Clan-Kriminalität: BDK-Chef will Zentralstellen für ausreisepflichtige Straftäter nach „bayrischem Vorbild“

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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times14. November 2019

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Sebastian Fiedler, fordert im Kampf gegen die Clan-Kriminalität die Gründung neuer Landesämter für ausreisepflichtige Straftäter.

„Es muss zentralisierte Stellen geben, die sich um ausreisepflichtige Straftäter kümmern. Das muss den Ausländerbehörden abgenommen werden, weil sie mit Fällen wie Miri überfordert sind“, sagte Fiedler der „Welt“ (Donnerstagsausgabe).

Diese Konsequenz müsse der Staat aus dem Fall des Bremer Clan-Chefs Ibrahim Miri ziehen. Er war abgeschoben worden, aber trotz Einreisesperre nach Deutschland zurückgekehrt. Der BDK-Chef verlangte, dass alle Bundesländer jeweils ein Landesamt für Asyl und Rückführungen schaffen – nach bayerischen Vorbild.

Der Freistaat hatte eine solche Behörde im August 2018 mit Sitz in Ingolstadt gegründet, um etwa Maßnahmen gegen Gefährder und Straftäter zu bündeln.

„Dem sollten die anderen Länder folgen, das wäre ein wesentlicher Fortschritt. Auch Nordrhein-Westfalen hat eine Zentralisierung vorgenommen mit einem anderen, mindestens ebenso guten Modell. Aber das sind eben nur zwei Bundesländer“, so Fiedler.

Bisher gebe es zu viele Zuständigkeiten in Deutschland, etwa bei hunderten Ausländerbehörden. Miris Freilassung aus dem Gefängnis auf Bewährung bezeichnete der BDK-Chef als Fehler. Miri, 2014 wegen Drogenhandels zu sechs Jahren Haft verurteilt, war vor einem Jahr auf Bewährung freigekommen.

„Im Nachhinein zeigt sich, dass die Bewährung für Herrn Miri ein Fehler war“, sagte Fiedler. Natürlich sei es sehr wichtig, dass es in Deutschland eine unabhängige Justiz gebe. „Sie muss sich aber ihrer Verantwortung bewusst sein und solche Entscheidungen auch mal infrage stellen“, so der BDK-Chef weiter.

Es gehe darum, ob die Prognose richtig war, Miri nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haft Bewährung zu gewähren. „Ganz grundsätzlich muss sich die Justiz doch fragen, ob das Instrument der Bewährung im jeweiligen Fall geeignet ist oder ob sie es in vielen Fällen zu weit treibt, um Haftplätze freizubekommen“, sagte Fiedler der „Welt“. (dts)

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