Städtetag-Appell: Bund und Länder müssen die Notbremse verständlich erklären
13:13 Uhr: Spahn wirbt für „Bundesnotbremse“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat kurz vor der entscheidenden Bundestagsabstimmung über die sogenannte „Bundesnotbremse“ für die Maßnahme geworben. „Impfen und Testen alleine reicht nicht, um die dritte Welle zu brechen“, sagte der Minister am Mittwoch im Plenum. „Wir können das Virus nicht wegtesten, wir können auch gegen eine Welle nicht animpfen.“
Das sei keinem Land gelungen. Man müsse dementsprechend erst die Welle brechen. Gebraucht werde eine Reduzierung von Kontakten. Nötig seien demnach Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen.
Spahn gestand ein, dass es seit über einem Jahr notwendig sei, tief greifende Entscheidungen zu treffen. Am Mittwoch seien weitere nötig.
In diesem Jahr habe sich aber auch viel geändert. „Jeder Einzelne von uns weiß heute mehr über dieses Virus – wie es sich überträgt und was es im Körper anrichtet“, so der CDU-Politiker. „Wir wissen auch besser, wie wir uns schützen können.“ Der Instrumentenkasten sei beständig erweitert worden. So seien „beachtliche Testkapazitäten“ aufgebaut worden, auch bei den Impfungen komme man voran.
Die Debatte am Mittwochmittag wird von Protesten in Berlin begleitet. Medienberichten zufolge sollen mehr als 4.000 Menschen in der Hauptstadt zusammengekommen sein. Das Regierungsviertel wurde weiträumig abgesperrt, die Polizei war nach eigenen Angaben zusätzlich mit bis zu 2.200 Beamten im Einsatz. Insgesamt vier Versammlungen wurden durch die Behörden verboten. Die Demo wurde mittlerweile von der Polizei aufgelöst.
12:20 Uhr: Brinkhaus: „Wir müssen hier und heute handeln“
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hat zum Auftakt der Debatte über das Infektionsschutzgesetz die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen bekräftigt. Nicht nur die Intensivmedizin sei durch die Corona-Pandemie überlastet, sondern das ganze Gesundheitssystem, sagte Brinkhaus am Mittwoch im Bundestag. „Deswegen ist es notwendig, dass wir hier und heute handeln.“ Er appellierte an die Abgeordneten, dem Vorhaben zuzustimmen. Der Gesetzentwurf sei noch einmal geändert worden, „um Brücken zu bauen“.
Wenn es kein Gesetz und somit keine Notstandsregel gebe, „dann werden Menschen krank und dann werden Menschen sterben“, sagte Brinkhaus. Der Fraktionschef wies den Vorwurf zurück, mit dem Gesetz werde die Demokratie abgeschafft. „Nie war so viel Demokratie in der Pandemiebekämpfung wie jetzt“, betonte er. Der Bundestag als höchstes Verfassungsorgan entscheide, was passiere, wenn sich das Infektionsgeschehen ändere.
Ein „Rausimpfen“ werde für die nächsten Wochen nicht reichen, auch „runtergetestet“ könne ein Land nicht werden. „Deswegen brauchen wir die Maßnahmen“, betonte Brinkhaus. Das Gesetz berücksichtige, dass mehr geimpft und mehr getestet werde, deshalb sei es auf den 30. Juni begrenzt.
11:44 Uhr: Städtetag-Appell: Bund und Länder müssen die Notbremse verständlich erklären
Anlässlich der Beratungen zum neuen Infektionsschutzgesetz in Bundestag und Bundesrat hat der Deutsche Städtetag an Bund und Länder appelliert, die Pläne zur Bundes-Notbremse klar und verständlich zu kommunizieren. „Es muss jetzt ein neues Kapitel auch in der Kommunikation aufgeschlagen werden“, sagte Städtetagspräsident Burkhard Jung der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch. „Denn eine Notbremse gegen den Anstieg der Corona-Zahlen greift nur, wenn die Menschen sie verstehen und bei den Beschränkungen mitmachen.“
„Was sich Bund und Länder im März an Wirrwarr geleistet haben, war kein Ruhmesblatt und darf sich nicht wiederholen“, mahnte Jung, der auch Leipziger Oberbürgermeister ist. „Die Städte finden den jetzt vorgesehenen befristeten bundeseinheitlichen Rahmen für die Notbremse richtig“, fügte er hinzu. Die Verhältnisse seien nach Inkrafttreten des Gesetzes „zum Beispiel bei den Schulen viel klarer“. So werde „ein Flickenteppich bei ähnlichen Verhältnissen vermieden“.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, begrüßte die Bundes-Notbremse ebenfalls. „Es braucht keine zusätzliche Verordnung des Landes mehr, das schafft Klarheit und Transparenz“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“ vom Mittwoch. Das geänderte Infektionsschutzgesetz sei geeignet, die Infektionszahlen wieder zu drücken und dazu beizutragen, „die Reaktionsgeschwindigkeiten vor Ort zu erhöhen“. Denn nun sei bundeseinheitlich festgelegt, was wann bei welchen Zahlen erfolgen müsse.
