CDU-Idee: ARD und ZDF privatisieren und in jetziger Form abschaffen

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Symbolbild.Foto: Jens Kalaene/dpa
Epoch Times16. Dezember 2020

In den Vorschlägen zum Wahlkampfprogramm der CDU 2021 zeigt sich, dass die Partei langfristig gesehen ARD, ZDF und Deutschlandradio privatisieren und in ihrer jetzigen Form abschaffen könnte. „Langfristig sollten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schrittweise privatisiert werden“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Papier vom 15. Dezember.

Die Erlöse aus der Privatisierung sollen in einen Medienfonds fließen, aus dem später einzelne Inhalte des Programms finanziert werden könnten. Die Autoren nennen als Beispiele die Bereiche Information, Bildung oder Kultur.

Der Streit um die Sender eskalierte in Sachsen-Anhalt, bis Ministerpräsident Reiner Haseloff die Regierungsvorlage zurückzog. Er stoppte damit eine Abstimmung im Landtag. Die CDU hatte sich vehement gegen eine Erhöhung gewehrt und hätte theoretisch im Landtag eine Mehrheit mit der AfD als größter Oppositionspartei mit vielen Sitzen bilden können.

Bisher eine Einzelmeinung

Die Vorschläge wurden vom „Bundesfachausschuss Wirtschaft, Arbeitsplätze, Steuern“ unterbreitet. Der Ausschuss wird vom Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler und Nicole Hoffmeister-Kraut, Landesministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, geleitet.

Bisher sei diese Idee eine „Einzelmeinung“, so ein Sprecher der CDU. Die CDU-Führung betonte mehrfach, dass die Partei „klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ hält.

Auch die FDP plant, die Sender zu beschränken. FDP-Medienpolitiker Jan Marcus Rossa fragte: „Brauchen wir zwei nationale TV-Sender, reicht nicht einer? Und muss es in einem Bundesland wirklich bis zu fünf Radiowellen eines Senders geben?“ Würde sich ein öffentlich-rechtlicher Sender auf die Kernaufgaben „Information, Bildung und Kultur“ beschränken, so ließe sich der Rundfunkbeitrag um mindestens 30, vielleicht auch 50 Prozent senken.

Einstimmigkeit aufheben

Der Vorsitzende der ARD, Tom Buhrow, plädiert dafür, dass sich künftig nicht mehr alle 16 Landtage einig sein müssen, wenn es um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags geht. „Damit wäre viel gewonnen, auch für die Zukunft“, sagte Buhrow.

Das Abstimmungsverfahren über den Rundfunkbeitrag alle vier Jahre sei „ungeheuer kraftraubend“, sagte Buhrow, das habe „regelrecht zu einer Krise der föderalen Gemeinschaft geführt“.

Nach aktueller Rechtslage müssen die Landtage aller Bundesländer die Medienstaatsverträge ratifizieren. Die Rundfunkanstalten wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und so die Beitragserhöhung auf juristischem Wege durchsetzen. (Mit Material von dts/ks)



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