Corona-Zwischenbericht: Regierung sieht keine großen Verfehlungen – Opposition kritisiert Grundrechtseinschränkungen

Nach über 19 Monaten Zeugen- und Sachverständigenanhörungen im Corona-Untersuchungsausschuss des brandenburgischen Landtags liegt nun ein Zwischenbericht vor. Hintergrund sind die anstehenden Landtagswahlen im September. Die Einschätzungen der verschiedenen Fraktionen gehen weit auseinander. Stimmen werden laut, die eine Enquete-Kommission auf Bundesebene unter Beteiligung der Länder fordern.
Titelbild
Prof. Lothar Wieler (r.), ehemaliger RKI-Chef, und Heiko Rottmann-Großner vom Bundesgesundheitsministerium, beim Untersuchungsausschuss im Landtag Potsdam.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 15. Juni 2024

Der bundesweit bisher einzige Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag Brandenburg hat am 12. Juni seinen Zwischenbericht veröffentlicht.

Untersuchungsgegenstand war das Regierungshandeln der Dreierkoalition von SPD, CDU und Grünen in Brandenburg während der Corona-Krise. Dabei ging es um den Zeitraum zwischen dem 23. September 2020 und dem 17. November 2022. Dies war bereits der zweite Corona-Untersuchungsausschuss, den die AfD als zweitstärkste Fraktion im Landtag initiierte.

Konkret ging es um die Bewertung des Handelns der Landesregierung vor dem Hintergrund des Grundgesetzes, den Umgang mit Informationen und Daten sowie deren Verhalten gegenüber Bund, Ländern und der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).

Der Untersuchungsausschuss bestand aus elf Mitgliedern aus allen im Landtag vertretenen Fraktionen sowie dem Vorsitzenden Danny Eichelbaum (CDU).

Elf Sitzungen – 25 Zeugen

In den elf öffentlichen Sitzungen des Ausschusses wurden 25 Zeugen und Sachverständige geladen. Darunter waren unter anderem neben dem brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD), Innenminister Michael Stübgen (CDU), Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne), die damalige Bildungsministerin Britta Ernst (SPD, Ehefrau von Bundeskanzler Olaf Scholz) sowie der ehemalige Leiter des Robert Koch-Instituts (RKI) Prof. Lothar Wieler.

Auch Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), die Leiter der vier Polizeidirektionen und Vertreter aus der Landesärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und den Wohlfahrtsverbänden wurden angehört.

Teil des 1.644 Seiten starken Zwischenberichtes sind Sonderberichte, die die Regierungsfraktionen als auch die Fraktionen der Opposition – AfD, Linke und BVB/Freie Wähler – abgaben, um ihre eigene Sicht zu dem Untersuchungsergebnis einzubringen.

Durchgängig aktiv beteiligt haben sich an der Ausschussarbeit neben der AfD, die CDU (besonders die Abgeordnete Saskia Ludwig) und die Fraktion BVB/Freie Wähler. Nur sporadisch beteiligten sich SPD und Linke. Die Grünen enthielten sich ganz.

Regierungskoalition sieht keine großen Verfehlungen

Die Koalitionsfraktion, die Brandenburg seit 2019 regiert, erklärt, dass die Landesregierung stets bestrebt gewesen sei, Leib und Leben der Bevölkerung zu schützen. Die Einschränkungen der Grundrechte seien der Regierung bewusst gewesen und seien im Rahmen einer Abwägung von Grundrechten diskutiert worden.

Angesichts der unvorhersehbaren Bedrohung durch das Virus sei es zu dem Zeitpunkt eine Herausforderung gewesen, die „richtigen“ Entscheidungen zu treffen. Die Landesregierung sowie die ihr unterstellten Behörden „durften und mussten“ sich auf die „gesetzlich festgelegte Fachkompetenz“ des Robert Koch-Instituts stützen und hätten den von ihr erhobenen und bewerteten Daten vertrauen können.

Eigene Untersuchungen habe die Landesregierung daher nicht durchführen müssen. Sie habe sich ein eigenes Lagebild für ihre Entscheidungsfindung über den Austausch zwischen Landes- und Bundesbehörden bilden können.

Dies gilt nach Ansicht der Regierungskoalition auch für die Datenlage zum Impfen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundes- und EU-Ebene und ihren Behörden „mit ausreichender Expertise und funktionierenden Monitoring-Mechanismen“, hätte keine Verantwortung bestanden, eine eigene Datengrundlage zur Wirkungsweise und den Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe zu erheben.

