COMPACT-Herausgeber Elsässer will sich gegen „zweiten Vernichtungsangriff von Faeser“ wehren

Obwohl das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH und ihrer Teilorganisationen am 14. August vom Bundesverwaltungsgericht vorläufig ausgesetzt worden war, wird COMPACT-Herausgeber Jürgen Elsässer ab Montag keinen Zugriff mehr auf ein Bankkonto haben. Doch er will sich wehren.
Die August-Ausgabe, die vorerst zurückgehalten worden sei, könne nun ausgeliefert werden, sagt Elsässer.
Das Archivbild zeigt COMPACT-Chef Jürgen Elsässer mit der August-Ausgabe 2024 seines Hefts.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Von 28. September 2024

Jürgen Elsässer, der Herausgeber des COMPACT-Magazins, muss ab Montag offenbar ohne Bankkonto klarkommen. Das letzte seiner bei der Waldeck-Frankenberger Bank in Korbach unterhaltenen Konten werde am kommenden Montag, 30. September 2024, geschlossen, wie Elsässer in einem Video vom 24. September erklärte.

Nach seiner Darstellung hält die Korbacher Genossenschaftsbank an ihrer Kontoschließung fest, obwohl das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig das Verbotsverfahren gegen die COMPACT-Magazin GmbH und ihren Teilorganisationen am 14. August 2024 vorläufig ausgesetzt hatte.

Elsässer: „Aushebelung der Pressefreiheit durch die Hintertür“

Sechs seiner Konten seien schon im Frühjahr dieses Jahres gekündigt worden, erklärte Elsässer in seiner Video-Stellungnahme. Versuche von Konto-Neueröffnungen seien seitdem in 150 Fällen fehlgeschlagen.

Vor 14 Tagen habe das Bundesinnenministerium „uns dann auch nachträglich […] auf eine Global Watch List“ setzen lassen, ergänzte seine Frau Stephanie Elsässer. Nun seien dem Ehepaar weder Auslandsreisen noch Kontoeröffnungen im Ausland möglich (Video auf YouTube).

Jürgen Elsässer sprach von einem „zweiten Vernichtungsangriff von Frau Faeser“, einem „Finanzguerilla-Krieg“ und einer „Aushebelung der Pressefreiheit durch die Hintertür“. Es gelte nun, eine voraussichtlich zwei- bis dreiwöchige „Durststrecke“ zu überbrücken. Seine Anwälte führen bereits „Eilverfahren“ gegen die betroffenen Kreditinstitute.

Jürgen Elsässer, der Herausgeber des COMPACT Magazins, und seine Frau Stephanie im COMPACT-Fernsehstudio. Foto: Bildschrimfoto/YouTube/COMPACTTV

Jürgen Elsässer, der Herausgeber des COMPACT Magazins, und seine Frau Stephanie im COMPACT-Fernsehstudio. Foto: Bildschirmfoto/YouTube/COMPACTTV

Letzte Chance Sparkasse?

Er hoffe darauf, dass ihm zumindest eine von zwei ins Auge gefassten Sparkassen noch ein Konto eröffnen werde, denn diese Institute seien gesetzlich dazu verpflichtet.

Der Vertrieb des COMPACT Magazins oder anderer Artikel aus seinem Onlineshop werde von all dem aber nicht berührt, weil dieser über einen „externen Dienstleister“ abgewickelt werde.

Nach Darstellung Elsässers hatten Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Thomas Haldenwang (CDU), der ihr untergebene Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), „ihre Agenten“ schon vor dem 16. Juli in die von ihm, seiner Frau und seinem Unternehmen genutzten Banken geschickt, „um Kontokündigungen zu bewirken“.