07:41 Uhr: Bundestag entscheidet über Notbremse in der Corona-Pandemie
Der Bundestag entscheidet heute Mittwoch (11.00 Uhr) über die Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht erstmals eine bundeseinheitliche Regelung zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten.
Die große Koalition hatte sich zuletzt auf eine Lockerung der ursprünglich anvisierten Regelung zur Ausgangssperre verständigt. Sie soll nunmehr erst ab 22.00 Uhr gelten, Spazierengehen und Joggen soll noch bis Mitternacht erlaubt sein. Die Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen, zunächst war hier der Grenzwert von 200 geplant. Wenn dann am Donnerstag wie geplant auch der Bundesrat das Gesetz passieren lässt, kann es kommende Woche in Kraft treten.
+++ 20. April +++
11:12 Uhr: Gemeindebund begrüßt Änderungen bei den Ausgangssperren und Schulschließungen
Die Änderungen der Koalitionsfraktionen an der geplanten bundeseinheitlichen Corona-Notbremse stoßen bei den Gemeinden auf Zustimmung. „Es ist richtig, die Ausgangsbeschränkungen erst ab 22.00 Uhr vorzusehen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, der „Rheinischen Post“ vom Dienstag.
„Andernfalls wären die Menschen alle zur selben Zeit abends noch in die Lebensmittelgeschäfte geströmt“.
„Es ist auch richtig, die Schulen bereits ab Inzidenzwerten von 165 zu schließen, denn 200 wäre doch eine verdammt hohe Zahl“, fügte Landsberg hinzu. „Wenn wir auf die aktuellen Werte schauen, bedeutet das Gesetz, dass die Schulen in Deutschland kommende Woche weitgehend wieder schließen müssen.“
8:06 Uhr: Ärztepräsident Reinhardt fordert Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes
Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die Bundestagsfraktionen aufgefordert, das geplante Infektionsschutzgesetz nachzuschärfen und neben dem Inzidenzwert noch weitere Kriterien für die Aktivierung der Corona-Notbremse mit aufzunehmen.
„Der Inzidenzwert allein sagt nichts über die tatsächliche Krankheitslast aus, da Infektionen häufig ohne oder mit nur geringen Symptomen verlaufen“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe).
Aus medizinischer Sicht sei es daher geboten, bei der Entscheidung über die Lockerung oder Verschärfung von Schutzmaßnahmen „weitere epidemiologische Daten zu berücksichtigen“, sagte Reinhardt. Konkret schlug er vor, etwa die Zahl der täglichen Neuaufnahmen von Corona-Intensivpatienten sowie die Anzahl intensivpflichtiger und invasiv beatmeter Patienten der letzten sieben Tage mit aufzunehmen.
Auf Grundlage dieser Daten ließe sich auch ein „Prognoseindex“ über den erwartbaren Pandemie-Verlauf der kommenden Wochen erstellen, sagte der Ärztepräsident. „Statt immer nur zu reagieren, könnten wir dann rechtzeitig geeignete Eindämmungsmaßnahmen veranlassen“.
+++19. April+++
18:09 Uhr: Grüne: Neues Infektionsschutzgesetz braucht weitere Verschärfungen
Die Grünen haben die Änderungen der Koalition am Infektionsschutzgesetz als nicht weitgehend genug kritisiert. „Die Pläne der Bundesregierung sind kein ausreichender Damm gegen die dritte Welle. Die Notbremse wird zu spät und zu zögerlich gezogen“, sagte Grünen-Gesundheitssprecher Janosch Dahmen der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe).