Für die Regierungsfraktionen hätten die Zeugenanhörungen ergeben, dass man der Zulassung und Überwachung der Corona-Impfstoffe habe vertrauen können. Zudem hätten die entwickelten Systeme zur Erfassung von Impfschäden funktioniert.

Daten spielen für die Einschätzung der Infektionslage, der Impfstoffsicherheit und dem Impfstoffverbrauch eine große Rolle. Durch die Zeugenbefragung stellte sich jedoch heraus, dass es Verzögerungen und Einschränkungen bei der Übermittlung der gesetzlichen Impfdaten zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und dem RKI gab.

Dieses Problem sei nach Ansicht der Koalition jedoch nicht auf ein schuldhaftes Verhalten der brandenburgischen Stellen zurückzuführen. Die Probleme mit den Datenschnittstellen basierten offenbar auf wechselnden technischen Versionen und Anforderungen der vom RKI bereitgestellten Software.

5.860 Verdachtsmeldungen im Land Brandenburg

Bis zum Stichtag, 31. Juli 2023, erhielt das PEI 5.860 Verdachtsmeldungen zu Impfnebenwirkungen und -komplikationen aus Brandenburg. Zudem gab es 4.163 private Meldungen von Brandenburgern. Auch gab es 1.140 Meldungen durch brandenburgische Ärzte. Seitens der Impfstoffhersteller wurden 103 Meldungen aus dem östlichen Bundesland registriert. Die Gesundheitsämter des Bundeslandes meldeten 154 Fälle.

Das PEI sei nach der Meldung für die Einschätzung und Bewertung der Verdachtsfälle als Bundesbehörde zuständig, erklärt die Regierungskoalition. „Kenntnis von weiteren Verdachtsmeldungen konnte und musste die Landesregierung aufgrund mangelnder Zuständigkeit nicht haben.“

Laut Untersuchungsausschussbericht wurden mit Stand November 2022 beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg 168 Anträge auf Versorgung bei Impfschaden nach einer Corona-Impfung gestellt, davon fünf Anträge auf Bestattungsgeld. 67 Anträge wurden abgelehnt; in vier Fällen wurde eine Gesundheitsschädigung als Folge der Impfung festgestellt. Zwei dieser Fälle betreffen eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung.

Seit März 2021 führte das Land daneben, auf Anordnung von Staatsanwaltschaften, 38 Obduktionen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung durch. Lediglich in zwei Fällen konnte ein „fraglicher Zusammenhang bekundet werden“.

PEI-Vertreterin: „Keine Übersterblichkeit durch die Impfung“

Laut der Zeugin Dr. Keller-Stanislawski, ehemalige Leiterin der Abteilung Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika am PEI, habe das Institut viele Meldungen von Ereignissen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung erhalten, insbesondere von Verdachtsmeldungen zu Todesfällen.

„Es gibt mittlerweile gute, große Studien, wo Geimpfte und Nicht-geimpfte verglichen worden sind, […] die gezeigt haben, dass es eben keine Übersterblichkeit durch die Impfung gibt.“

Übersterblichkeit im Land Brandenburg in den Jahren 2020 und 2021. Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/corona

SARS-CoV-2-Impfaufkommen vom 24. September 2020 bis 17. November 2022 nach Art der Impfung und wöchentliche 7-Tage-Inzidenz nach Meldewoche. Foto: Zwischenbericht des brandenburgischen Corona-Untersuchungsausschusses

Regierungskoalition sieht keine unverhältnismäßigen Maßnahmen

Zu Kitas und Schulen heißt es im Sonderbericht der Regierungskoalition, Studien hätten die Grundlage für Entscheidungen der Maßnahmen gebildet, die Kinder und Jugendliche betrafen. Welche dies konkret waren, wurde nicht gesagt. Die Entscheidung für Schulschließungen Ende 2020 sei wegen hoher Inzidenzen und einer angespannten Krankenhaussituation getroffen worden. Unverhältnismäßige Entscheidungen bezüglich der Aussetzung der Schulpflicht oder der Schließungen sehe man als Regierungskoalition nicht.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske während der Schulzeit sollte weitere Schließungen von Schulen vermeiden. Testungen von symptomlosen Kindern seien wichtig gewesen, um Kinder mit Vorerkrankungen zu schützen. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen habe ein ausreichender Abwägungsprozess zu Testverfahren an Schulen und Kitas stattgefunden. Zu kritisieren sei lediglich ein fehlender Leitfaden zur Durchführung von Distanzunterricht.

