COVID-Impfpflicht nicht mit Grundgesetz und Völkerrecht vereinbar
Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte n. e. V. (KRiStA) hat zur Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages, die am 21. März zum Thema Impfpflicht stattfand, eine Stellungnahme abgegeben. In ihrer 13 Seiten umfassenden Expertise machen die Juristen auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam, das in der Impfpflichtdebatte weitestgehend unbeachtet bleibt.
Die Impfung verursacht unvermeidbar Nebenwirkungen und Todesfälle, wie aus dem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 7. Februar hervorgeht. Bis Dezember 2021 wurden dem PEI 2.255 „Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang“ der COVID-Impfung gemeldet.
Da von einer Impfpflicht Millionen Menschen betroffen wären, die sich aufgrund einer staatlichen Anordnung einem medizinischen Eingriff unterziehen müssten, sei mit weiteren Todesfällen zu rechnen. „Aus rechtlicher Sicht auf den Punkt gebracht: Mit der Anordnung der Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen“, so KRiStA.
Unvereinbar mit Recht auf Leben und Menschenwürdegarantie
Eine COVID-Impfpflicht sei weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Völkerrecht vereinbar, heißt es weiter. Die Juristen nehmen Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherungsgesetz, wonach kein Mensch zum Schutz anderer getötet werden dürfe. Bezüglich der Impfpflicht könne daraus abgeleitet werden, dass die derzeit zugelassenen COVID-Impfstoffe mit dem Recht auf Leben in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie laut Grundgesetz unvereinbar sind.
Artikel 7 Satz 1 des UN-Zivilpakts sieht zudem vor, dass „niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten unterworfen werden“ darf. Das gelte selbst im Fall eines staatlich ausgerufenen Notstands. Aufgrund der nur bedingten Zulassung seien die derzeit in Deutschland verfügbaren COVID-Impfstoffe experimentell.
Wie der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mitgeteilt hat, gehörte KRiStA nicht zu den zur Anhörung geladenen Verbänden und Sachverständigen. Gleichwohl wurde die Stellungnahme an alle Ausschussmitglieder, das Bundesministerium für Gesundheit, Landesvertretungen und weitere Behörden versandt.
„Ob und inwieweit die Argumente des Netzwerks bei der Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden, kann ich Ihnen nicht beantworten“, teilte Mechthild Surholt vom Gesundheitsausschuss mit. Die Entscheidung liege letztendlich bei den Abgeordneten.
Hier geht es zur Stellungnahme in vollem Wortlaut.
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