Das ändert sich im nächsten Jahr – Von Mindestlohn und Hartz-IV bis zur Kassenbonpflicht
Für viele Verbraucher ändern sich im kommenden Jahr zentrale Ansprüche – wenn auch teilweise nur um wenige Euro. An anderen Stellen wie auf der Stromrechnung könnte es teurer werden. Wichtige Änderungen im Überblick:
MINDESTLOHN UND AUSBILDUNGSGEHALT
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von aktuell 9,19 Euro pro Stunde auf 9,35 Euro. Über die weitere Erhöhung wird ab Mitte des Jahres entschieden.
Auch Auszubildende bekommen bei einem Ausbildungsbeginn ab 2020 künftig erstmals eine Mindestvergütung: Sie soll im ersten Lehrjahr zunächst mindestens 515 Euro betragen, bis 2023 soll der Betrag schrittweise auf 620 Euro steigen.
HÖHERE HARTZ-IV-SÄTZE
Bezieher von Hartz IV bekommen ab Januar mehr Geld. Für alleinstehende Langzeitarbeitslose erhöht sich der Regelsatz von bislang 424 auf 432 Euro. Die Grundsicherung für Paare steigt von 382 auf 389 Euro je Partner. Auch für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten erhöhen sich die Leistungen: Für Kinder bis zu fünf Jahren steigt der Satz von 245 auf 250 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren sind es mit 308 Euro und für Jugendliche unter 18 Jahren mit 328 Euro künftig jeweils sechs Euro mehr.
STEUERENTLASTUNGEN
Der Steuer-Grundfreibetrag wird im kommenden Jahr um 240 Euro angehoben. Das jährlich einkommensteuerfreie Einkommen beträgt dann 9408 Euro für Ledige und 18.816 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete.
2020 bringt auch die Umsatzsteuersenkung auf Monatshygieneartikel wie Tampons sowie auf elektronische Bücher und Zeitschriften. Außerdem steigen die Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen, auch Berufskraftfahrer bekommen einen sogenannten Pauschbetrag für Übernachtungen.
BAHNTICKETS
Zum 1. Januar schon kommt die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 auf sieben Prozent. Sparpreise und Flexpreise werden damit günstiger, auch die Preise für die BahnCard 100, für Streckenzeitkarten, zur Mitnahme von Fahrrädern sowie für die Sitzplatzreservierung werden um zehn Prozent günstiger. Eine Einigung zwischen Bund und Ländern auf eine Ermäßigung für die BahnCard 25 und BahnCard 50 steht noch aus.
RENTE
Ab Juli sollen die Renten im Westen voraussichtlich um 3,15 Prozent und im Osten um 3,92 Prozent steigen. Die Regierung will zum Jahreswechsel zudem etwa vier Millionen Betriebsrentner durch einen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro bei der Krankenversicherung entlasten.
STROMPREISE STEIGEN
Mehr als die Hälfte der örtlichen Versorger hat Preiserhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt. Gründe für die Anpassungen sind die steigende EEG-Umlage und höhere Stromnetzgebühren. Die Mehrkosten für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden betragen laut Vergleichsportalen rund 70 Euro pro Jahr.
KOSTEN FÜR AUTOFAHRER
Die Bußgelder für Verkehrsverstöße sollen 2020 mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung künftig deutlich saftiger ausfallen: Wer nach Inkrafttreten der Novelle etwa unerlaubt auf dem Gehweg parkt, zahlt nicht mehr 20, sondern 55 Euro. Für über 20 Millionen Mitglieder des ADAC steigen außerdem im ersten Halbjahr 2020 erstmals seit langem die Beiträge.
HÖHERE STEUERN AUF FLUGTICKETS
Als Teil des Klimapakets wird die Luftverkehrssteuer zum 1. April 2020 erhöht. Konkret soll sie für innereuropäische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro steigen. Für mittlere Distanzen bis 6000 Kilometern ist eine Erhöhung um 9,58 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Für Fernflüge sollen künftig 59,43 Euro fällig werden, 17,25 Euro mehr als bisher. Noch unklar ist, wie viel dieser Aufschläge die Fluggesellschaft an ihre Kunden weitergeben.
