China beugt sich bei Übernahmeabsicht politischem Druck aus Berlin
Grund für den Rücktritt des chinesischen Investors Yantai Taihai, die Firma Leifeld Metal Spinning zu kaufen, ist ein drohendes Veto der Bundesregierung – die dafür nötige Ermächtigung für ein Verbot des Kaufs beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch.
Leifeld Metal Spinning ist Technologieführer bei hochfesten Materialien, die in der Luft- und Raumfahrt zum Einsatz kommen, aber auch im Nuklearbereich verwendbar sind. Das Unternehmen aus Ahlen beschäftigt rund 200 Mitarbeiter.
Ein Investitionsprüfungsverfahren bei einem Unternehmenserwerb kommt dann in Betracht, wenn Investoren außerhalb der EU mindestens 25 Prozent der Stimmrechte an einem Unternehmen in Deutschland erlangen wollen. Das Bundeswirtschaftsministerium kann dann auf Antrag des erwerbenden Unternehmens oder von Amts wegen prüfen, ob der Erwerb die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet.
Am Mittwochmorgen teilte der chinesische Investor nun mit, vom Kauf des deutschen Unternehmens zurückzutreten, wie aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums verlautete. Auch eine Sprecherin von Leifeld sagte, Yantai Taihai habe seinen „Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung“ beim Ministerium zurückgezogen. Stattdessen werde nun ein Börsengang des Unternehmens „geprüft und geplant“, sagte die Sprecherin.
Leifeld-Chef Oliver Reimann verteidigte den nun geplatzten Übernahme-Deal und äußerte in der Düsseldorfer „Wirtschaftswoche“ sein Unverständnis über die Haltung der Bundesregierung. „Wir verfügen über gar kein Know-how in der nicht-zivilen Nuklearindustrie“, sagte er dem Blatt zufolge. Nun werde das Unternehmen mit Hilfe des geplanten Börsengangs sein weiteres Wachstum finanzieren.
Sicherheitspolitische Gründe?
Dem Wirtschaftsministerium zufolge sollen die Rücktrittsunterlagen nun auf ihre „Belastbarkeit“ hin geprüft werden. Sollte der Rücktritt vom Kauf des Unternehmens nicht wirksam sein, kann die Regierung ihr Veto gegen den Kauf einlegen. Die dafür nötige Voraussetzung schuf sie am Mittwoch.
Das Kabinett beschloss nach Angaben des Wirtschaftsministeriums eine sogenannte Ermächtigung für eine Untersagung nach der Außenwirtschaftsverordnung. Damit kann der Kauf eines inländischen Unternehmens durch eine ausländische Firma „aus sicherheitspolitischen Gründen“ verboten werden. Ob die Regierung davon Gebrauch macht, hängt davon ab, ob der Rücktritt vom Kauf wirksam ist. Das werde nun geprüft, erklärte das Wirtschaftsministerium.
Eine Sprecherin bestritt am Mittwoch, dass es darum gegangen sei, ein Exempel bei chinesischen Investitionsvorhaben zu statuieren. „Investitionsprüfungen sind einzelfallbezogene Prüfungen“, sagte sie. Sie erfolgten „diskriminierungsfrei und ohne Blick auf die Herkunft des Erwerbers“. Seit Sommer 2017 gab es demnach mehr als 80 Prüfungen solcher Investitionsvorhaben. An mehr als einem Drittel dieser Projekte waren „Investoren aus China unmittelbar oder mittelbar beteiligt“. (afp)
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