Corona-Tests bei Leichenschau? Anweisung für bayerische Ärzte wirft Fragen auf
Auf Facebook macht ein Hinweisschreiben des ärztlichen Koordinators des Landkreises Aichach-Friedberg vom 4. Dezember die Runde, welches an alle Arzt-Praxen adressiert ist. Darin geht es um die Leichenschau im Zusammenhang mit verstorbenen COVID-19-Patienten.
Zunächst werden die Mediziner in dem Schreiben gebeten, bei der Leichenschau „dringend die Vorgaben des RKI einzuhalten“. Demnach müsse bei an COVID-19 verstorbenen Patienten ein Hinweis auf „‚infektiös‘ und ‚COVID-19‘ explizit vermerkt sein“.
Darüber hinaus heißt es:
Des Weiteren bittet das Gesundheitsamt darum, bei verstorbenen Heimpatienten, die bislang negativ auf COVID-19 getestet waren, im Rahmen der Leichenschau einen erneuten PCR-Abstrich durchzuführen. Diese Proben müssen dann dem Gesundheitsamt zugeführt werden, das die weitere Einsendung der Proben veranlasst.“
Die vorbeschriebene Praxis wirft nicht nur unter vielen Ärzten, sondern auch bei Pflegepersonal und Bestattern Fragen auf, wie Epoch Times bei umfangreichen Recherchen zu diesem Schreiben erfahren hat. Demnach gelten nachträgliche PCR-Testungen als unethisch. Fragwürdig sei auch der Umstand, dass der die Leichenschau durchführende Mediziner nicht direkt die Proben ins Labor, sondern an das Gesundheitsamt geben soll.
„Wenn wir kommen, ist die Leichenschau ja schon vorbei“, hieß es von einer Bestatterin. Dass die Ärzte bei der Leichenschau meistens allein mit dem Verstorbenen sind, erzählte uns eine Pflegekraft, die anonym bleiben will. So wäre ein PCR-Abstrich post mortem durch den Arzt unbemerkt möglich.
Ein Gesundheitsamt in Mecklenburg-Vorpommern wies eine PCR-Testung an Verstorbenen als „ungeheuerlich“ von sich und distanzierte sich von einem derartigen Vorgehen.
Gesundheitsamt ändert Strategie
Die Gesundheitsamtsleiterin des Landkreises Aichach-Friedberg, Dr. Kirsten Höper, ließ durch ihren Pressesprecher Wolfgang Müller auf eine Anfrage der Epoch Times antworten. Demnach sei das Schreiben mit der Bitte an die niedergelassenen Ärzte im Landkreis in Abstimmung zwischen Versorgungsarzt und Gesundheitsamt erfolgt. Wenige Tage später wurde es präzisiert:
Das Verfahren sollte nur angewendet werden bei verstorbenen Bewohnern eines Seniorenheimes, das von einem akuten Ausbruchsgeschehen von Covid-19 erfasst ist“, heißt es in der Antwort.
Ziel sei es, ein aktuelles Ausbruchsgeschehen in einem Altenheim noch besser nachvollziehen zu können. Es gehe weniger darum, einen eventuellen positiven Fall nachzuweisen oder um den Schutz der Bestatter, die ohnehin Schutzvorkehrungen treffen müssen.
Vielmehr gehe es um den Nachweis, dass jemand „eben nicht an oder mit Corona“ gestorben ist. Das Ziel wäre, belastbar belegen zu können, dass man baldmöglichst einen Ausbruch in einem Heim für beendet erklären kann, um den Bewohnern eher wieder Erleichterungen von den belastenden Maßnahmen verschaffen zu können.
Das Verfahren wurde mittlerweile wieder aufgegeben, weil man sich über die Geschehen in betroffenen Heimen vor allem durch Reihentestungen einen ausreichenden Überblick verschaffe, erklärte der Pressesprecher weiter. Und auch die Frage, warum die Tests an das Gesundheitsamt und nicht die Labore geschickt werden sollten, wurde vom Gesundheitsamt beantwortet:
Tests bei Verstorbenen kann man nicht über die Krankenkasse abrechnen, deshalb muss es über das Gesundheitsamt veranlasst werden.“
Nach Zählweise des Robert Koch-Instituts geht jeder Verstorbene, der positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, als „Corona-Toter“ in die Statistik ein, wodurch die Corona-Statistik seit Beginn der Pandemie verfälscht wurde. Selbst ein Mensch, der Selbstmord begeht, zählt nach RKI-Angaben als „Corona-Toter“ – wenn er positiv getestet wurde.
30,5 Millionen PCR-Tests
In den vergangenen Monaten haben die Labore ihre Testkapazitäten erheblich ausgebaut. Das Robert Koch-Institut errechnete eine daraus resultierende theoretische maximale Kapazität von 2.219.158 durchführbaren PCR-Tests für die 50. Kalenderwoche, wie dem Lagebericht vom 9. Dezember zu entnehmen ist. Bis zu diesem Tag wurden deutschlandweit fast 30,5 Millionen PCR-Tests durchgeführt.
Der PCR-Test ist umstritten. Während die Regierung und ihre oberste Gesundheitsbehörde, das RKI, den vom Charité-Virologen Christian Drosten entwickelten Test als „Goldstandard“ betrachtet, fordert ein Team aus 22 Wissenschaftlern, dass jene Studie, die als wissenschaftliche Grundlage für PCR-Tests bei COVID-19 dient, zurückgezogen wird. Nach ihrer Ansicht hätte die Studie nie veröffentlicht werden sollen.
Auch die derzeit verwendeten Corona-Schnelltests stehen in der Kritik. Der Patientenschützer-Chef Eugen Brysch , erklärte dazu: „Es gibt bis heute keine Qualitätskontrolle bei den Schnelltests. Die Menschen wissen nicht, wie gut und aussagekräftig diese Tests sind, das ist das Problem.“
Wie ein Selbstversuch des Tesla-Gründers Elon Musk ergab, stehen die Chancen, ein fehlerhaftes Testergebnis zu erhalten, bei 50 Prozent. Von den vier Tests waren zwei positiv und zwei negativ. Er kommentierte am 13. November seine Tests auf Twitter mit den Worten: „Etwas extrem Betrügerisches geht vor sich.“
(mit Material von dts)
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