„Schon unterhalb einer Inzidenz von 100 brauchen wir konsequentere Schutzmaßnahmen. Statt auf symbolpolitische Maßnahmen wie Ausgangssperren zu setzen, wäre etwa ein Testpflicht am Arbeitsplatz oder ein früheres Schließen von Schulen angebracht“, sagte Dahmen.
Die Grünen würden sich am Mittwoch bei der Abstimmung voraussichtlich enthalten, sofern am Gesetzentwurf nicht noch weitere Änderungen vorgenommen würden.
15:37 Uhr: Kritik von Lauterbach an späterer Ausgangssperre
Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat die von Union und SPD geplanten Änderungen am Gesetzentwurf für die geplante Bundesnotbremse kritisiert.
„Mit den Aufweichungen der Kontaktbeschränkungen würden sie etwa 50 Prozent ihrer Wirkung verlieren im Vergleich zu einer Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr“, sagte Lauterbach der „Welt“ (Dienstagsausgabe). „Damit wird die Dauer des Lockdowns verlängert, und es sterben, leider, auch vermeidbare Opfer.“
Es fehle offenbar auf den letzten Metern die „politische Kraft für härtere Regeln“, kritisierte Lauterbach. Die nun geplante Pflicht für Arbeitgeber, zwei Mal in der Woche ihren Arbeitnehmern ein Testangebot zur Verfügung zu stellen, nannte Lauterbach „eine wichtige Verbesserung“.
Schulschließungen erst ab einer Inzidenz von 165 seien ein hohes Risiko für Kinder, Eltern und Kinder. „Hoffentlich nutzen die Länder sicherere und niedrigere Werte“, sagte Lauterbach. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag hatten sich auf Änderungen des geplanten Infektionsschutzgesetzes geeinigt.
Demnach sollen Ausgangsbeschränkungen künftig von 22 Uhr bis 5 Uhr in Regionen gelten, in denen der Inzidenzwert 100 drei Tage in Folge überschritten wird. Von 22 bis 24 Uhr soll es weiterhin möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen.
Ab einer Inzidenz von 165 soll Distanzunterricht verpflichtend sein, nicht wie ursprünglich vorgesehen ab einer Inzidenz von 200. Kindern soll es möglich sein, in Gruppen von fünf Personen draußen Sport zu machen.
Anders als bislang vorgesehen soll der Bundestag künftig verpflichtend zustimmen, wenn der Bund im Rahmen einer Bundesverordnung weitere Maßnahmen verhängen will. Die Notbremsen-Regelung soll außerdem automatisch am 30. Juni außer Kraft treten.
12:44 Uhr: Union und SPD einigen sich auf Kompromiss bei Ausgangssperren
Union und SPD im Bundestag haben sich im Streit um nächtliche Ausgangssperren in Corona-Hotspots auf einen Kompromiss geeinigt: Der Beginn soll von 21.00 Uhr auf 22.00 verschoben werden; zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr soll es zudem erlaubt sein, alleine „zur körperlichen Betätigung“ nach draußen zu gehen, wie AFP am Montag aus Koalitionskreisen erfuhr.
In der Zeit von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr soll diese Ausnahme dann aber entfallen.
Union und SPD verabredeten den Angaben zufolge außerdem eine Befristung der geplanten bundeseinheitlichen „Corona-Notbremse“ bis zum 30. Juni. Rechtsverordnungen des Bundes für zusätzliche Maßnahmen sollen nur mit aktiver Zustimmung des Bundestags möglich sein – zuvor war geplant gewesen, dass nach Verstreichen einer bestimmten Frist die Zustimmung des Parlaments als erteilt gilt.
Eine Verordnung der Bundesregierung soll den jüngsten Verabredungen zufolge außerdem dafür sorgen, dass die Einschränkungen der Grundrechte für Geimpfte aufgehoben werden. Hierfür seien die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat nötig.
Die „Welt“ berichtete darüber hinaus, die vielfach als zu hoch angesetzte Schwelle für das Ende des Präsenzunterrichts in Schulen werde herabgesetzt. Statt erst bei einer Inzidenz von 200 in einer Region solle es bereits ab dem Wert von 165 nur noch Distanzunterricht geben.
