Das hat das Parlament vor der Sommerpause beschlossen – Neue Gesetze im Überblick

Verbraucher kommen künftig schneller aus ihren Handyverträgen. Außerdem kann Mordverdächtigen unter bestimmten Voraussetzungen ein zweites Mal der Prozess gemacht werden. Wichtige neue Gesetz im Überblick.
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Vor dem Landgerichtsgebäude in Ulm steht u.a. eine Statue der Justitia.Foto: Stefan Puchner/dpa/dpa
Epoch Times25. Juni 2021

Erst nach mehr als 17 Stunden hat der Bundestag um 02.30 Uhr in der Nacht zum Freitag seine Sitzung beendet. Sie war damit 18 Minuten länger als die bis dahin längste Sitzung dieser Legislaturperiode im Juni 2019. Wichtige Beschlüsse im Überblick:

Strafprozessordnung

Bei schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen kann Verdächtigen künftig ein zweites Mal der Prozess gemacht werden, wenn neue Beweise auftauchen. Wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung darf eigentlich niemand für dieselbe Tat mehrfach zur Verantwortung gezogen werden.

Die Liste der „Wiederaufnahmegründe“ wird nun um schwere Straftaten erweitert, die nicht verjähren können. Dazu gehören Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen eine Person.

Beleidigung

Härter bestraft werden verhetzende Beleidigungen gegen Juden und Muslime sowie gegen Homosexuelle und Behinderte. Herabwürdigende Briefe oder Mails gelten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden – diese strafrechtliche Lücke wurde nun geschlossen. In Zukunft macht sich strafbar, wer Feindeslisten veröffentlicht, die geeignet und bestimmt dafür sind, Bürger Gefahren auszusetzen.

Verboten ist nunmehr auch das Zeigen von Kennzeichen terroristischer Organisationen. Davon soll auch die Flagge der radikalislamischen Hamas erfasst werden.

Kindesmissbrauch

Mit dem Gesetzespaket werden ferner die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch zur Straftat gemacht. Wer die Texte aus dem Internet oder geschlossenen Chatgruppen runterlädt, muss mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen, für deren Verbreitung drohen sogar drei Jahre Gefängnis.

Stalking

Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, soll künftig schneller vor Gericht landen. Um das sogenannte Stalking konsequenter verfolgen zu können, hat der Bundestag die Strafbarkeitsschwelle abgesenkt. Bisher musste den Tätern „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers „schwerwiegend“ beeinträchtigt. In Zukunft reicht es schon aus, jemanden „wiederholt“ zu belästigen und dessen Leben damit „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen.

Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind in besonders schweren Fällen künftig bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich.

Illegale Internetgeschäfte

Der Internethandel mit Waffen, Drogen und Kinderpornografie soll konsequenter bestraft werden. Betreiber einer kriminellen Handelsplattform droht künftig bis zu zehn Jahre Gefängnis. Schon bisher machten sich Betreiber grundsätzlich der Beihilfe schuldig, wenn ihre Online-Marktplätze für illegale Geschäfte genutzt wurden. Wenn ihnen aber keine Kenntnis von den konkret gehandelten Waren nachgewiesen werden konnte, blieben sie in der Regel unbehelligt.

Zwangsprostitution

Zur Bekämpfung der Zwangsprostitution wird eine Regelung geschaffen, mit der sich Freier bereits dann strafbar machen, wenn sie eindeutige Hinweise darauf haben, dass die Frauen nicht freiwillig arbeiten – wie körperliche Verletzungen oder Aussagen der Frau.

Wiedergutmachungseinbürgerung

Das neue Gesetz regelt auch die so genannte Wiedergutmachungseinbürgerung. Nachfahren von NS-Verfolgten können künftig die deutsche Staatsbürgerschaft auch dann annehmen, wenn sie aufgrund früherer Regelungen darauf keinen Anspruch hatten.

Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Ein entsprechendes Gesetz soll Verbrauchern zudem die Kündigung ihrer Verträge erleichtern. Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.

Mietspiegel

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Damit sollen Mieter besser vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt werden. In mehr als 80 der 200 größten deutschen Städte gebe es derzeit keinen gültigen Mietspiegel, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Ohne Mietspiegel sei die Mietpreisbremse aber „faktisch unwirksam“. Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. (dpa)



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