Corona-Regeln in Schleswig-Holstein: Alle Infos über Bußgelder, Maskenpflicht, Abstands- und Kontaktregeln

Wo muss ich eine Gesichtsmaske tragen? Welche Abstands- und Kontaktregeln gelten? Wie hoch sind die Bußgelder für Zuwiderhandlungen gegen die neuen gesetzlichen Bestimmungen - für Privatpersonen und für Geschäftsinhaber?
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Symbolbild.Foto: GettyImages&CompET
Epoch Times24. April 2020

Die ganze Welt wird gerade von dem in seiner Wirkung unberechenbaren KPCh-Virus aus Wuhan heimgesucht [Anmerkung der Red.: Die Epoch Times bezeichnet das neuartige Coronavirus, das die Krankheit COVID-19 verursacht, auch als KPCh-Virus, weil die Vertuschung und das Missmanagement der Kommunistischen Partei Chinas es dem Virus ermöglichten, sich in ganz China auszubreiten und eine globale Pandemie zu verursachen. Mehr dazu: Leitartikel: Dem Virus den richtigen Namen geben].

In dieser für uns alle neuen Situation sind auch die Veränderungen in unserem Alltag ungewohnt. Daraus ergeben sich möglich Unsicherheiten, wo was erlaubt oder verboten ist. Dinge, die uns bisher als ganz normal erschienen, könnten im Zuge der Seuchenprävention verboten und mit hohen Bußgeldern belegt sein.

Wussten Sie, dass es in Niedersachsen beispielsweise beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden einzuhalten gilt? Den Geschäftsinhaber kostet ein Verstoß 1.000 bis 3.000 Euro. Sollten Sie als Kunde innerhalb von 50 Metern um den Laden das gekaufte Essen oder die Getränke verzehren, könnten 150 Euro Bußgeld auf Sie zukommen. Komplett verboten ist der Restaurantbetrieb an sich. Zuwiderhandlungen kosten den Laden bis 10.000 Euro, die Gäste jeweils 150 Euro.

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Bleiben Sie informiert! – Schleswig-Holstein: Gesetzliche Bestimmungen, Hotlines und Bußgeldkataloge

In den Bundesländern werden gerade die neuen Corona-Gesetze umgesetzt. In den entsprechenden unten aufgeführten Verordnungen finden Sie die aktuellsten Regelungen Ihrer Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Die entsprechenden Bußgeldkataloge sind ebenfalls verlinkt.

Entsprechend der aktuellen Lage können jeweils Änderungen und Anpassungen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften geschehen, wie z.B. die Ausweitung der Maskenpflicht und die Höhe der Bußgelder. Hier finden Sie allgemeine Hilfen und Hinweise. (sm)

Info: Maskenpflicht ab 29. April in Schleswig-Holstein

Bürger-HOTLINE: 0431 / 797 000 01

Ärztliche Bereitschaft: 116 117

HOTLINE Arbeitgeber: 0800 / 4 5555 20

HOTLINE Arbeitnehmer: 0800 / 4 5555 00

Beratungs-HOTLINE Soforthilfen & Sonderprogramme: 0351 / 49 10 11 00 (Aufbaubank)

Infos für Reiserückkehrer

Infos & Hilfen für Unternehmen und Selbständige

Schule, Hochschule & Kultur

Kita & Kindertagespflege

Hilfen für Unternehmen, Vereine & Kultur

Gastro & Einzelhandel

Fragen zu Freizeitangeboten

Verbraucher/Forst/Landwirtschaft

=> Verordnungen und Erlasse zu Corona für Schleswig-Holstein

=> zum Bußgeldkatalog Corona-Regeln für Schleswig-Holstein

=> zum Bußgeldkatalog Infektionsschutz/Quarantäne für Schleswig-Holstein

Weitere Informationen und Hotlines für das Bundesland Schleswig-Holstein



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