8:00 Uhr: Hamburgs Bürgermeister für Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) plädiert dafür, bei der geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auch eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit vorzunehmen.
Das sagte er in der „Bild“-Sendung „Die richtigen Fragen“. Er halte es für sinnvoll, „wenn der Bund in das Infektionsschutzgesetz ganz ausdrücklich aufnimmt, dass man auch das Versammlungsrecht hier einschränken kann so wie andere Grundrechte“, so Tschentscher.
Konkret geht es ihm darum, den Paragraph 28b des Gesetzes so zu ergänzen, dass die Länder die Teilnehmerzahl von Demonstrationen während der Pandemie nach Hamburger Vorbild auf höchsten 200 begrenzen können.
Der SPD-Politiker verwies auf Großdemonstrationen zum Beispiel in Dresden und Leipzig. Wenn die dann aufgelöst werden sollten, „überfordert man die Polizei“.
Tschentscher sagte, dass er das Demonstrationsrecht zwar „sehr ernst“ nehme, es in dieser „sehr ernsten Lage“ aber nicht gehe, „dass Tausende Menschen unterwegs sein können“.
7:00 Uhr: Polizei-Gewerkschaft will Infektionsschutzgesetz „mit Augenmaß“ durchsetzen
In der Debatte um das Infektionsschutzgesetz hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) klargestellt, dass Polizeibeamte Wohnungen nicht ohne Anlass kontrollieren werden. „Das eingesetzte Personal wird die Auflagen ‚mit Augenmaß‘ durchsetzen, wir appellieren aber an die Bevölkerung, diese mitzutragen und sich rücksichtsvoll zu verhalten“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Dietmar Schilff, der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe).
Eine Inspektion von Wohnungen ohne Anlass werde es von der Polizei nicht geben, sagte Schilff. „Es wird nicht an jeder Tür geklingelt.“ Die Pandemie könne nur mit gesellschaftlicher Solidarität bewältigen werden.
Die meisten Menschen halten sich demnach an die Maßnahmen. Die Schwelle zur Aggressivität bei denen, die sich nicht daran hielten, sei jedoch gesunken, sagte der GdP-Bundesvize. „Da sind unsere Kolleginnen und Kollegen teils heftiger verbaler Aggression und teilweise auch körperlicher Gewalt ausgesetzt, etwa, wenn sie Wohnungen betreten, bei denen es Hinweise auf Corona-Partys gibt“. Häufig sei in solchen Situationen Alkohol im Spiel.
+++18. April+++
17:56 Uhr: Bouffier warnt vor verfassungsrechtlichen Problemen mit Infektionsschutzgesetz
Im Streit um die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes warnt Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) Bundesregierung und Bundestag vor verfassungsrechtlichen Problemen. „Bereits jetzt gibt es große juristische Bedenken gegen die Ausgangssperre, wie sie in dem Gesetz formuliert ist“, sagte Bouffier der „Bild“-Zeitung vom Samstag. Er halte es für richtig, das Gesetz „in manchen Bereichen verfassungsfester zu machen“. Ausgangssperren etwa sollten nur „als Ultima Ratio, das heißt als letztes Mittel verhängt werden“.
Ob sein Land im Bundesrat dem Gesetz zustimmen werde, ließ Bouffier offen: „Das haben wir noch nicht festgelegt“, sagte er der „Bild“-Zeitung. „Wir sind konstruktiv dabei. Wir warten allerdings ab, welche Änderungen es im Bundestag noch gibt.“
Mit der bundeseinheitlichen Notbremse soll der Bund erstmals in der Pandemie weitreichende Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung von den Ländern übernehmen. Sie sieht neben der nächtlichen Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr auch Schließungen von Geschäften vor. Grenzwert soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner sein. Die Schulen sollen bei einem Inzidenzwert von 200 zum Distanzunterricht zurückkehren. Das Gesetz soll am Mittwoch im Bundestag und am Donnerstag im Bundesrat beschlossen werden.
11:04 Uhr: Regierungskoalition erarbeitet Kompromiss für neues Infektionsschutzgesetz
Die Fraktionsspitzen der CDU/CSU und der SPD haben am Samstagnachmittag offenbar über die Ausgestaltung der Ausgangsbeschränkungen verhandelt. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Koalitionskreise. In den Gesprächen zeichnet sich dem Vernehmen nach ein Kompromiss ab.
