Corona-Chaos im Gesundheitsamt: Mitarbeiter geraten an ihre Grenzen – Landkreis Greiz nimmt Gaststättenregelung zurück
„Testen, testen, testen – aber gezielt.“ Das besagt die Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums vom 17. April. Inzwischen haben die deutschen Labore beständig ihre Kapazitäten für SARS-CoV-2- und Antikörper-Tests ausgebaut. Auch die Zahl der beteiligten Labore erhöhe sich ständig, meldete der Verein der Akkreditierenden Labore in der Medizin (ALM). In der 19. Kalenderwoche lag die Anzahl der durchgeführten PCR-Tests, bei dem Abstriche aus dem Rachen genommen werden, nach ihren Angaben bei 330.541.
„Die Welt blickt fast ein wenig neidisch auf Deutschland, das mit seinen Testkapazitäten einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat und leistet, dass die COVID-19-Pandemie bisher recht gut unter Kontrolle gehalten werden kann“, sagt Evangelos Kotsopoulos. Laut dem ALM-Vorstand stehen wöchentlich aktuell rund 840.000 Tests zur Verfügung. Nicht einmal die Hälfte davon werde derzeit abgerufen. „Wir sind gut gerüstet für die Ausweitung der PCR-Diagnostik auf Risikogruppen, Pflegeheime und Krankenhäuser und insbesondere auf die Kontaktpersonen!“
Doch so gut die Labore auch gerüstet sind, es hilft nichts, wenn die Gesundheitsämter unter der Belastung zusammenbrechen. Eine Anfrage hat laut „Tagesschau“ ergeben, dass die Behörden die Vorgaben zur Kontaktnachverfolgung von SARS-CoV-2-Infizierten nicht erfüllen können. „Nur jedes achte Amt testet enge Kontaktpersonen“, heißt es in einem Bericht.
Eigentlich sollen alle Kontaktpersonen eines Infizierten auf das Virus getestet werden. Dazu gehören alle Menschen, die mindestens 15 Minuten dauernden Gesichtskontakt zu einem Infizierten hatten; auch wenn sie keine Symptome haben, sollen sie getestet werden. Aber nicht alle der knapp 400 deutschen Gesundheitsämter können den Aufwand bewältigen. Laut Medienbericht klagen zahlreiche Ämter über fehlendes Personal.
25 Gesundheitsämter haben demnach angegeben, dass sie derzeit überlastet seien und ihrer Aufgabe nicht nachkommen könnten. 38 weitere Ämter teilten mit, dass sie sehr stark belastet seien oder „an der Grenze der Überlastung“ ständen. Dies betraf unter anderem das Bundesland Thüringen.
Erhöhte Infektionszahlen durch Massentests
In Thüringen wird aktuell besonders stark das Infektionsgeschehen überprüft. Mitarbeiter im Landkreis Greiz müssen kurzfristig zum PCR-Test antreten und werden untersucht. Dies hat bereits in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt. Aufgrund der erhöhten Tests, die zwischen dem 1. und dem 3. Mai in sechs Pflegeeinrichtungen in Greiz stattfanden, war die 7-Tage-Inzidenz (Neuinfektion der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner) angestiegen.
Der seit Anfang Mai gültige Notfallmechanismus besagt, dass in einer Region, wo mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten, die Corona-Lockerungen wieder zurückgefahren werden können. Sollte es sich um eine einzelne Einrichtung handeln, werden sich die verschärften Maßnahmen auf diese Einrichtung beschränken.
In einer Verordnung des Greizer Landkreises vom 12. Mai heißt es: „Trotz der großen Anstrengungen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Greiz in den vergangenen Wochen ist es nicht gelungen, die Infektionszahlen im Landkreis signifikant zu verringern und auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren.“ Für Krankenhäuser, Vorsorge-, Rehabilitations- sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und Wohngruppen von Menschen mit Behinderungen wurde Besuchsverbot verhängt. Damit sollen Neuinfektionen durch unerkannte infizierte Besucher verhindert werden.
Nun zieht die Verordnung jedoch weitere Kreise. Eigentlich sollten am heutigen Freitag (15.5.) wie in ganz Sachsen und Thüringen die Gastronomen wieder ihre Pforten im Innen- und Außenbereich öffnen. „Die erhöhten Infektionszahlen hat den Wirten in Greiz jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht“, erklärt eine Gaststätteninhaberin gegenüber Epoch Times. Der Landkreis Greiz habe die Öffnung zum 15. Mai für die Gastronomen dahingehend eingeschränkt, dass der Betrieb lediglich im Außenbereich erlaubt sei.
Die Landrätin des Landkreises Greiz wurde am Donnerstag durch ein Schreiben von Ines Feierabend, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, angewiesen, „dass von einer Öffnung der Gaststätten bis einschließlich 28. Mai 2020 im Innenbereich abzusehen ist“ und der Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen habe. Vom Landkreis Greiz heißt es: „Landrätin Martina Schweinsburg hält vor dem Hintergrund des räumlich eingrenzbaren Infektionsgeschehens im Landkreis diese Maßnahme für unsinnig und unverhältnismäßig, wird aber der Weisung Folge leisten.“
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