CDU will Nationalhymne im Grundgesetz verankern
Der CDU-Bundesparteitag in Karlsruhe stimmte für einen entsprechenden Antrag der Jungen Union. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Grundgesetz im Artikel 22 um folgende Passage zu ergänzen:
„Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist die dritte Strophe des Liedes der Deutschen mit dem Text von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben und der Melodie von Joseph Haydn.“
Bisher besteht der Artikel 22 aus einem Satz: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“
(dpa)Epoch TV
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