Für die SPD sei nach wie vor wichtig, dass Bürger die Möglichkeit haben, „während der Ausgangsbeschränkungen zu joggen oder vor die Tür zu gehen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der „Welt am Sonntag“.
Die Union bestand dem Vernehmen nach auf Verschärfungen des Gesetzentwurfs etwa im Bereich Schulen. Erst wie vorgesehen bei einer 200er-Inzidenz in den Distanzunterricht zu gehen, sei aus gesundheitspolitischer Sicht nicht akzeptabel, hieß es. Spätestens am Sonntag soll es eine Einigung geben.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich wiederholte in der „Bild am Sonntag“ die Forderung seiner Fraktion, Abendspaziergänge grundsätzlich zu erlauben. „Es muss möglich sein, dass sich Erwachsene auch trotz aller Beschränkungen die Beine vertreten.“
Zudem sagte Mützenich: „Kinder müssen in Kleinstgruppen Sport treiben können. Zumal wir von Experten wissen, dass das Ansteckungsrisiko draußen um ein Vielfaches geringer ist als in geschlossenen Räumen.“
Die Regierungspläne zu einer einheitlichen Ausgangssperre ab 21 Uhr sind umstritten: Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, sagte der Zeitung: „Sollte die Große Koalition starrsinnig bleiben, wird eine Flut von Verfassungsbeschwerden über Karlsruhe hereinbrechen.
Auch die FDP-Fraktion behält sich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor.“ Wirtschaftsvertreter kritisieren vor allem die Fokussierung des Gesetzentwurfs auf Inzidenzwerte über 100. In einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für die Verbände, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet, wird zudem bemängelt, dass es bei Werten von unter 100 weiterhin keine bundesweit einheitlichen Regelungen gebe.
Länder könnten also weiterhin von schärferen Regelungen abweichen, das werde „nicht für Einheitlichkeit sorgen“, zitiert das Blatt aus einer Stellungnahme. „Für bundesweit tätige Betriebe mit vielen Filialen droht statt mehr Einheitlichkeit künftig damit sogar ein noch größerer Flickenteppich“, heißt es.
Der Bundestag hatte sich am Freitag in erster Lesung mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes befasst. Kontaktbeschränkungen zum Brechen der dritten Corona-Welle sollen in Kreisen und Städten ab einer Inzidenz von 100 (Neu-)infektionen bzw. positiven PCR-Testergebnissen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche greifen.
Über mögliche Änderungen am bisherigen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes könnte der Gesundheitsausschuss am Montag befinden. Eine Verabschiedung im Bundestag ist für Mittwoch vorgesehen. Der Bundesrat will sich am Donnerstag damit befassen.
10:59 Uhr: Landkreise verlangen grundlegende Überarbeitung des neuen Infektionsschutzgesetz-Entwurfes
Der Deutsche Landkreistag hat eine grundlegende Überarbeitung der Bundesnotbremse gefordert. „Der Gesetzentwurf muss an vielen Stellen korrigiert werden“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben). Die „holzschnittartigen Ausgangssperren“ seien ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen“.
Der Staat dürfe den Bürgern nicht „derart einschneidende und zugleich in ihrer Wirksamkeit sehr begrenzte Maßnahmen aufbürden“. Sager kritisierte auch das Verbot regionaler Öffnungsmodelle, wenn die Corona-Inzidenz über 100 liegt.
Diese Regelung solle „begradigt werden, um wichtige Erkenntnisse zu sammeln“. Es sei wichtig, „behutsame und verantwortbare Schritte aus dem Lockdown zu erproben“. Ferner wandte sich der Landkreistagspräsident dagegen, die Maßnahmen allein an den Inzidenzwert zu knüpfen, der auch von der Zahl der Testungen abhänge.
„Dieses Dogma sollten wir fallen lassen und stattdessen die Belegung der Intensivbetten, die Reproduktionszahl und den Impffortschritt mit in die Betrachtung einbeziehen“, forderte er. Einheitlichkeit werde „zum Selbstzweck erhoben“, urteilte Sager, der auch Landrat des Kreises Ostholstein ist.
