CO2-Bepreisung ohne Mehrkosten: Stiftung stellt Finanzierungsmodell vor
Die Stiftung Klimaneutralität rechnet für eine „aufkommensneutrale Reform“ der CO2-Bepreisung vor, wie zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft die EEG-Umlage abgeschafft werden könnte, um dadurch die Stromkosten deutlich zu senken.
„Aufkommensneutralität“ ist ein Begriff aus der Umweltökonomie. Sinngemäss bedeutet das: ohne Mehrkosten.
Mit steigenden CO2-Preisen wollen einige politische Parteien die Abkehr von fossilen Energieträgern beschleunigen und damit im Kampf gegen die Erderwärmung eine wichtige Rolle spielen – zugleich bedeutet dies steigende Kosten auch für Verbraucher.
„Die Elektrifizierung der Volkswirtschaft mit emissionsfreiem Strom kann nur klappen, wenn sie soziale Ausgewogenheit beachtet“, erklärte die Stiftung am Donnerstag. Konkret sieht ihr Vorschlag vor, dass in einem ersten Schritt ab 2023 der CO2-Preis auf 60 Euro pro Tonne angehoben wird.
Handel mit Zertifikaten ab 2024
Zum Vergleich: Der zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Preis in den Bereichen Gebäude und Verkehr, der derzeit unter anderem die Verbraucherpreise beispielsweise fürs Tanken antreibt und zu hitzigen politischen Debatten über die Aufteilung steigender Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern führt, liegt zunächst bei 25 Euro pro Tonne; ab Januar 2022 soll er auf 30 Euro steigen, ab 2023 auf 35 Euro, ab 2024 auf 45 Euro und 2025 dann auf 55 Euro.
Die Stiftung Klimaneutralität schlägt zudem vor, dass ab 2024 der Handel mit Zertifikaten freigegeben werden soll, dann mit einem Preiskorridor von 60 bis 80 Euro.
Ab 2025 solle dann dauerhaft ein Mindestpreis von 80 Euro gelten bei einem Maximalpreis von 100 Euro, „um soziale Verwerfungen zu vermeiden und die betroffenen Wirtschaftsbereiche nicht zu überfordern“. Dieser Maximalpreis solle in den Folgejahren um jeweils zehn Euro angehoben werden.
EEG-Umlage sinkt bis 2025 auf Null
Die Einnahmen aus dem Emissionshandel fließen dem Vorschlag zufolge wie bisher vollständig in den Energie- und Klimafonds (EKF). Im Gegenzug solle die EEG-Umlage bis 2025 schrittweise auf Null gesenkt werden. „Damit würde eine Hauptursache für heute steigende Strompreise entschärft“, erklärte die Stiftung.
Zugleich soll die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fällige Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren, die derzeit auf die Stromrechnungen umgelegt wird, künftig vollständig aus dem EKF bezahlt werden.
Eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag der Stiftung belegt demnach, dass die Umfinanzierung der EEG-Kosten aus dem Aufkommen der CO2-Bepreisung bis 2025 möglich ist. Nötig sei dafür aber eine Umschichtung bisheriger EKF-Ausgabeposten – etwa müssten die Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber oder Kaufprämien für Elektroautos vollständig aus dem Bundeshaushalt bestritten werden.
Baake: „EEG-Umlage schafft Anreize für Elektrifizierung“
Die Reform sei „insgesamt aufkommensneutral“, erklärte der Direktor der Stiftung, Rainer Baake. „Unser Vorschlag wirkt sich in doppelter Weise positiv auf den Klimaschutz aus: Deutlich höhere CO2-Preise helfen, Fehlinvestitionen in fossile Technologien zu vermeiden. Die Abschaffung der EEG-Umlage schafft Anreize für die Elektrifizierung in allen Bereichen, insbesondere bei Verkehr und Wärme.“
Die Umweltschutzorganisation BUND plädierte am Donnerstag ebenfalls für einen „ambitionierten CO2-Preis“. Gute Vorschläge für eine soziale Ausgestaltung des Preisinstrumentes lägen auf dem Tisch, etwa eine Pro-Kopf-Ausschüttung, die einkommensschwächere Haushalte überproportional begünstige.
Der Eigentümerverband Haus und Grund sprach sich unterdessen dafür aus, die Staatseinnahmen aus der CO2-Bepreisung „in Form eines für jeden Bürger gleich hohen Klimageldes“ zurückzuzahlen. „Eine pauschale Rückgabe würde einkommensschwächere Haushalte stärker entlasten als einkommensstarke Haushalte, denn einkommensschwache Haushalte emittieren durchschnittlich weniger CO2“, führte der Verband aus.
Die zusätzliche Belastung durch die CO2-Bepreisung „würde bei einkommensschwachen Haushalten mit dem Klimageld sogar überkompensiert“. Eine Teilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter würde durch die Einführung eines solchen Klimageldes „hinfällig“. (afp)
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