CDU will Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe prüfen lassen – Aberkennung liegt beim Finanzamt
Die CDU will prüfen lassen, ob die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weiterhin als gemeinnützige Organisation anerkannt werden sollte. Das beschloss der CDU-Parteitag am Samstag in Hamburg.
Die Umwelthilfe hatte vor Gerichten in mehreren deutschen Städten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge erstritten. Die Organisation hatte auch eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung des Abgas-Betrugs gespielt.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit liegt beim Finanzamt.
Der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg hatte darüber hinausgehend gefordert, die Gemeinnützigkeit der DUH abzuerkennen und die Möglichkeit von Verbandsklagen der DUH abzuschaffen.
Der Unions-Mittelstand (MIT) wollte in einem Initiativantrag der DUH sogar die Mittel aus dem Bundeshaushalt streichen lassen. Bereits im Etat eingestellte Mittel, die noch nicht verbindlich zugesagt seien, sollten demnach mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Begründet wurde dieser Antrag unter anderem damit, dass „der ‚Klagefeldzug‘ für Diesel-Fahrverbote auch eher als PR-Aktion zu Lasten Dritter, denn als aktiver Beitrag zum Umweltschutz zu werten“ sei. (dpa)
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