NRW verschiebt Gefängnisstrafen oder setzt sie vorübergehend kurzfristig aus
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus unterbricht auch Nordrhein-Westfalen bei Häftlingen mit kleineren Strafen den Strafvollzug oder schiebt bei Verurteilten den Haftantritt vorübergehend auf.
Eine begrenzte Strafunterbrechung gibt es demnach unter bestimmten Voraussetzungen für Gefängnisinsassen mit Ersatzfreiheitsstrafen oder bald verbüßten Haftstrafen von insgesamt bis zu 18 Monaten, wie Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte.
Bei noch nicht angetretenen Haftstrafen von bis zu zwölf Monaten wird demnach ein zeitweiser Strafaufschub gewährt. Es werde aber „keinen Corona-Rabatt“ geben, betonte Biesenbach.
Weniger Neuaufnahmen in Gefängnissen
Durch die Regelungen soll die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Neuaufnahmen von Verurteilten in Justizvollzugsanstalten verringert und dort notwendige Kapazitäten für den Umgang mit Infektionen geschaffen werden.
Ausgenommen von den Regelungen sind in Nordrhein-Westfalen unter anderem Täter, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden.
Ersatzfreiheitsstrafen werden in der Regel verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt oder finanzielle Forderungen nicht erfüllt werden. Eine Aufschiebung der Strafvollstreckung bei Häftlingen mit bis zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe soll in NRW in Frage kommen, wenn die Entlassung der Inhaftierten bis zum 31. Juli ansteht.
Zuvor hatten bereits mehrere Bundesländer ähnliche Regelungen beschlossen. Am Mittwoch kam neben Nordrhein-Westfalen auch Hamburg hinzu. (afp)
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