MASERN-IMPFPFLICHT
Ab März gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht in Kindertagesstätten, Schulen, anderen Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften. Kinder ab einem Jahr und das Personal dort müssen dann gegen die Masern geimpft sein. Kinder können ansonsten vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden; in anderen Fällen drohen Bußgelder.
SCHNELLERE ARZTTERMINE
Damit Patienten schneller Arzttermine bekommen, sollen sie ab Januar rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 einen Ansprechpartner bei der Terminservicestelle finden.
KASSENBON-PFLICHT
Einzelhändler müssen ab Januar bei jedem Kauf einen Beleg erstellen. Diese Kassenbon-Pflicht gilt sowohl beim Bäcker als auch beim Friseur oder in Apotheken – sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen. Die sogenannte Belegausgabepflicht soll einer größeren Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug dienen. (afp)
Eine Buchempfehlung vom Verlag der Epoch Times
Der Kommunismus vertritt die absolute Gleichheit der Ergebnisse in der Gesellschaft – also einen absoluten Egalitarismus. Dieser Begriff mag vielleicht hochtrabend klingen, sodass viele blind an seine Rechtschaffenheit glauben. Doch gleichzeitig ruft er auch Hass und Neid hervor.
Eine Folge des Egalitarismus ist, dass die Menschen den Erfolg anderer nicht akzeptieren können – wenn diese etwa reicher sind, ein bequemeres Leben führen, eine leichtere Arbeit haben oder ihre Lebensbedingungen einfach besser sind. Alle sollten gleich sein nach dem Motto: Ich will und soll das haben und bekommen, was du hast und bekommst.
Der absolute Egalitarismus zeigt sich auf mindestens zwei Arten: Erstens, wenn Menschen denken, dass alle gleich sein sollten, werden einige mit ihrem wirtschaftlichen Status bestimmt unzufrieden sein. So ist es einfach, Neid und Hass unter den Menschen schüren. Die Menschen begehren die Dinge, die ihre Mitmenschen besitzen, und versuchen sogar, sie mit unlauteren und gewaltsamen Methoden in ihren Besitz zu bringen. Im Extremfall zerstören sie das Eigentum der anderen oder töten, um reich zu werden. Die schlimmste Erscheinungsform hierbei ist die gewaltsame Revolution.
Und zweitens: Der absolute Egalitarismus zeigt sich auch innerhalb der Gruppen, die im Wesentlichen den Zustand der „Gleichheit“ bereits erreicht haben: Wenn es Vorteile gibt, erhält jeder den gleichen Anteil davon. Alle, die auffallen, werden kritisiert. Alle werden gleich behandelt, ob jemand nun mehr, weniger oder gar nicht arbeitet. Darum geht es in Kapitel 9 (Band 2) dieser Buchserie. Hier weitere Informationen und Leseproben.
ISBN Band 1: 978-3-9810462-1-2, Band 2: 978-3-9810462-2-9, Band 3: 978-3-9810462-3-6. Einzeln kostet jeder Band 19,90 Euro (zzgl. 2,70 Euro Versandkosten), alle drei Bände gemeinsam sind im Moment noch zum Sonderpreis von 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands) zu erwerben. Das Buch hat insgesamt 1008 Seiten und über 1200 Stichworte im Indexverzeichnis.
Bestellmöglichkeiten: Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich in unserem neuen Online-Buch-Shop, bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]
Das Buch gibt es auch als E-Book und als Hörbuch
Das E-Book gibt es in den Formaten PDF, EPUB oder MOBI. Das Hörbuch bieten wir im MP3-Format zum Download an. Einzeln kostet jeder Band 17,90 Euro, alle drei Bände sind im Moment noch zum Sonderpreis von 43,00 Euro zu erwerben. E-Books und Hörbücher sind in unserem neuen Online-Buch-Shop oder direkt beim Verlag der Epoch Times bestellbar – Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion