AfD-Chef Chrupalla prüft Ermittlungsstopp zu Ingolstadt-Vorfall
Die Mitteilung der Nachrichtenagentur afp war knapp. In wenigen Zeilen wurde gemeldet, dass die „Ermittlungen zu einer vermeintlichen Attacke auf AfD-Chef Tino Chrupalla am Rande einer Wahlkampfveranstaltung im bayerischen Ingolstadt“ eingestellt worden seien.
Wie ein Einstich am rechten Oberarm des Politikers entstanden sei, darüber habe es keine Hinweise gegeben.
Ebenso wenig gebe es konkrete Anhaltspunkte für eine Injektion oder Vergiftung. Es sei auch keine Tat festgestellt worden, die auf einen „Anschlag“ schließen lasse, wird nach Angaben der federführenden Staatsanwaltschaft Ingolstadt berichtet. Ende der Mitteilung.
Was Chrupalla dazu sagt
In einer Stellungnahme bestätigte die AfD die Einstellung des Ermittlungsverfahrens „gegen unbekannte Täter […] wegen gefährlicher Körperverletzung“ zulasten ihres Bundessprechers.
Weiter gibt die Partei an, dass in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft zwar „ein ca. 5 mm tiefer Nadelstich im rechten Oberarm bestätigt“ werde, aber „auf Basis der derzeit bekannten Beweismittel […] kein konkreter Täter ermittelt werden“ könne.
Der von dem Vorfall betroffene AfD-Bundesvorsitzende erklärte dazu: „Es ist einerseits positiv, dass im Rahmen der Ermittlungen nunmehr die Stichverletzung durch eine Nadel oder einen ähnlichen Gegenstand als gesichert gilt.“ Vonseiten der Staatsanwaltschaft werde nun ausgeschlossen, es habe sich um einen Insektenstich handeln können.
Allerdings äußerte der Bundessprecher auch Kritik.
Chrupalla meinte, dass ihm die Einstellung des Ermittlungsverfahrens „unerklärlich“ sei. Der AfD-Spitzenpolitiker verwies dabei noch auf bis heute ausstehende, aber angeforderte Informationen weiterer Behörden hin. Darauf weise sogar die Staatsanwaltschaft selbst in ihrem Schreiben hin, so Chrupalla.
Chrupalla kündigt anwaltliche Prüfung an
Wie der Parteichef weiter klarstellt, seien „einige tatsächliche Darstellungen in dem Schreiben […] faktisch nicht korrekt“.
Man warte mit „anwaltlicher Hilfe“ die angekündigte Gewährung der Akteneinsicht ab, um alle Möglichkeiten der Aufklärung auszuschöpfen. Gegebenenfalls, so Chrupalla, werde man eine „Beschwerde gegen die Einstellung“ vorbereiten.
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