CDU: Länder dürfen nicht zur reinen Umsetzungsbehörde von Lauterbach werden

Regiert der Bund in die Krankenhausplanungen der Länder hinein? Drei Bundesländer lassen die Krankenhausreform auf Verfassungsmäßigkeit prüfen.
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Urteile im Bereich von Flüchtlings- und Asylpolitik sind komplex.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times13. März 2023

Die Gesundheitsminister von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lassen die Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Krankenhausvergütung auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Dazu wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, wie die drei Länder am Sonntag mitteilten.

Auch wenn man nach wie vor zur „konstruktiven Mitwirkung“ an einer von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten Krankenhausreform bereit sei, erfordere das eine „Zusammenarbeit auf Augenhöhe“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Dabei müsse die verfassungsrechtlich festgelegte Kompetenzverteilung beachtet werden. „In dem Gutachten soll beleuchtet werden, ob der Bund durch zwingende Strukturvoraussetzungen für Versorgungsstufen und Leistungsgruppen noch im Rahmen seiner Kompetenz für die wirtschaftliche Sicherung der Kliniken handelt oder stattdessen in die Krankenhausplanung der Länder hinein regiert.“

Droht ein staatliches Gesundheitssystem?

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) fügte hinzu, dass man „großes Interesse“ an dem Gelingen der Krankenhausfinanzierungsreform habe – man könne aber keiner Krankenhausreform zustimmen, die den Ländern die „Beinfreiheit zum Gestalten nimmt“. Das Gutachten solle Klarheit darüber bringen, wo dem Bund Grenzen bei der Umsetzung seiner Krankenhausfinanzierungsreform gesetzt seien.

„Die Länder dürfen im Krankenhausbereich nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden“, so Laumann. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) sagte, dass die Reform zwingend auf „rechtssicheren Füßen“ stehen müsse.

„Wir haben – aus gutem Grund – in Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem, bei dem Kliniken einfach per politischem Beschluss eröffnet, verschoben oder geschlossen werden können.“ Die vom Bund geplanten Strukturveränderungen griffen „massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein“ und hätten „erhebliche Kostenfolgen“, so von der Decken.

„Das Gutachten soll auch dazu beitragen, für alle Beteiligten Klarheit zur Kompetenzverteilung sowie der Kostenverantwortung zu schaffen.“ Mit den Ergebnissen des Rechtsgutachtens wird den drei Ländern zufolge noch in diesem Frühjahr gerechnet. (dts/ks)



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