt werden können, in Bahnhöfen erproben.
Voßhoff verwies darauf, dass das Bundesdatenschutzgesetz bereits in seiner jetzigen Form bei besonderen Gefährdungen eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume erlaube. Das grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht müsse dabei aber selbstverständlich gewahrt werden.
Zuvor hatte bereits der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar in der ARD gesagt, es sei ein erheblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wenn das von einer Videokamera erfasste Gesicht Datenbanken durchlaufe.
Die Observierung öffentlicher Orte mit Videotechnik sei „ein sehr gutes Mittel, um Straftäter zu überführen“, hielt de Maizière den Kritikern entgegen. Es sei nicht beabsichtigt, „unbescholtene Bürger zu überwachen“, sagte er dem Radiosender MDR Aktuell in einem am Donnerstag ausgestrahlten Interview.
Bei einer derartigen Überwachung, die es jetzt schon an Bahnhöfen und in Zügen gebe, würden keine konkreten Menschen ins Visier genommen, sagte de Maizière. Vielmehr würde nur ein Bewegungsablauf von unbekannten Menschen aufgezeichnet. Wenn es keine Vorfälle gebe, würden diese Daten nach einigen Stunden oder Tagen gelöscht. „Aber wenn man jetzt eine konkrete Straftat hat, kann man feststellen, ist diese Person bekannt, ist sie woanders aufgetaucht?“, sagte de Maizière.
Sein Vorschlag für eine Gesetzesänderung solle dazu führen, „dass wir in öffentlichen Räumen mehr als bisher eine Videoüberwachung haben, um Taten besser aufklären zu können und die Bürger besser zu schützen“. Dazu gehöre auch der Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware.
Rückendeckung erhielt de Maizière vom saarländischen Innenminister Klaus Bouillon (CDU). Um auf die Terrorbedrohung zu reagieren, sei der verstärkte Einsatz von Videoüberwachungstechnik und eine damit verbundene Gesetzesänderung „die notwendige Konsequenz“, erklärte Bouillon. Um die Bürger zu schützen, „müssen wir alle Mittel ausschöpfen, die uns zur Verfügung stehen“. (afp)
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