CDU-Abgeordneter will Heizungsgesetz mit Eilantrag stoppen
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann will die kommende Woche im Bundestag geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes der Ampelregierung stoppen. Dafür geht er zum höchsten Gericht Deutschlands – dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Heilmann beantragte nach einer Mitteilung vom Donnerstag eine einstweilige Verfügung, weil er seine Rechte als Abgeordneter im Gesetzgebungsverfahren um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verletzt sieht. Ziel des Organstreitverfahrens ist es, dem Bundestag zu untersagen, vor Ablauf einer Frist von mindestens 14 Tagen über das Vorhaben abzustimmen.
Nach wochenlangem Streit hatte sich die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP am Dienstag auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf soll nun voraussichtlich bis Freitag fertiggestellt werden und bereits nächste Woche im Bundestag – in der letzten regulären Sitzung des Parlaments vor der Sommerpause – endgültig beschlossen werden. Im Vergleich zum ursprünglich ins Parlament eingebrachten Entwurf gibt es deutliche Änderungen.
Heilmann: „Massive Mängel“ am GEG
Heilmann sieht „massive Mängel“ an dem Gesetz und sieht eine „unzulässige Fristverkürzung“, die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die Vorlage zu prüfen. „Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren“, erklärte Heilmann, der offenbar im Alleingang und ohne Beschluss der Fraktion zu dem Vorgehen handelte. Der CDU-Politiker betonte, sein Gang nach Karlsruhe richte sich „ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren.“
Der Verfassungsrechtler Alexander Thiele von der Business & Law School in Berlin sah allerdings geringe Chancen für den Vorstoß Heilmanns. Er sehe „zumindest keine eindeutigen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verfahren“, sagte er ntv.de. Zwar hätten Abgeordnete das Recht auf eine angemessene Vorbereitungszeit in Gesetzgebungsverfahren, „konkrete Mindestbefassungszeiten lassen sich da aber nicht angeben.“
Trotz erheblicher Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf diskutiere die Öffentlichkeit das Thema schon seit Monaten, sagte Thiele weiter. „Es kommt also für keinen Abgeordneten ernsthaft überraschend.“ Das Verfahren sei sicherlich „ungewöhnlich und politisch nicht sonderlich überzeugend, dadurch aber noch nicht verfassungswidrig.“ (AFP/mf)
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