Pressekonferenz: Privatfeier soll auf 25 begrenzt werden – mindestens 50 Euro bei Maskenpflicht-Verstoß
An privaten Feiern sollen nach Vorstellung der Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie bis auf weiteres nur noch maximal 25 Menschen teilnehmen können.
„Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können“, heißt es in der Beschlussvorlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten, die AFP am Donnerstag vorlag.
Die Begrenzung auf 25 Teilnehmer solle bei Zusammenkünften „in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken“ gelten.
50 Euro bundesweit bei Verstoß gegen Maskenpflicht
In Deutschland sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht nach Vorstellung der Bundesregierung künftig generell mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden.
„Alle Länder werden das Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro festlegen“, heißt es in der Beschlussvorlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder, die AFP am Donnerstag vorlag. Die Maskenpflicht müsse „von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert werden“.
Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste sollen nach dem Willen der Kanzlerin bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten bleiben. Ausnahmen könne es in Regionen mit sehr geringen Infektionszahlen geben, wenn sichergestellt sei, dass die Teilnehmer ausschließlich aus dieser Region oder aus umliegenden Regionen mit entsprechenden Entwicklungen kommen. (afp/nh)
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