Corona-Beschluss: Wieder mehr Zuschauer in Stadien und Hallen erlaubt
Die Fans kehren zurück – zumindest zum Teil: Nach einem Beschluss der Chefs der Staats- und Senatskanzleien dürfen bundesweit bei überregionalen Großveranstaltungen wieder mehr Zuschauer zugelassen werden – im Freien bis zu 10.000 bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent, in Innenräumen bis zu 4.000 bei einer Auslastung von maximal 30 Prozent.
Dieser Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist für die Bundesländer bindend, muss aber noch in die jeweiligen Corona-Verordnungen übernommen werden.
In Nordrhein-Westfallen sollen die neuen Regeln nach Angaben aus Regierungskreisen noch am Mittwoch umgesetzt werden. Die drei Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund, 1. FC Köln und Arminia Bielefeld, die gegen die vorherige NRW-Verordnung mit der Beschränkung auf 750 Zuschauer juristisch vorgegangen waren, dürften damit in ihren Heimspielen am Wochenende wieder deutlich mehr Fans empfangen.
Beschluss regelt einheitliche Fan-Regel
Bund und Länder hatten in der vergangenen Corona-Konferenz am 24. Januar beschlossen, dass bis zum 9. Februar einheitliche Regeln vereinbart werden sollen. In der Folge wurde allerdings beispielsweise in Bayern bereits die Zulassung von bis zu 10.000 Menschen bei maximal 25 Prozent der Gesamtkapazität erlaubt. Auch in weiteren Bundesländern unterscheiden sich die Regeln noch teils deutlich.
Auch Fußball-Bundesligist RB Leipzig war in Sachsen vor Gericht gezogen, die Landesregierung hatte dann aber von sich aus die Zuschauerbeschränkung von zuvor 1.000 Fans angehoben. Kurz vor dem Beschluss der Staats- und Senatskanzleien hatte sich am Mittwoch auch das Bundesinnenministerium für eine einheitliche Regelung ausgesprochen, die „die anhaltenden Erfordernisse der Pandemie angemessen berücksichtigt“.
In dem Beschluss sind weiterhin strikte Corona-Vorgaben enthalten. „Für überregionale Großveranstaltungen gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske“, heißt es.
„Zusätzlich werden auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen Vorgaben für Schutz- und Hygienekonzepte, Einlassmanagement und Abstandsregelungen und ggf. weitere Schutzmaßnahmen getroffen.“ Zulässig ist die Ausrichtung überregionaler Großveranstaltungen nur mit Vorgaben der 2G-Regel oder 2G-Plus-Regel.
Laut Protokollerklärung kündigten die Bundesländer Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt an, „im Rahmen ihrer Regelungen allerdings geringfügig“ abweichen zu wollen. Mecklenburg-Vorpommern lies anmerken, es sei der „Auffassung, dass der vorgesehene Rahmen in der gegenwärtigen Phase der Pandemie aktuell nicht ausgeschöpft werden sollte“. (dpa/red)
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