Corona-Hilfe-Betrug? Erdogan beklagt Berliner Moschee-Razzia als „islamfeindlich“
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat die Durchsuchung einer Berliner Moschee durch die Polizei als „islamfeindlich“ kritisiert. Der Polizeieinsatz am Mittwoch habe „die Religionsfreiheit völlig missachtet und zeugt von einer Islamfeindlichkeit und einem Rassismus, die Europa in das dunkle Mittelalter zurückschicken“, erklärte das Staatsoberhaupt auf Twitter.
Die Berliner Polizei hatte am Mittwoch (21.10.) mit rund 150 Polizeibeamten wegen mutmaßlichen Subventionsbetrugs mit staatlichen Corona-Hilfen eine Moschee und mehrere weitere Gebäude im Stadtteil Kreuzberg durchsucht. Der Verdacht richtete sich gegen drei Beschuldigte, der Schaden beläuft sich auf 70.000 Euro. Nach Angaben der Ermittler wurde die Moschee durchsucht, weil in mindestens einem Fall eine unberechtigte Auszahlung an deren Konto ging.
Am Donnerstag hatte bereits das türkische Außenministerium der Berliner Polizei „diskriminierendes, unverhältnismäßiges und voreingenommenes Verhalten“ wegen der Durchsuchung vorgeworfen.
Durchsuchungen in verschiedenen Berliner Milieus
Die Berliner Polizei führte im Rahmen von Ermittlungen wegen mutmaßlichem Corona-Subventionsbetrug in verschiedenen Milieus Durchsuchungen durch, so auch im Bereich Berliner Clans oder der Rechtsextremisten-Szene. Im Juni gab es bereits in der islamistischen Szene in Berlin eine Durchsuchung.
Cirka 250 Beamte der Polizei Berlin haben durchsuchten damals im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit der Beantragung von Corona-Soforthilfen drei Wohnobjekte, ein Buchhaltungsbüro in Berlin sowie eine Moschee in Berlin-Tempelhof.
Damals richtete sich der Vorwurf gegen zwei Tatverdächtige im Alter von 55 und 56 Jahren, die der islamistischen Szene Berlins zuzurechnen waren. Bei dem 55-Jährigen handelt es sich um den Vorsitzenden eines islamistisch geprägten Tempelhofer Moscheevereins, dem die betrügerische Beantragung von „Soforthilfe Corona“ in zwei Fällen vorgeworfen wird.
Verdacht auf Terrorismusfinanzierung nachgehen
Im ersten Fall soll er für ein nicht existentes Einzelunternehmen die „Soforthilfe Corona“ in Höhe 9.000,00 € beantragt haben – der Betrag gelangte zur Auszahlung auf sein Privatkonto, wurde von der IBB zwischenzeitlich zurückgefordert und in der Folge durch den 55-Jährigen zurücküberwiesen.
Im zweiten Fall soll er für den Tempelhofer Moscheeverein „Corona-Soforthilfen“ in Höhe von 14.000,00 € beantragt haben, die auf das Vereinskonto überwiesen wurden. Der 56-Jährige Geschäftsleiter des Moscheevereins ist gleichfalls verdächtig, mehrfach Corona-Soforthilfen für ein tatsächlich nicht existentes Einzelunternehmen in Höhe von 19.000,00 € beantragt zu haben, wobei 10.000,00 Euro an den Beschuldigten ausgezahlt worden sind.
Angesichts des dritten Falles in kurzer Zeit, in dem ein wirtschaftlich bzw. religiös Verantwortlicher einer der szenerelevanten Moscheen in derartige Aktivitäten verstrickt sein soll, gingen die Ermittler verstärkt der Frage nach, ob die beantragten Hilfszahlungen der eigenen Bereicherung, islamistischen Vorhaben oder gar der Finanzierung des Terrorismus dienen sollten. (afp/er)
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