Corona-Regeln in NRW: Alle Infos über Bußgelder, Maskenpflicht, Abstands- und Kontaktregeln
Die ganze Welt wird gerade von dem in seiner Wirkung unberechenbaren KPCh-Virus aus Wuhan heimgesucht [Anmerkung der Red.: Die Epoch Times bezeichnet das neuartige Coronavirus, das die Krankheit COVID-19 verursacht, auch als KPCh-Virus, weil die Vertuschung und das Missmanagement der Kommunistischen Partei Chinas es dem Virus ermöglichten, sich in ganz China auszubreiten und eine globale Pandemie zu verursachen. Mehr dazu: Leitartikel: Dem Virus den richtigen Namen geben].
In dieser für uns alle neuen Situation sind auch die Veränderungen in unserem Alltag ungewohnt. Daraus ergeben sich mögliche Unsicherheiten, wo was erlaubt oder verboten ist. Dinge, die uns bisher als ganz normal erschienen, könnten im Zuge der Seuchenprävention verboten und mit hohen Bußgeldern belegt sein.
Wussten Sie, dass es in Niedersachsen beispielsweise beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden einzuhalten gilt? Den Geschäftsinhaber kostet ein Verstoß 1.000 bis 3.000 Euro. Sollten Sie als Kunde innerhalb von 50 Metern um den Laden das gekaufte Essen oder die Getränke verzehren, könnten 150 Euro Bußgeld auf Sie zukommen. Komplett verboten ist der Restaurantbetrieb an sich. Zuwiderhandlungen kosten den Laden bis 10.000 Euro, die Gäste jeweils 150 Euro.
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Bleiben Sie informiert! – NRW: Gesetzliche Bestimmungen, Hotlines und Bußgeldkataloge
In den Bundesländern werden gerade die neuen Corona-Gesetze umgesetzt. In den entsprechenden unten aufgeführten Verordnungen finden Sie die aktuellsten Regelungen Ihrer Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Die entsprechenden Bußgeldkataloge sind ebenfalls verlinkt.
Entsprechend der aktuellen Lage können jeweils Änderungen und Anpassungen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften geschehen, wie z.B. die Ausweitung der Maskenpflicht und die Höhe der Bußgelder. Hier finden Sie allgemeine Hilfen und Hinweise, auch mehrsprachig. (sm)
Bürger-HOTLINE: 0211 / 9119 1001 oder [email protected]
Ärztliche Bereitschaft: 116 117
Beantragung Soforthilfe und FAQ
HOTLINE Unternehmens-Hilfe: 0211 / 9174 1480 0
HOTLINE Arbeitgeber/Kurzarbeit: 0800 / 4555 520
HOTLINE Liquiditätshilfen (Bürgschaftsbank, bis 2,5 Mio. €): 02131 / 5107 200
HOTLINE Quarantäne und Verdienstausfall Rheinland: 0221 / 8095 444
HOTLINE Quarantäne und Verdienstausfall Westfalen-Lippe: 0251 / 5911 500
HOTLINE Verbraucherfragen: 0211 / 3399 5845
Wichte Fragen zu verschiedenen Bereichen
=> Hier geht es zu den Corona-Verordnungen für NRW
=> zum Bußgeldkatalog für NRW & (ausführliche Version der Polizei)
Weitere Informationen und Hotlines für das Bundesland Nordrhein-Westfalen
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