„Wir können uns nicht vorstellen, wie bundesweit einheitliche Maßnahmen dem örtlich und regional sehr unterschiedlichen Infektionsgeschehen mit besser gerecht werden können.“ Auch aus diesem Grund solle das Gesetz zur Bundesnotbremse „zeitlich auf wenige Monate eng befristet gelten, und zwar unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Notlage“.
+++17. April+++
12:40 Uhr: Saarlands Ministerpräsident hält neues Infektionsschutzgesetz für falsch
Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hält die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit bundesweiten Ausgangsbeschränkungen für eine Fehlentscheidung. „Wenn wir jetzt erneut völlig unkreativ in einen weiteren Voll-Lockdown gehen, wird das zwar irgendetwas helfen“, sagte Hans der „Welt“ (Samstag). „Aber es wird auch für viel Verdruss sorgen.“
Nach rund einem Jahr mit einer Pandemie könne „ein modernes Land wie Deutschland, das sich auf die Fahnen schreibt, auch technologisch vorne zu sein, doch nicht auf alle Alternativen verzichten“, kritisierte Hans. Er verwies auf Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgungen per App oder regelmäßiges Testen mit digital übermittelbaren Nachweisen.
Am Entwurf für die Novelle des Infektionsschutzgesetzes kritisierte Hans auch die ausschließliche Ausrichtung von Maßnahmen an der Inzidenz. Sollte bei dem Gesetzesentwurf nicht nachgebessert werden, „dann kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass es zu keinem Einspruch kommt“, sagte er.
+++16. April+++
18:44 Uhr: CSU im Bundestag will Ausgangssperre erst ab 22 Uhr
Die CSU-Abgeordneten im Bundestag wollen noch Änderungen an der geplanten bundeseinheitlichen Corona-Notbremse durchsetzen.
So müssten „die Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen auf ein nachvollziehbares Niveau gebracht werden, das heißt unter anderem, dass nicht ab 21.00 Uhr, sondern der Beginn auf 22.00 Uhr verschoben werden muss“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt dem „Münchner Merkur“ (Samstagsausgabe).
Er verlangte auch Änderungen an der geplanten Vorgabe, dass der Einzelhandel in Regionen mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 100 weitgehend schließen muss. „Einkaufen per ‚Click and Meet‘ muss weiterhin möglich sein“, sagte Dobrindt. Bei diesem Konzept können Kunden mit einem vorab gebuchten Termin ein Geschäft aufsuchen.
Die Notbremse, die am Freitag erstmals im Bundestag debattiert wurde, müsse „jetzt schnell beschlossen werden“, sagte Dobrindt der Zeitung. Sie müsse allerdings auch „wirksam sein und sie muss Akzeptanz in der Bevölkerung erzeugen können“. Daher seien noch Änderungen nötig.
Auch die SPD-Fraktion hatte noch Änderungsbedarf angemeldet. Sie will etwa Lockerungen bei der nächtlichen Ausgangssperre erreichen, um beispielsweise Individualsport wie Joggen auch am späteren Abend zu ermöglichen.
13:19 Uhr: Bundestagsgutachter zweifeln an Ausgangssperre
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben in einem Gutachten große Zweifel an der im Infektionsschutzgesetz geplanten Ausgangsbeschränkung geäußert. Das berichtet die „Welt“. So heißt es: „Die Ausgangsbeschränkung in der Nacht ist kritisch zu bewerten. Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein.“
In der Ausarbeitung wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber in der „vorliegenden Krisensituation“ über einen großzügigen Gestaltungsspielraum verfüge. Bei den im Infektionsschutzgesetz geplanten Maßnahmen stelle sich aber die Frage der Verhältnismäßigkeit. Zudem wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 als Maßstab für die Maßnahmen infrage gestellt. So schreiben sie:
„Auf der Stufe der Angemessenheit wirken sich die genannten Bedenken gegen den Inzidenzwert von 100 als Tatbestand der Maßnahme aus.“ Auf der einen Seite bestünden Bedenken, „dass mit dem Inzidenzwert von 100 noch kein hinreichend gewichtiger Tatbestand begründet ist“. Auf der anderen Seite sei die Ausgangssperre „ein erheblicher Grundrechtseingriff“.
