Continental verbietet Mitarbeitern aus Datenschutzgründen Whatsapp und Snapchat
Aus Sorge über mögliche Verstöße gegen die neuen EU-Datenschutzregeln zieht der Autozulieferer Continental bei den Diensthandys seiner Mitarbeiter vorerst die Notbremse. Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, untersagt es ab sofort die Nutzung von Diensten wie Whatsapp und Snapchat im weltweiten Unternehmensnetz. Davon betroffen sind laut einem Sprecher mehr als 36.000 Diensthandys.
Hintergrund ist, dass Continental befürchtet, womöglich gegen Vorschriften in der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen. Die neuen Regeln, die seit dem 25. Mai angewendet werden müssen, machen Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer bekommen gleichzeitig mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen.
Die aus der DSGVO entstehenden Risiken will Conti nicht mehr tragen. Die Apps wiesen Datenschutzdefizite auf.
Whatsapp und Snapchat verlangen Zugriff auf die Kontaktdaten im Adressbuch und übertragen die darin gespeicherten Informationen auf ihre eigenen Server. Wer dies ablehnt, kann die Apps nur sehr eingeschränkt nutzen. Nach der DSGVO könnte diese Regelung zu Schwierigkeit führen, denn eigentlich müsste Conti jeden einzelnen Kontakt um Einwilligung bitten, bevor seine Daten übertragen werden.
Dies sei aber im Alltag nicht praktikabel, weshalb Continental die Regelung der Dienste kritisch sieht: „Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Elmar Degenhart. „Daher setzen wir auf sichere, verfügbare Alternativen.“
Das Geschäftsgebaren einzelner Software- und IT-Anbieter sehe Conti mit Sorge. Wenn deren Technik hohe Hürden aufbaue, um grundlegende Datenschutzregeln einzuhalten, werde das „Vertrauen der Menschen in Technologien“ geschwächt, erklärte Degenhart.
Er zeigte sich offen dafür, das Verbot aufzuheben, wenn die Dienste eine Lösung anböten. Diese dürfe aber nicht kompliziert sein, sondern müsse eine unbedenkliche Nutzung schon in den Grundeinstellungen ermöglichen.
Der Autozulieferer, der im Zuge des automatisierten Fahrens selbst eine Vielzahl an Daten erhebt, interessiert sich nach eigener Aussage nicht für private Daten seiner Nutzer und deren Umgebung. „Für das vernetzte, automatisierte und autonome Fahren sind persönliche Daten keine Grundvoraussetzung“, erklärte Degenhart. „Anonyme Daten genügen in den meisten Anwendungsfällen völlig“. So registriere das Fahrerassistenzsystem von Continental zum Beispiel nicht das Kennzeichen eines vorausfahrenden Fahrzeugs.
Dass die Nutzung von Whatsapp auf Diensthandys gegen Datenschutzvorschriften verstößt, ist keine neue Entdeckung. Bereits vorher warnten Datenschützer immer wieder vor möglichen rechtlichen Folgen. Bereits vorher warnten Datenschützer immer wieder vor möglichen rechtlichen Folgen.
Continental ist auch nicht der einzige Dax-Konzern, der zu diesem Mittel greift. Die Deutsche Bank hat die Nutzung von Messenger-Diensten bereits im vergangenen Jahr verboten – allerdings weniger aus Datenschutzgründen, sondern weil die Nachrichten dort nur unzureichend archiviert werden. Das kann bei der nachträglichen Aufklärung von Vorgängen im Unternehmen problematisch sein. (afp)
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