Lockdowns oder Schulschließungen hätten negative Auswirkungen auf bestimmte gesundheitliche Aspekte von Kindern und Jugendlichen gehabt. Diese Maßnahmen seien daher zwar belastend, aber angesichts fehlender Gegenbeweise, dass die Maßnahmen überflüssig waren und der unvorhersehbaren Situation „nicht zu verurteilen“ gewesen.

In Bezug auf das Verhalten der Polizeikräfte bei coronamaßnahmen-kritischem Protesten hieß es: Es gab zum Teil ein Ignorieren polizeilicher Aufforderungen sowie eine vorkommende „Grundaggressivität der Demonstrierenden“. Trotzdem habe die brandenburgische Polizei immer das Versammlungsrecht „wertfrei und verhältnismäßig“ und unabhängig der „politischen Ausrichtung“ gewährleistet.

Ein unverhältnismäßiges Verhalten oder eine Sonderbehandlung seitens der Polizei gegenüber den coronakritischen Versammlungen habe die Regierungskoalition nicht festgestellt, heißt es im gemeinsamen Sonderbericht von SPD, CDU und Grünen weiter.

Auch in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung sehen die Koalitionsfraktionen kein Fehlverhalten der Landesregierung. Die unvorhersehbare und rasante Ausbreitung des Coronavirus habe nur wenig Spielraum für Handlungen gelassen. Dementsprechend mussten Bundes- und Landesregierung schnell Maßnahmen ergreifen, um weitere Infektionen zu verhindern, heißt es in ihrem Bericht.

AfD sieht folgenschwere Fehlentscheidungen

Die AfD-Fraktion als Initiatorin des Corona-Untersuchungsausschusses und Oppositionsfraktion kommt nach den Zeugenanhörungen in ihrem Sonderbericht zum Zwischenbericht zu einer anderen Bewertung als die Regierungskoalition.

Sie bemängelt, dass die Landesregierung ohne hinreichende Datengrundlage gehandelt hätte. Trotz „fehlender belastbarer Daten“ seien weitreichende und nahezu alle Teile der Bevölkerung betreffende Grundrechtseinschränkungen erlassen worden. Dies dürfte „spätestens ab April 2020 nicht mehr erforderlich, jedenfalls aber nicht mehr verhältnismäßig gewesen sein“.

Bei ihren Gefahrenprognosen habe sich die Landesregierung allein auf den Bund und die Bundesbehörden verlassen.

Zu den Auswirkungen der Maßnahmen auf Kinder und Jugendlichen habe sie „nachweislich“ keine ausreichenden Informationen gehabt. Obwohl Kinder und Jugendliche nie Treiber der Pandemie waren, waren sie von den Corona-Maßnahmen bei den Lockdowns besonders betroffen.

Weiter kritisiert die größte Oppositionsfraktion, dass trotz fehlendem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis für eine Corona-Impfung bei Kindern und Jugendlichen die Landesregierung „massiv“ für sie warb und mittels ihren an den Kitas und Schulen eingeführten Testkonzepten einen „starken Impfdruck“ auf Kinder und Jugendliche aufbaute. Zeitweise mussten in Brandenburg Schüler täglich ein negatives Corona-Testergebnis nachweisen.

Die „massive Ausweitung“ des anlasslosen Testens hätte Kinder und Jugendliche belastet und „kostete Millionen Euro“. Die Maßnahmen hätten nicht nur die „Bildungs- und Teilhabechancen einer ganzen Generation negativ beeinflusst, sondern auch junge Menschenleben nachweislich zerstört“.

„Keinerlei Daten zur Wirksamkeit“ der Maßnahmen

Zugleich bemängelte die AfD-Fraktion, dass die Landesregierung „keinerlei Daten zur Wirksamkeit ihrer Maßnahmen“ vorlegen konnte.

Wo die wissenschaftliche Meinung nutzte, sei sie als Argument herangezogen worden; wo die wissenschaftlich-fachliche Meinung nicht der politischen Absicht genutzt hätte, sei sie unter dem „Mantel des Schweigens“ verschwunden, so der Vorwurf.

