Datenleck bei Facebook: Bundesgerichtshof verhandelt in Leitverfahren

Am 11. November verhandelt in Karlsruhe Der Bundesgerichtshof über Facebook. Es steht ein Grundsatzurteil an: allein beim zuständigen sechsten Zivilsenat in Karlsruhe 25 liegen weitere solcher Verfahren zum Datenschutz. Insgesamt gibt es mehrere tausend Verfahren vor deutschen Gerichten.
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Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht für Deutschland.Foto: AdrianHancu/iStock
Epoch Times10. November 2024

Dreieinhalb Jahre nach Bekanntwerden eines großen Datenlecks bei Facebook im April 2021 steht ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) an. Es geht um Schadenersatz für Betroffene, deren persönliche Daten im Internet verbreitet wurden.

Am Montag verhandelt der BGH in Karlsruhe in einem sogenannten Leitentscheidungsverfahren – sein Urteil wird maßgeblich für zahlreiche Fälle. (Az. VI ZR 10/24)

Wie sah das Datenleck aus?

Zwischen Januar 2018 und September 2019 nutzten unbekannte Kriminelle die Suchfunktion von Facebook, um die Daten von Hunderten von Millionen von Facebook-Nutzern abzugreifen. Sie bedienten sich dabei einer Methode, die Scraping genannt wird: Damals konnten Nutzer über die Eingabe von Telefonnummern in die Suchfunktion identifiziert werden.

Die Unbekannten generierten millionenfach zufällige Telefonnummern und riefen über automatisierte Anfragen die Daten von Nutzern ab, deren Nummern darunter waren.

Im April 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet. Auch Daten des Klägers in dem vom BGH zur Verhandlung anstehenden Fall waren darunter. Bekannt wurden so seine Telefonnummer in Verknüpfung mit seiner Nutzer-Identität, seinem Namen, Geschlecht und Arbeitgeber.

Was will der Kläger vor Gericht erreichen?

Es geht ihm unter anderem um Schadenersatz von mindestens 1.000 Euro. Er macht geltend, dass der Facebook-Mutterkonzern Meta gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen und seine Daten nicht ausreichend geschützt habe.

Nach dem Scraping-Vorfall würde er deutlich häufiger in betrügerischer Absicht per E-Mail, SMS und Telefon kontaktiert.

Wie lief das Verfahren bislang?

Vor dem Landgericht Bonn hatte der Kläger im März 2023 teilweise Erfolg, es sprach ihm 250 Euro zu. In der Berufung änderte das Oberlandesgericht Köln im Dezember die Entscheidung aber und wies die Klage ab.

Der Facebook-Nutzer wandte sich an den BGH, um dieses Urteil prüfen zu lassen.

Welche Fragen stellen sich dem BGH?

Unter anderem, ob Meta gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen hat. Außerdem geht es darum, ob der Kontrollverlust über die Daten für den Kläger einen immateriellen Schaden im Sinne dieser Verordnung begründet und wenn ja, wie dieser zu bemessen ist.

Was ist das Besondere an dem Verfahren?

Es ist richtungsweisend für tausende anderer Fälle. Nach BGH-Angaben liegen allein beim zuständigen sechsten Zivilsenat in Karlsruhe 25 weitere solcher Verfahren. Insgesamt seien es mehrere tausend Verfahren vor deutschen Gerichten.

Eine erste Verhandlung über zwei solcher Fälle hatte der BGH bereits für Anfang Oktober angekündigt. Sechs Tage vor dem geplanten Termin wurde er aber aufgehoben, da die Revisionen zurückgezogen wurden. Auch für den Montag war ursprünglich eine Verhandlung über zwei Fälle geplant, auch hier wurde eine Revision bereits zurückgenommen.

Das kann passieren, wenn sich die Parteien vorher einig werden. In den beiden Scraping-Fällen soll Meta den Klägern einem Bericht von Stiftung Warentest zufolge eine großzügige Entschädigung angeboten haben.

Kann die Verhandlung noch abgesagt werden?

Dass die geplante Verhandlung wieder abgesagt wird, ist nicht mehr möglich. Denn vergangene Woche am Donnerstag nutzte der BGH eine am selben Tag in Kraft getretene Neuregelung zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren. Ab sofort kann er über grundsätzliche Rechtsfragen auch dann entscheiden, wenn die Revision zurückgenommen wird.

So sollen die Gerichte entlastet werden. Wenn der BGH die entscheidenden Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt hat, ist das maßgeblich für die Fälle, die noch bei anderen Gerichten liegen. Der Facebook-Fall wurde zu einem solchen Leitverfahren erklärt.

Die ähnlichen Fälle an anderen Gerichten können nun bis zur Entscheidung des BGH ausgesetzt werden. Wann diese fällt, ist aber noch unklar. Am Montag wird erst einmal ab dem frühen Nachmittag verhandelt. (afp/red)



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