Der im Infektionsschutzgesetz-Entwurf genannte Schwellenwert sei damit zu niedrig angesetzt. Auch das Fehlen von „Ausnahmen für Geimpfte“ wird kritisiert. So schreiben die Wissenschaftlichen Dienste: „Soweit öffentliche Äußerungen zu diesem Thema vorliegen, vertreten Verfassungsrechtler ganz überwiegend (falls nicht sogar einhellig) die Auffassung, dass Grundrechtseingriffe für Geimpfte grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen sind.“
12:19 Uhr: Innenminister zweifelt nicht an Ausgangssperren
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zweifelt nicht an der Rechtmäßigkeit der geplanten Ausgangssperren im Infektionsschutzgesetz. „Ohne jeden Zweifel ist die jetzt gefundene Regelung verfassungsgemäß“, sagte Seehofer dem „Spiegel“. Das Urteil seiner Juristen sei eindeutig ausgefallen.
Seehofer erinnert auch daran, dass es nicht darum gehe, Menschen zu gängeln, die abends ihren Hund ausführen wollen. Laut der vom Kabinett vorgeschlagenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das eine bundeseinheitliche „Notbremse“ vorsieht, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage lang ein Inzidenzwert über 100 erreicht wurde, sind auch nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 Uhr und 5 Uhr geplant.
Die Regelung ist nicht nur unter Bundestagsabgeordneten umstritten, sondern auch bei Verfassungsexperten. „Ich bin mir sicher, dass die Änderungen am Infektionsschutzgesetz angefochten werden. Das betrifft vor allem die Ausgangssperre“, sagte der Regensburger Verwaltungsrechtler Thorsten Kingreen dem „Spiegel“. „Wir wissen nicht genau, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, es gibt gegenläufige Gerichtsentscheidungen. Aber angesichts der Tiefe des Grundrechtseingriffs habe ich verfassungsrechtliche Bedenken.“
10:24 Uhr: Opposition lehnt Gesetzentwurf für Infektionsschutzgesetz ab – Grüne fordern Inzidenz 35
Die Opposition im Bundestag hat den vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes abgelehnt – allerdings aus unterschiedlichen Gründen. In einer teils hitzig geführten Bundestagsdebatte reichte die Kritik am Freitag von der Forderung nach Nachbesserungen bis hin zur vollständigen Ablehnung des Entwurfs.
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel sagte, ihre Fraktion lehne „aus tiefer und freiheitlicher Überzeugung diesen Gesetzentwurf ab“. Der am Dienstag vom Kabinett verabschiedete Entwurf sei ein „alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens“. Die Bundesregierung plane, „eine Notstandsgesetzgebung durch die Hintertür“ einzuführen. Die Bundesregierung plane „den endlosen Bundeslockdown“. „Sie misstrauen den Bürgern, deshalb wollen Sie sie tagsüber gängeln und nachts einsperren“, sagte Weidel. Die Regierung lege zudem die Axt an den Föderalismus. „Ausgangssperren sind unverhältnismäßig und verfassungswidrig.“ Für Menschen in beengten Wohnverhältnissen seien diese die „Hölle“. Weidel nannte dabei aber keine eigenen alternativen Vorschläge ihrer Fraktion.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner sagte, mit dem Gesetzentwurf seien „die falschen Konsequenzen aus dem Scheitern der Osterruhe“ gezogen worden. Lindner lehnte dabei vor allem die geplante nächtliche Ausgangssperre ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner ab. Die Vorlage unterscheide nicht zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften und gehe nicht differenzierter auf das Infektionsgeschehen in einer Region ein. Lindner drohte eine Verfassungsbeschwerde an, falls die Bundesregierung nicht nachbessere und das Gesetz „verfassungsfest“ mache.
Der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sagte zum Gesetzentwurf, „die Fraktion die Linke kann so nicht zustimmen“. Er bezeichnete die bundeseinheitliche „Corona-Notbremse“ als „Abrissbirne des Parlamentarismus“. „Ihr Weg der Pandemiebekämpfung ist gescheitert“, sagte Bartsch am Freitag im Bundestag mit Bezug auf die Treffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten. „Wir haben seit November einen permanenten Halb-Lockdown, und Sie sind immer nach der Welle.“ Es dürfe keinen Blankoscheck für die Bundesregierung geben. Vor allem Kinder seien „der blinde Fleck“ in der Pandemiebekämpfung der großen Koalition. Die Maßnahmen der Bundesregierung träfen Schulen und Kinder „hammerhart“. „Aber in der Wirtschaft sind sie wachsweich“, sagte Bartsch. Es sei dringend nötig, auch das Arbeitsleben sicherer zu machen.
