Corona-Regeln: Sachsen bekommt Recht, Bayern scheitert mit Revision
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Corona-Schutzmaßnahmen, die Sachsen im Frühjahr 2020 verhängte, für begründet erklärt. Hingegen nannte es die am 31. März 2020 in Bayern verhängte Ausgangssperre unverhältnismäßig.
Mehrere Kläger
Das teilten die Richter am Dienstag, 22. November, mit. Wie die „Bild“ berichtete, ging es in dem Prozess um Verordnungen, die die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt hatten. Dazu zählten Kontakt-, Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen. Mehrere Menschen hatten dagegen Klage eingereicht.
Unterschiedliche Meinungen in vorherigen Instanzen
Laut „Bild“ wartete die Öffentlichkeit gespannt auf die Entscheidung, da vorherige Instanzen unterschiedliche Meinungen vertraten. So hatte das sächsische Oberverwaltungsgericht die Maßnahmen in Sachsen als verhältnismäßig eingestuft.
Hingegen urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass die Ausgangsbeschränkungen in Bayern zu strikt und daher unverhältnismäßig waren. Die „triftigen Gründe“, die seinerzeit zum Verlassen der Wohnung befugte, seien zu eng gefasst gewesen.
Maßnahmen auf Grundlage von RKI-Risikobewertung
Die Revisionen waren nun Gegenstand der Verhandlung in Leipzig. Dabei sah das Bundesverwaltungsgericht die Corona-Schutzmaßnahmen in Sachsen als rechtens an und wies die Revision zurück. „Die Maßnahmen stützten sich auf die Risikobewertung des RKI. Der Antragsteller hat nichts vorgetragen, was die Annahmen des RKI erschüttern könnte. Die angegriffenen Ge- und Verbote waren für die Zielerreichung geeignet und auch erforderlich. Es ist nicht ersichtlich, dass dem Verordnungsgeber eine gleich wirksame, weniger in die Grundrechte der Betroffenen eingreifende Maßnahme zur Verfügung stand“, zitierte die „Bild“ einen Richter.
Ausreichende Grundlage fehlte in Bayern
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte hingegen den Rüffel des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und wies die Revision des Freistaates zurück. Bayern habe nicht verhältnismäßig gehandelt, so die Leipziger Richter. Dabei vermissten sie in der Verordnung „über das Verlassen der eigenen Wohnung“ eine ausreichende Grundlage.
Wortwörtlich hieß es im Urteil: „Das ganztägig und damit auch während der Tagstunden geltende Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Adressaten. Für die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne hätte in der Tatsacheninstanz plausibel dargelegt werden müssen, dass es über eine Kontaktbeschränkung hinaus einen erheblichen Beitrag zur Erreichung des Ziels leisten konnte, physische Kontakte zu reduzieren und dadurch die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Auch daran fehlte es hier.“
Kretschmer im Gespräch mit Zwickauern
Bei einer Gesprächsrunde mit Bürgern im Rathaus von Zwickau am Montag, 21. November, verteidigte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sein „konsequentes Handeln“ in den beiden vorangegangenen Wintern.
Ein Video dieser Veranstaltung auf YouTube geht derzeit in den sozialen Medien viral. Seine Ausführungen zu den Corona-Maßnahmen in dem mehr als zwei Stunden langen Mitschnitt beginnen dazu etwa ab 54:40 Minuten.
Schul- und Kita-Schließungen unnötig
Dabei räumte Kretschmer aber ein, dass die Schließung von Schulen und Kindergärten nicht notwendig gewesen seien. Dasselbe gelte auch für die Bundesnotbremse. „Es sind in dieser Zeit sehr, sehr viel Ungerechtigkeiten passiert“, sagte er vor den Bürgern. Viele Entscheidungen würden heute anders getroffen. „Das muss man einfach so sagen. Das kann man nun nicht ungeschehen machen. Man kann offen darüber reden. Man kann versuchen, jetzt ein Stück weit nach vorn zu leben, diese Fehler nicht nochmal zu machen und sich es vielleicht auch nicht so gegenseitig aufzurechnen.“ Seine Ausführungen kommentierten viele Nutzer der sozialen Medien mit Spott und Hohn.
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