Corona-Kabinett wegen Thüringen-Vorstoß kurzfristig abgesagt – Regierung will Maskenpflicht und Abstand beibehalten

Epoch Times25. Mai 2020

Die für Montag geplante Sitzung des Corona-Kabinetts der Bundesregierung ist kurzfristig abgesagt worden. Es bestehe nach dem Vorstoß des Ministerpräsidenten Thüringens, Bodo Ramelow (Linke), dringender Gesprächsbedarf zwischen Bund und Ländern, berichtet am Montagvormittag das RTL/n-tv-Hauptstadtstudio unter Berufung von Informationen aus dem Bundeskanzleramt. Im Corona-Kabinett sollte am Montag auch über mögliche weitere Lockungen beraten werden.

Die Teilnehmer wurden von den weitgehenden Plänen aus Erfurt überrascht, daher sei die Beschlussvorlage überholt. Das Treffen werde am Mittwoch im Rahmen der wöchentlichen Kabinettssitzung nachgeholt. Bis dahin erwarte man im Bundeskanzleramt lange und intensive Abstimmungsgespräche.

In Thüringen künftig ohne Maske und Abstand?

Ramelow hatte am Wochenende angekündigt, dass er in Thüringen vom 6. Juni an auf die allgemeine, landesweit gültige Corona-Schutzvorschriften verzichten will. Damit könnten die bisherigen Regeln zu Mindestabständen, dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie Kontaktbeschränkungen der Vergangenheit angehören.

Seit Beginn der Corona-Pandemie tagt montags das sogenannte kleine Corona-Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Minister der Verteidigung, der Finanzen, des Inneres, des Auswärtiges, für Gesundheit und der Chef des Bundeskanzleramtes nehmen daran teil.

Die Bundesregierung will trotz der Forderungen von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) weiter auf Kontaktbeschränkungen setzen. Dies berichtete die „Bild“-Zeitung am Montag unter Berufung auf eine Beschlussvorlage des Kanzleramts für eine Besprechung mit den Staatskanzleichefs der Länder, die für den Mittag geplant war. Darin schlage Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) den Ländern vor, auch nach dem 5. Juni weiterhin bundesweit „in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern“ vorzuschreiben und die „Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen“ beizubehalten.

Kanzleramt will Maskenpflicht und Mindestabstand aufrechterhalten

Nach Informationen der Zeitung gibt es dazu – von Thüringen abgesehen – kaum Widerstand aus den Ländern. Strittig seien hingegen weitere Punkte, die das Kanzleramt in seiner Beschlussvorlage vorsieht.

Darin werde etwa empfohlen, „private Zusammenkünfte, wenn möglich, im Freien abzuhalten und diese generell auf höchstens 20 Personen zu beschränken“.

Zudem seien „auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen die Hygieneregeln umzusetzen sowie die Zahl der Personen generell auf höchstens zehn zu beschränken“, zitierte die Zeitung aus der Vorlage.

In einem weiteren Punkt der Vorlage komme das Kanzleramt den Forderungen Thüringens allerdings entgegen, berichtete die „Bild“. Dieser betreffe die Regeln für das Zusammentreffen mehrerer Haushalte außerhalb der eigenen Wohnung.

Dazu heiße es im Papier des Kanzleramts: „Angesichts der niedrigen Infektionszahlen in Deutschland soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch ab dem 6. Juni nur noch dort durch verbindliche Anordnung beschränkt werden, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert. (dts/nh)



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