Protokolle der Bund-Länder-Arbeitsgruppen (AG) – wie die AG Infektionsschutz und der AG Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen – hätten gezeigt, dass es eine „gelebte informelle Hierarchie“ gegeben habe. „Stellenweise wirkten die Protokolle wie Niederschriften von Befehlsausgaben, bei denen die einzelnen Ländervertreter die Vorgaben vom Bund mitzuschreiben hätten, um sie dann mitzunehmen.“

Weiter kritisiert die AfD, dass das Gesundheitssystem in dem östlichen Bundesland zu keinem Zeitpunkt überlastet gewesen sei. Eine mögliche Überlastung während des ersten Lockdowns habe es nur in den Modellen gegeben. Und der zweite Lockdown habe keinen medizinisch-fachlichen Hintergrund gehabt, sondern auf Annahmen beruht, die von Anfang März 2020 stammten.

Die MPK als ein Gremium ohne grundgesetzlichen Auftrag „dominierte die Landespolitik“, indem die Landesregierung die Beschlüsse der MPK durch Rechtsverordnung und „ohne nähergehende Prüfung“ umsetzte. Auf der MPK seien die Lockdowns und Schließungen auch zuvor beschlossen worden.

Dieser Kritik schließt sich die Fraktion BVB/Freie Wähler in ihrem Sonderbericht an. Hier heißt es, dass es sich bei der MPK um ein „informelles Gremium“ handelte, das während der Corona-Krise „eine de facto unmittelbare exekutive Wirkung“ entfaltet habe. Sie habe regelmäßig am „demokratisch legitimierten Parlament vorbei Entscheidungen getroffen“, die „massive“ Grundrechtseinschränkungen zur Folge gehabt hätten.

Opposition will Souveränität auch in Krisenzeiten

Als Lehre aus dem Untersuchungsausschuss zieht die AfD, dass Brandenburg seine Souveränität auch in Krisenzeiten gegen den Bund behaupten müsse, wenn man seiner Verantwortung gegenüber den Bürgern des Landes gerecht werden wolle.

Grundrechtseingriffe dürften nur das letzte Mittel zur Abwendung einer Gefahr sein und müssten jederzeit kritisch hinterfragt werden. Dafür bedürfe es einer soliden Datenerhebung und eines selbstkritischen Verständnisses, wie ein Amt zu führen sei.

Gentechnologien, wie die mRNA-Technik, dürften nicht leichtfertig eingesetzt und die Sorgfaltspflicht und bewährten Zulassungsstandards für Impfstoffe und Medikamente dürften auch in Krisenzeiten nicht herabgesetzt werden.

Weitreichende Infektionsschutz-Maßnahmen würden eine auf die Bevölkerung zugeschnittene Abwägung erfordern. Diese sei in der Gesamtbetrachtung der aktuellen Lage miteinzubeziehen. Dazu würden auch mögliche langfristige Folgen gehören. Sonst drohe Schaden für die Gesellschaft.

Die AfD wollte weitere Zeugen anhören, wie den damaligen Präsidenten des PEI, Prof. Klaus Cichutek, den Unterabteilungsleiter „Gesundheitssicherheit“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Heiko Rottmann-Großner, den Generalstabsarzt und ehemaligen Leiter des BMG-Corona-Krisenstabs, Dr. Hans Ulrich Holtherm, den damaligen STIKO-Vorsitzenden Prof. Thomas Mertens und die Professorin für Gesundheitskommunikation an der Universität Erfurt, Cornelia Betsch. Dies fand unter den Mitgliedern des Corona-Untersuchungsausschusses keine Mehrheit.

Freie Wähler kritisieren Impfempfehlung für Kinder vor STIKO-Entscheidung

Die Fraktion BVB/Freie Wähler sieht laut ihrem Sonderbericht beim brandenburgischen Gesundheitsministerium die „maßgebliche Verantwortung“ für das anfängliche Scheitern der nationalen Impfstrategie. Bis November 2022 hatten 68,1 Prozent der Brandenburger eine Zweitimpfung erhalten, im Vergleich zu 76.3 Prozent des Bundesdurchschnitts.

Sie kritisiert auch, dass der Bevölkerung der Eindruck vermittelt wurde, es gäbe einen Fremdschutz und dass durch die Impfung damit Druck ausgeübt wurde. Eine sterile Immunität bestehe bei Geimpften nicht, darauf verwies die brandenburgische Gesundheitsministerin Nonnemacher.

