Corona-Maßnahmen: Ex-Verfassungsgerichtschef Papier warnt vor „Erosion des Rechtsstaats“

Es bestehe Gefahr für die liberale Demokratie, sollten die Eingriffe in die Grundrechte wegen der Corona-Krise sich noch lange hinziehen, warnt der Ex-Verfassungsgerichtschef Hans-Jürgen Papier.
Titelbild
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Archivbild).Foto: Ronald Wittek/dpa
Epoch Times2. April 2020

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor schweren Schäden für die Grundrechte gewarnt, sollten die Restriktionen in der Corona-Krise lange andauern. Er halte die derzeitigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zwar für rechtmäßig, sagte Papier der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Doch sehe er die Gefahr einer „Erosion des Rechtsstaats“, sollten sich die „extremen Eingriffe in die Freiheit aller“ noch lange hinziehen.

Auf Dauer lasse sich eine solche flächendeckende Beschränkung nicht hinnehmen, mahnte Papier. Politik und Verwaltung müssten deshalb immer wieder prüfen, ob weniger einschneidende Maßnahmen möglich seien. Wenn sich die Restriktionen über längere Zeit erstreckten, „dann hat der liberale Rechtsstaat abgedankt“.

Der Professor für Staatsrecht warnte auch davor, auf überfüllten Intensivstationen jüngere und gesündere Patienten zu bevorzugen: „Leben darf nicht gegen Leben abgewogen werden.“ Papier kritisierte zudem jüngste Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften. Darin werde abgestuft, wer vorrangig behandelt werde, falls ein Mangel an Intensivbetten entstehe.

Die Empfehlungen seien rechtlich problematisch, „weil sie die Menschenwürde und den Grundsatz der Gleichheit des Menschenwürdeschutzes in Frage stellen“, führte Papier aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei aber jedes Leben gleichrangig und gleich wertvoll.

Ferner beklagte Papier, dass Unternehmen die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der derzeitigen staatlichen Eingriffe tragen müssten, ohne einen Rechtsanspruch auf Entschädigung zu haben. Das Infektionsschutzgesetz müsse deshalb „umgehend“ reformiert werden. Offenkundig habe bei Verabschiedung des Gesetzes niemand an Maßnahmen von der derzeitigen Tragweite gedacht. (so/afp)



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