Chemnitzer Haftbefehl im Internet verbreitet: Ermittler durchsuchen die Wohnung des Bremer Abgeordneten Jan Timke
Nach der rechtswidrigen Veröffentlichung eines Haftbefehls im Fall des Chemnitzer Totschlags geht die Bremer Staatsanwaltschaft gegen einen Bremer Bürgerschaftsabgeordneten vor.
Der Landespolitiker Jan Timke stehe im Verdacht, den Haftbefehl auf Facebook weiterverbreitet zu haben. „Wir haben einen Hinweis bekommen“, sagte Oberstaatsanwalt Frank Passade am Donnerstag.
Timke ist Bundespolizist und Mitglied der Wählervereinigung „Bürger in Wut“. Timkes Dienstverhältnis bei der Bundespolizei ruht, solange er in der Bürgerschaft sitzt. Die Ermittler durchsuchten nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits am Mittwoch die Wohnung des Mannes in Bremerhaven. Darüber hatte zunächst Radio Bremen berichtet. Timke habe den Haftbefehl inzwischen von seiner Facebook-Seite entfernt, sagte Passade.
Wie der Haftbefehl ursprünglich überhaupt ins Internet gelangt war und weiterverbreitet werden konnte, ist weiter unklar.
Nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches kann mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldzahlung bestraft werden, wer amtliche Dokumente eines Gerichtsverfahrens – wie einen Haftbefehl – veröffentlicht, „bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist“.
Am Sonntag war in Chemnitz ein 35 Jahre alter Deutscher durch Messerstiche getötet worden. Ein Iraker und ein Syrer sitzen als Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Nach der Tat kam es zu Demonstrationen. (dpa/so)
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