Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Alle Infos über Bußgelder, Maskenpflicht, Abstands- und Kontaktregeln
Die ganze Welt wird gerade von dem in seiner Wirkung unberechenbaren KPCh-Virus aus Wuhan heimgesucht [Anmerkung der Red.: Die Epoch Times bezeichnet das neuartige Coronavirus, das die Krankheit COVID-19 verursacht, auch als KPCh-Virus, weil die Vertuschung und das Missmanagement der Kommunistischen Partei Chinas es dem Virus ermöglichten, sich in ganz China auszubreiten und eine globale Pandemie zu verursachen. Mehr dazu: Leitartikel: Dem Virus den richtigen Namen geben].
In dieser für uns alle neuen Situation sind auch die Veränderungen in unserem Alltag ungewohnt. Daraus ergeben sich möglich Unsicherheiten, wo was erlaubt oder verboten ist. Dinge, die uns bisher als ganz normal erschienen, könnten im Zuge der Seuchenprävention verboten und mit hohen Bußgeldern belegt sein.
Wussten Sie, dass es in Niedersachsen beispielsweise beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden einzuhalten gilt? Den Geschäftsinhaber kostet ein Verstoß 1.000 bis 3.000 Euro. Sollten Sie als Kunde innerhalb von 50 Metern um den Laden das gekaufte Essen oder die Getränke verzehren, könnten 150 Euro Bußgeld auf Sie zukommen. Komplett verboten ist der Restaurantbetrieb an sich. Zuwiderhandlungen kosten den Laden bis 10.000 Euro, die Gäste jeweils 150 Euro.
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Bleiben Sie informiert! – Baden-Württemberg: Gesetzliche Bestimmungen, Hotlines und Bußgeldkataloge
In den Bundesländern werden gerade die neuen Corona-Gesetze umgesetzt. In den entsprechenden unten aufgeführten Verordnungen finden Sie die aktuellsten Regelungen Ihrer Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Die entsprechenden Bußgeldkataloge sind ebenfalls verlinkt.
Entsprechend der aktuellen Lage können jeweils Änderungen und Anpassungen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften geschehen, wie z.B. die Ausweitung der Maskenpflicht und die Höhe der Bußgelder. Hier finden Sie Hilfen und Hinweise, auch in weiteren Sprachen. (sm)
Info: Maskenpflicht ab 27. April in Baden-Württemberg
Bürger-HOTLINE: 0711 / 904 39 555
Ärztliche Bereitschaft: 116 117
HOTLINE für Unternehmen: 0800 / 40 200 88
HOTLINE Land- und Forstwirtschaft: 0711 / 126 -1866 oder – 1867
HOTLINE Psychosoziale Beratung: 0800 / 377 377 6
Soforthilfe/Förderprogramme und Betrugswarnung LKA
Kunst & Kultur (Infos der Medienwirtschaft BW)
Infos der Kommunen & Landkreise
=> Hier geht es zum Gesetzesblatt Corona für Baden-Württemberg
=> zum Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg
Weitere Informationen und Fragen für das Bundesland Baden-Württemberg
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