CO₂-Aufschlag und Haushaltsnotlage: Was auf die Bürger zukommt

Benzin, Diesel, Erdgas oder die LKW-Maut – vieles wird in Kürze noch teurer. Marktmechanismen werden die staatlich verordneten Aufschläge wohl nur zum Teil ausgleichen können. Was kommt bei den Energiekosten auf Sie zu? Und was können Sie tun?
Die Mehrwertsteuer-Regelung wurde wegen der Energiekrise mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende dieses Jahres.
Die Mehrwertsteuer-Regelung wurde wegen der Energiekrise mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende dieses JahresFoto: Bernd Weißbrod/dpa
Von 30. November 2023

In den kommenden Monaten wird die Bundesrepublik Deutschland wohl erneut einen Preisanstieg auf breiter Front wie selten zuvor erleben. Nicht wegen einer absehbaren Mangellage am Markt, sondern weil die Bundesregierung es so beschlossen hat.

So soll für Lastkraftwagen bereits ab dem 1. Dezember ein CO₂-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne gelten, was sich schnell an den allgemeinen Preisen bemerkbar machen dürfte. Und das nicht bloß in den Supermärkten: Es dürfte nur relativ wenige Waren in Deutschland geben, die bis zum Verkauf an den Endkunden keinen Brummi-Transport hinter sich haben. Womit sich die allgemeine Preisspirale immer schneller drehen dürfte.

Ab Neujahr 2024 ist dann ein kräftiger Preisaufschlag für einen Besuch in der Gastwirtschaft oder im Restaurant zu erwarten: Die Mehrwertsteuer soll von derzeit 7 wieder auf 19 Prozent angehoben werden.

Mit zumindest leicht steigenden Krankenkassenbeiträgen ist zeitgleich ebenfalls zu rechnen.

Etwa vier Cent Aufschlag für den Liter Motorkraftstoff

Zudem soll der Preis für die Tonne CO₂, die durch den Verbrauch von Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas entsteht, zum Jahreswechsel von derzeit 30 auf 40 Euro steigen – eingepreist in die jeweiligen Tank- oder Lieferrechnungen. Bis 2027 soll es damit schrittweise weitergehen, bis 85 Euro pro Tonne Kohlendioxid erreicht sind. Das hatte die Regierung bereits im August beschlossen.

Umgerechnet auf den Liter Sprit, zahlt man nach Angaben des Nachrichtenportals „Focus“ derzeit etwa sieben Cent fürs CO₂. Nach Silvester werde Benzin voraussichtlich „weniger als zwei Prozent“ teurer, was mit etwa drei bis vier zusätzlichen Cent pro Liter zu Buche schlagen werde. Bei Diesel und Heizöl sei mit einem Aufschlag von „etwa 2,7 Prozent“ zu rechnen. Statt für 1,76 Euro sei der Liter Diesel dann für etwa 1,80 Euro zuhaben. Faustregel: 50 Liter Kraftstoff werden etwa zwei Euro mehr kosten – allein durch die CO₂-Bepreisung.

Leicht erhöhte Preise für Heizöl und Gas

Für Erdgas und Heizöl könne man in etwa mit der gleichen Größenordnung in Bezug auf Preissteigerung rechnen, heißt es im „Focus“: Der Liter Heizöl werde wohl drei Prozent und damit rund vier Cent teurer. Bei 2.000 Liter Liefermenge bedeutet das einen Mehraufwand zugunsten des Staatssäckels von 80 Euro.

Beim Arbeitspreis für die Kilowattstunde (kWh) Gas müsse der Verbraucher wegen des CO₂-Aufschlags nur mit 1,7 Prozent Kostensteigerung rechnen. Andererseits sollen nach Angaben des Vergleichsportals „Check24.de“ zum 1. Januar die Gaspreise für 2,4 Millionen Haushalte wenigstens in der Grundversorgung um durchschnittlich 13 Prozent sinken. Dafür aber müssten sich wiederum alle Gaskunden voraussichtlich ab März auf eine Mehrwertsteuererhöhung für Erdgas von sieben auf 19 Prozent einstellen.

Preisbremsen fallen weg – Anbietervergleich ratsam

Erst vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass die Strom-, Fernwärme- und Gaspreisbremsen nach dem Willen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ebenfalls schon zum Jahresende auslaufen sollen und nicht erst Ende März. Dagegen regt sich allerdings Widerstand beim Koalitionspartner SPD. Das letzte Wort ist nach Aussage von SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert bis jetzt nicht gesprochen.

Doch ganz gleich, ob die Preisbremsen drei Monate früher oder später wegfallen: In jedem Fall kann ein Blick auf die einschlägigen Vergleichsportale wie zum Beispiel „Check24.de“ oder „Verivox“ lohnen.

Nach Informationen des „Focus“ gilt das insbesondere für Kunden des lokalen Grundversorgers, egal, ob man freiwillig oder per Altvertragskündigung bei ihm gelandet ist. Denn die Grundversorger hätten „aktuell die höchsten Arbeitspreise für Gas und Strom auf dem Markt“. Und diese seien voll zu berappen, wenn die staatliche Preisbremse nicht mehr als Deckel wirke. „Gleiches gilt auch für Haushalte, die seit Jahren denselben Strom- oder Gasvertrag haben“, mahnt der „Focus“.

Neukundentarife lägen schon jetzt „flächendeckend weit unterhalb der Preisbremse“, was für einen Wechsel spreche. Denn „nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox“ koste das Aus für die Preisbremse für Kunden mit Grundversorgungstarif jeden Monat mindestens 82 Euro mehr für Gas und fünf Euro mehr für Strom.

Zum Vergleichen sollte man seinen eigenen aktuellen Arbeitspreis für Strom oder Gas in Erfahrung bringen: entweder online im Kundenkonto des Versorgers oder über die Vertragsunterlagen. Der „Focus“ empfiehlt:

Nutzen Sie die Preisbremse als Obergrenze. Liegt ihr Grundpreis auch nur einen Cent darüber, sollten Sie sofort wechseln. Für Gas liegt die Preisbremse aktuell bei 12 Cent pro Kilowattstunde und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde. [Und] Prüfen Sie die Preisgarantien und Preisanpassungsklauseln.“

Haushaltskrise nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Hintergrund der meisten zusätzlichen Bürgerbelastungen ist die Haushaltskrise, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November über Deutschland und seine Ampelregierung hereingebrochen war. Demnach ist es grundgesetzwidrig, übrig gebliebene Milliardenbeträge aus dem Corona-Sonderfonds nachträglich für klimapolitische Maßnahmen zu verwenden, wie es die Ampelregierung geplant hatte.

Die BVerfG-Entscheidung hatte eine milliardenschwere Lücke in den Finanzplanungen des Bundes hervorgebracht. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht die Schuld bei CDU und CSU, weil diese vor das BVerfG gezogen waren.



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