CDU-Spitze: Beschwerde gegen Partei-Verbleib von Maaßen
Die CDU-Spitze hat Beschwerde gegen den Verbleib des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen in der Partei eingelegt. Der Ausschluss Maaßens sei „politisch zwingend und rechtlich zulässig und geboten“, hieß es in einem 67-seitigen Beschwerdeschreiben, das dpa vorlag.
Mildere Mittel seien rechtlich und politisch unzureichend. Das Schreiben ist auf den 9. November datiert. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte Anfang November angekündigt, Beschwerde gegen die Entscheidung eines Kreisparteigerichts in Thüringen einlegen zu wollen. Das in erster Instanz zuständige Kreisparteigericht hatte im Juli den Ausschluss Maaßens aus der Partei abgelehnt und sich dafür ausgesprochen, dass dieser seine Mitgliederrechte wiederbekommt. Das Gericht sprach gegen Maaßen einen „Verweis“ aus.
CDU-Spitze habe bisher jedes Gesprächsangebot abgelehnt
Im Beschwerdeschreiben der Bundes-CDU wird dies als „kolossale Fehleinschätzung“ bezeichnet. Das habe Maaßen durch sein weiteres Verhalten selbst gezeigt. „Er verstößt seit der mündlichen Verhandlung und Aussprache laufend weiter gegen Ordnung und Grundsätze der CDU.“
So setze sich Maaßen etwa für eine Zusammenarbeit mit der AfD ein. Er habe sich „politisch und ideologisch radikalisiert“ und lebe „in einer Gedankenwelt, wie sie für die AfD typisch ist, nicht (mehr) in derjenigen der CDU“.
Maaßen schrieb dpa auf Anfrage, das Parteigericht in Erfurt habe den Antrag, ihn aus der Partei zu werfen, „mit deutlichen Worten zurückgewiesen“.
„Offensichtlich hat die Parteispitze ihre Lektion immer noch nicht verstanden und versucht weiter, mich mit ehrabschneidenden, bösartigen und blödsinnigen Unterstellungen zu verfolgen und so notwendige Debatten zu unterdrücken“, schrieb Maaßen. Sie habe bisher jedes Gesprächsangebot abgelehnt.
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