COVID-Impfung verweigert: Bundeswehrsoldat für sechs Monate in Haft
Am Montag, 16. September, wurde der Bundeswehrsoldat Oberfeldwebel Alexander Bittner (41) aufgrund der Nichtzahlung einer gerichtlich verhängten Strafzahlung wegen Verweigerung der COVID-Impfung festgenommen. Anschließend wurde er in die Justizvollzugsanstalt Aichach in Bayern verbracht.
Dort soll er eine sechsmonatige Haftstrafe wegen Gehorsamsverweigerung absitzen – die eigentlich auf Bewährung ausgesetzt war – aber durch die Nichtzahlung einer 2.500 Euro Strafzahlung nun doch verbüßt werden muss.
Der dreifache Familienvater hätte laut Haftladung vergangenen Montag, 9. September, zum Haftantritt in der JVA erscheinen müssen. Stattdessen blieb er zu Hause, da er sich für unschuldig und den Befehl, sich eine COVID-Impfung verabreichen zu lassen, für rechtswidrig hält. Bis Ende Mai galt eine COVID-Impfpflicht für die Bundeswehrsoldaten.
„Von allein gehe ich da nicht hin, sollen sie mich doch holen“, zitiert „Nius“ den Ingolstädter. Von der Menschenrechtsorganisation United for Freedom, die ihn unterstützt, heißt es, dass er kein Vertrauen in die COVID-Impfung und in den versprochenen Gesundheitsschutz durch die COVID-Impfung hatte.
„Es ist mein Körper, und über den bestimme nur ich“, sagt Bittner im Gespräch mit „Nius“.
Soldat war „plötzlich doch wieder einsatzfähig“
Laut dem Medium habe er, nachdem im Jahr 2021 die COVID-Impfkampagne begonnen hatte, beobachtet, dass in seinem Umfeld nicht alle den Impfstoff vertragen hätten.
Viele seiner Kameraden wollten die Impfung ebenfalls nicht, seien aber nach einiger Zeit „eingeknickt und mürbe geworden“, da sie die Familie ernähren oder Häuser abzahlen müssten, sagte er.
„Für mich war das trotzdem ausgeschlossen.“ Als Soldat werde er nicht jeden Befehl befolgen, wenn er ihn nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne.
Das Argument, dass COVID-Geimpfte einsatzfähiger seien, wolle er nicht gelten lassen. Denn im Jahr 2023 beispielsweise habe er ukrainische Soldaten ausgebildet, da er fließend Russisch spreche. Da habe es dann geheißen, dass er „plötzlich doch wieder einsatzfähig“sei.
Der Rechtsanwalt Sven Lausen, der bereits mehrere Soldaten vor Gericht wegen der COVID-Impfpflicht vertreten hat, stellte in seinem Namen ein Gnadengesuch auf Haftverschonung.
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt erklärte daraufhin am Freitag, 13. September, dass das Gesuch eine aufschiebende Wirkung habe und daher der Haftbefehl zunächst nicht vollstreckt werde. Am Montag, 16. September, erteilte der Staatsanwalt jedoch einen Haftbefehl, wie Epoch Times von United for Freedom erfuhr.
Als Bittner sich am Montag, 16. September, in seine Heimatkaserne der Pionierschule in Ingolstadt begab, um sich im Sanitätszentrum krankschreiben zu lassen, wurde er festgenommen und laut seinen Aussagen in Handschellen durch die Polizei abgeführt. Anschließend verbrachte man ihn in die JVA Aichach, so die Menschenrechtsorganisation gegenüber Epoch Times.
Menschenrechtsorganisation setzt sich für Soldaten ein
Der Menschenrechtsaktivist Udo Leibmann von United for Freedom, der sich für Bittner einsetzt, hält sowohl das Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt als auch die Festnahme und Verbringung in die JVA für rechtswidrig.
Knapp 150.000 nicht vollstreckte Haftantritte gebe es in Deutschland, wie durch eine parlamentarische Anfrage bekannt geworden sei, kommentiert Leibmann den Fall. „Aber bei politischen Häftlingen funktioniert es.“
Im Namen seiner Menschenrechtsorganisation habe er gegen den JVA-Leiter in Aichach Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet. „Und es wird auch gegen den Staatsanwalt und die Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt Anzeige erstattet“, kündigt er gegenüber Epoch Times an.
Zudem will er sich mit einem Unterstützungsgesuch an „sämtliche Abgeordnete im Bayerischen Landtag“ wenden.
In seinen Augen war es das gute Recht von Oberfeldwebel Bittner, die COVID-Impfung zu verweigern, um sich nicht an einem „gefährlichen medizinischen Experiment“ zu beteiligen und „grob fahrlässig“ sein Leben aufs Spiel zu setzen.
Dies werde sogar von einem Soldaten von Rechts wegen nach Paragraf 17a Abs. 1 SG (Pflicht zur Gesunderhaltung) gefordert, so Leibmann. „Der Paragraf 20 Wehrstrafgesetz (Gehorsamsverweigerung) stehe weder über dem Grundgesetz noch über den Menschenrechten und ist auch nicht in der Lage, diese auszuhebeln“, schreibt er in seiner Analyse zum Fall Bittner.
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