Das gehe aus Unterlagen des Verfassungsschutzes hervor, die dem Ehepaar über sein Anwaltsteam zur Verfügung gestellt worden seien, erklärte Stephanie Elsässer. Demnach habe das BMI die Waldeck-Frankenberger Bank schon am 5. Juli 2024 schriftlich angewiesen, „nichts mehr an Dritte [zu] leisten“. Das COMPACT-Verbot sei den Unterlagen zufolge außerdem bereits am 5. Juni 2024 beschlossen worden (Kurzvideo auf X).

COMPACT-Verbot währte vier Wochen

Am 16. Juli hatte es eine Razzia in Elsässers Privathaus gegeben. Infolge des vorangegangenen Verbots der COMPACT-Magazin GmbH und der Conspect Film GmbH durch Nancy Faeser persönlich hatten Beamte unter anderem Unterlagen, Computer und Möbel aus dem Besitz Elsässers beschlagnahmt.

Doch der Publizist und seine Rechtsanwälte hatten sich mit Erfolg gewehrt: Am 14. August setzte das BVerwG das behördliche Verbot vorläufig wieder aus. Ein Großteil der Produktionsmittel musste nach Angaben des Senders AUF1 knapp zwei Wochen später wieder zu Elsässers Wirkungsstätte zurückgebracht werden.

Bundesinnenministerium bestreitet Vorab-Kontakt zu Banken

Warum blieb es dennoch bei den Kontensperrungen und -kündigungen? Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) betonte auf Anfrage der Epoch Times, dass das Ministerium jene „Kreditinstitute, bei denen die ‚COMPACT-Magazin GmbH‘ und ihre Teilorganisation Konten unterhielten“, erst am Vollzugstag „ersucht“ habe, „Sperrungen der Verfügungsberechtigung des Vereins und seiner Teilorganisation über die entsprechenden Konten zu erwirken“.

Der Sprecher bestritt jedoch Elsässers Aussage, nach der Bundesbeamte dessen Bankpartner schon früher informiert hätten:

Eine Kontaktaufnahme zu den Banken ist vor der Vollstreckung des Vereinsverbots am 16. Juli 2024 nicht erfolgt.“

Richtig sei, dass man gemäß Paragraf 3, Absatz 1, Satz 2, Nummer 1 des Vereinsgesetzes (VereinsG) am Tag der Razzia auch das „Vereinsvermögen“ beschlagnahmt und eingezogen habe.

BMI: Banken wussten über Verbotsaussetzung Bescheid

Außerdem, so der Sprecher des BMI, habe das Ministerium die Kreditinstitute über den „Beschluss des BVerwG und dessen Folgen informiert“, und zwar „unmittelbar“ nachdem das Gericht „die aufschiebende Wirkung der Klage der ‚COMPACT-Magazin GmbH‘ gegen ihr Verbot wiederhergestellt“ habe.

Das BfV beobachte die COMPACT-Magazin GmbH bereits „seit Dezember 2021 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“, erklärte der BMI-Sprecher weiter: „Das Verbot erfolgte auf Basis der im Rahmen der Beobachtung gewonnenen Erkenntnisse.“

Bank verweist auf Bankgeheimnis und Datenschutz

Die Waldeck-Frankenberger Bank wollte sich auf schriftliche Nachfrage der Epoch Times nicht zum Sachverhalt äußern: „Wir können zu einzelnen Kunden und Konten aus Gründen des Bankgeheimnisses und Datenschutzes keine Auskünfte erteilen“, erklärte ein Bereichsleiter der Genossenschaftsbank.

Jürgen Elsässer ließ einen Fragenkatalog der Epoch Times in der Sache ebenfalls unbeantwortet: Er habe auch wegen des Rechtsstreits derzeit bedauerlicherweise „keine Kapazitäten“ für Interviews frei.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz verwies lediglich an das Bundesinnenministerium als zuständige „Verbotsbehörde“.

Damit steht in der Frage, ob die Waldeck-Frankenberger Bank oder andere Kreditinstitute bereits vor dem 16. Juli über das geplante COMPACT-Verbot unterrichtet worden waren, Aussage gegen Aussage.



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