Corona-Maßnahmen: Exekutive entscheidet seit 25. März allein – Bundestag fordert mehr Mitsprache

In allen Fraktionen des Bundestages werden Stimmen laut, dem Parlament eine größere Mitsprache bei den Corona-Maßnahmen einzuräumen. Insbesondere die Beherbergungsverbote sind stark in der Kritik. Einige Politiker sind sogar überzeugt, sie würden die parlamentarische Beratung nicht überstehen.
Von 14. Oktober 2020

Während sich die Regierungsspitzen aus Bund und Ländern am heutigen Mittwoch (14.10.) zu einer Gesprächsrunde treffen, regt sich im Bundestag zunehmend Unmut über die marginale Rolle, die das Parlament seit dem 25. März in Sachen Corona spielt.

An diesem Tag stellte der Bundestag fest, dass es in Deutschland eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gebe. Das Infektionsschutzgesetz wurde so angepasst, dass es den Regierungen in Bund und Ländern möglich ist, Verordnungen und Bund-Länder abgestimmte Maßnahmen auf dem kurzen Dienstweg ohne Einbezug des Bundestags zu erledigen.

Laut Wesentlichkeitstheorie, die vom Bundesverfassungsgericht verfasst wurde, hat die Gestaltungshoheit der Exekutive von der Warte des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips der Verfassung her jedoch erkennbare Grenzen. Demnach sollen Normen, die die grundgesetzlich geschützten Freiräume der Bürger berühren, in ihren wesentlichen Zügen durch Gesetze geregelt werden und nicht durch die Exekutive.

Ullrich: Einige Regeln der Exekutive müssten „dringend überarbeitet“ werden

Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus sieht einen Bedarf darin, die einzelnen Entscheidungen der Bundes- und Landesregierungen immer wieder zu hinterfragen und zu diskutieren. Gegenüber „Welt“ sagte er: Er sieht das Problem weniger in der Statistenrolle des Bundestages, sondern vielmehr in Transparenzproblemen. Gerade für Reisen innerhalb Deutschlands brauche es „einheitliche sowie nachvollziehbare Regeln und erfüllbare Voraussetzungen“.

Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Volker Ullrich, fordert, einige der Regeln der Exekutive dringend zu überarbeiten. Bundesweite Beherbergungsverbote oder gar „ein zweiter Lockdown, falls er kommen sollte“, seien „nur vorstellbar, wenn diese von den Parlamenten beschlossen werden“.

Auch der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, forderte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) „viel mehr Mitsprache“ für den Bundestag.

FDP: Beherbergungsverbote würden „parlamentarische Beratung nicht überstehen“

Wie dringlich ein Umsteuern insbesondere im Bereich der Beherbergungsverbote erscheint, unterstreicht der FDP-Kommunalpolitiker Andreas Silbersack aus Halle an der Saale in einem Post auf Facebook.

Seiner Ansicht nach gebe es für diese Maßnahmen keine virologische Begründung, weil „weniger als ein Prozent der Neuinfektionen mit dem Covid-19-Virus auf Aufenthalte in Hotels oder Gaststätten zurückzuführen“ seien.

Tatsächlich seien zehntausende Arbeitsplätze in Gastronomie und Hotellerie durch solche Maßnahmen gefährdet. Die Menschen bräuchten „keine sinnlosen Verbote, sondern Hoffnung und Optimismus in Verbindung mit konstruktiven Konzepten“, schreibt Silbersack.

Der Erste parlamentarische Geschäftsführer der FDP im Bundestag, Marco Buschmann, sprach im Zusammenhang mit den Beherbergungsverboten von einem „Schildbürgerstreich“, der „eine parlamentarische Beratung nicht überstehen“ würde.

Auch Ullrich geht davon aus, dass die Beherbergungsverbote dem Prinzip widersprächen, dass „Corona-Regelungen als Grundrechtseingriffe wirksam und verhältnismäßig“ sein müssten. Gerade Bestimmungen dieser Art und solche, die eine behördliche Kontrolle von Privaträumen erlaubten, müssten klar und verständlich, nachvollziehbar und auch bezüglich Reichweite und Dauer berechenbar sein.

Brinkhaus will nach Ende der Pandemie Thema „in Ruhe aufarbeiten“

Inwieweit die Union im Bundestag bereit sein wird, aus dem auch von einzelnen ihrer Abgeordneten angemeldeten Handlungsbedarf Konsequenzen zu ziehen, ist noch offen. Brinkhaus warnt vor Eile. Er will, die Frage eines „möglicherweise grundlegenden Änderungsbedarfs in unserem föderalen System“ erst „nach der Pandemie in Ruhe aufarbeiten“.

Die AfD will, wie der rechtspolitische Sprecher Stephan Brandner sagte, die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes einer Normenkontrollklage vor dem BVerfG unterziehen und dies auch zum Thema der nächsten Plenardebatte im Bundestag machen.

Die Linksfraktion, die ursprünglich ebenfalls die Verordnungsermächtigung zeitlich befristen wollte, würde sich vorerst mit einer Erklärungspflicht der Regierung im Abstand von vorerst zwei Wochen im Bundestag zufriedengeben.

Die FDP hatte erst im September beantragt, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu beenden – will jedoch einzelne bestehende Exekutivgesetze vorerst beibehalten.

Die Grünen fordern ebenfalls im Umgang mit der Pandemie ein nachvollziehbares Regelwerk mit stetigen Überprüfungsmechanismen, in das der Bundestag eingebunden werden sollte.



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