BVB/Freie Wähler bewertete in ihrem Sonderbericht die Impfempfehlung von Nonnemacher vorab der eigentlichen STIKO-Empfehlung vom 18. August 2021 für alle Kinder ab zwölf Jahren als einen Fehler. Sie sieht auch die Verantwortung für die „kritikwürdigen Folgeschäden“ der Corona-Maßnahmen bei der Ministerin.

Auch kritisiert sie die Aussage der ehemaligen Bildungsministerin Ernst im Untersuchungsausschuss. Dort begründete sie die Maßnahmen, die die Kinder und Jugendlichen besonders trafen, mit den Worten: „Daher war es notwendig, auch für diese Gruppe Einschränkungen vorzunehmen, da es darum ging, insgesamt soziale Kontakte und damit
das Infektionsgeschehen zu reduzieren, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und letztlich den Tod von vor allem älteren Menschen durch Corona zu verhindern.“

Alle „Kollateralschäden“ bei Kindern und Jugendlichen wie „Fehlernährung, Bewegungsmangel, Anstieg der Suizidversuchsrate, Suchterkrankungen, Depression, Gewalttaten gegen Kinder, Bildungsverlust et cetera“ seien damit aus Sicht der Fraktion in Kauf genommen worden.

Kritik an 2G-Regel

Weiter kritisiert die BVB/Freie Wähler-Fraktion, dass wissenschaftliche Erkenntnisse „nur selektiv [auswählend] in die Entscheidungsfindung zu Maßnahmen im schulischen Bereich und Kitabereich eingeflossen“ seien.

Die Einführung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) sieht die Fraktion als „indirekte Impfverpflichtung und Grundrechtseinschränkungen für Ungeimpfte“.

Sie bedauert die fehlende „grundlegende Beteiligung“ von Gremien wie den Landesschulbeirat oder den Landeselternbeirat bei Maßnahmen, die die Schulkinder betrafen, und bedauert, wie sich die politischen Vertreter gegenüber den Elternvertretern verhalten hätten.

Für die kleinste Oppositionsfraktion gehen die durch die COPSY-Studie und anderer Folgestudien dokumentierten Folgeschäden für Kinder und Jugendliche „sehr wohl“ auch auf die getroffenen Maßnahmen der Landesregierung zurück. Damit geht die Fraktion auf die Aussage der Sachverständigen Ute Sadowski, Projektleiterin der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Brandenburg ein.

Sie erklärte im Ausschuss, dass mithilfe der COPSY-Studie keine isolierten Aussagen dazu getroffen werden können, ob die Veränderungen, denen Kinder und Jugendliche durch die Corona-Maßnahmen der Landesregierung ausgesetzt waren, in Art, Dauer und Schwere geeignet waren, psychische Auswirkungen hervorzurufen. Andere Faktoren könnten so nicht ausgeschlossen werden, zumal Vergleichsdaten aus der Zeit vor der Pandemie fehlen würden.

Kritisiert wird von der Fraktion auch, dass keine „regionalen, punktuellen Maßnahmen“, wie Schließungen, getroffen wurden. „Vielmehr wurden Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Lockdown für alle verordnet, unabhängig davon, wo die Infektionen herkamen.“

Linke sieht „organisatorisches Chaos“ bei der Impfkampagne

Die Fraktion Die Linke im Landtag Brandenburg stimmte dem vorgelegten Zwischenbericht in weiten Teilen laut ihrem Sonderbericht zu. Abweichende Auffassungen habe man aufgrund des teilweise herrschenden „organisatorischen Chaos“ bei der Impfkampagne und den daraus resultierenden Folgen „vor allem für hochbetagte Menschen“.

Zudem sei der Eindruck vom ersten Corona-Untersuchungsausschuss verstärkt worden, dass solch ein Ausschuss nicht geeignet sei, um die Pandemie und die darauffolgenden Maßnahmen angemessen auszuwerten.

Die Linke sei für Aufarbeitung. Dies sollte jedoch im Rahmen einer Enquete-Kommission auf Bundesebene unter Beteiligung der Länder geschehen, „die nicht strafen will, sondern wirklich konstruktiv an der Verbesserung von Bedingungen und Strukturen arbeitet“.

Dort solle das Verhältnis von Exekutive und Legislative und auch die Datenerhebung, -sammlung und -auswertung „einer genauen Untersuchung“ unterzogen werden.



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