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt wiederum kritisierte die Gesetzesvorlage als nicht weitreichend genug. „Es ist nicht die dringend benötigte Strategie.“ So sei die für die Notbremse festgelegte Inzidenz von 100 „zu spät, um noch zu bremsen. Wir müssen konsequent zurück auf 50, besser noch auf 35.“ In Schulen müsse Wechselunterricht bereits ab einer 50er-Inzidenz gelten, forderte Göring-Eckardt.
10:15 Uhr: Merkel verteidigt Notbremse
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die geplante Notbremse mit der nächtlichen Ausgangssperre zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gegen Kritik verteidigt. Bei der bundeseinheitlichen Regelung überwögen die Vorteile gegenüber den Nachteilen, sagte die Kanzlerin am Freitag zum Auftakt der Debatte über den Gesetzentwurf im Bundestag. Ausgangsbeschränkungen seien keine neue Erfindung, sondern bereits jetzt im Infektionsschutzgesetz angelegt. Andere Länder handhabten sie wesentlich restriktiver als Deutschland.
Kontakte sollten reduziert werden, um eine Mobilität zu erreichen, sagte die Bundeskanzlerin. Auch wenn die Kontakte zu einem großen Teil im Freien stattfänden, wo die Infektionsgefahr als geringer gilt, gehe damit oft die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs einher. Die Kanzlerin räumte ein, dass es über die für die Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr morgens geplante Ausgangssperre eine hitzige Debatte gibt, warb aber ausdrücklich für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf.
„Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden“
Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, „müssen wir die Kräfte von Bund. Ländern und Kommunen besser bündeln“, sagte die Kanzlerin. Sie verwies dabei auf die steigende Belegung der Intensivstationen mit Corona-Patienten. „Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden“, hob Merkel hervor. Ärzte und Pfleger dürften nicht alleine gelassen werden, denn: „Die dritte Welle hat unser Land fest im Griff.“
Merkel räumte zugleich ein, dass den Menschen durch die Maßnahmen der Politik viel zugemutet werde. „Wir Politiker machen es ihnen wirklich nicht leicht“, sagte sie. Viele brächten aber Geduld und Einsicht auf.
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht neben der nächtlichen Ausgangssperre auch Schließungen von Geschäften vor. Grenzwert soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner sein. Die Schulen sollen der Vorlage zufolge bei einem Inzidenzwert von 200 zum Distanzunterricht zurückkehren.
Mit der Neuregelung soll der Bund erstmals in der Pandemie weitreichende Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung von den Ländern übernehmen. Die Ausgangssperre könnte im Gesetzgebungsverfahren noch gelockert werden. In jedem Fall ist mit Verfassungsklagen gegen das Gesetz zu rechnen, das in der kommenden Woche Bundestag und Bundesrat passieren soll.
10:00 Uhr: BILD richtet klare Worte an die Abgeordneten
Die „Bild“ kommentiert, es sei jetzt „die Pflicht der Volksvertreter, die Kanzlerin zu stoppen, wenn sie zu weit geht“:
Sie könnten „entweder diesen Irrsinn stoppen. Oder sich selbst durch Ermächtigung der Regierung entmachten“, denn wie keine andere Maßnahme benachteilige die Ausgangssperre ärmere Bürger.
„Menschen, die keinen eigenen Garten und keine Terrasse besitzen, verdienen Schutz. Es gibt keinen Grund, dass sie abends nicht einfach eine Runde um den Block machen dürfen.
Millionen Kinder, Jugendliche und Studenten, die seit einem Jahr Freiheit und Bildung einbüßen, verdienen Schutz. Sie brauchen Luft und Bewegung, statt noch mehr einsamer Stunden vor dem Bildschirm.
Und wir alle verdienen Schutz vor einer Regierung, die es zwar gut meint – die aber längst alle Warnungen in den Wind schießt“, so die „Bild“.
(afp/dpa/dts/nmc)
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