CDU-Sozialflügel weiter für Dokumentationspflicht bei Mindestlohn
Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, hat die umstrittene Pflicht zur Dokumentation der Arbeitsstunden bei Mindestlöhnen verteidigt. Der CDU-Politiker plädierte dennoch für geringfügige Änderungen. „Dokumentationspflichten bei Minijobbern im ehrenamtlichen Bereich sind entbehrlich, da beim Ehrenamt die Erwerbstätigkeit nicht im Vordergrund steht“, sagte Bäumler dem „Handelsblatt“ (Online-Ausgabe).
Gewerbliche Minijobs würden aber zum Teil für Schwarzarbeit missbraucht, sagte Bäumler weiter. „Deshalb würde ein vollständiger Verzicht auf die Dokumentation der Arbeitszeit der illegalen Beschäftigung Tür und Tor öffnen.“ Der CDA-Bundesvize hält die Aufzeichnung des Beginns und des Endes der Arbeitszeit für „völlig normal“. Die Aufzeichnung der Arbeitszeit schütze Arbeitnehmer wie Arbeitgeber vor Übervorteilung. Die Diskussion über das „angebliche Bürokratiemonster Mindestlohn“ nannte Bäumler in diesem Zusammenhang „völlig übertrieben“. Am 1. Januar 2015 wurde die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in Deutschland eingeführt. Am 23. April wollen die Koalitionsspitzen mögliche Änderungen beraten.
(dts Nachrichtenagentur)
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