BVerfG lehnt Befangenheitsantrag gegen Präsidenten Harbarth ab

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Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth.Foto: Andreas Rentz/Getty Images
Epoch Times18. Oktober 2021

Ein gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, in einem Verfahren zur sogenannten Bundesnotbremse wegen eines Abendessens im Bundeskanzleramt eingereichter Befangenheitsantrag ist abgelehnt worden.

Im September hatte der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting einen Befangenheitsantrag gegen Harbarth und Baer eingereicht. Er kritisierte das Kanzlerdinner als versuchte Einflussnahme auf laufende Verfahren zur „Bundesnotbremse“ und eine Verzögerung der Entscheidungen über die dem Gericht vorliegenden Anträge.

Das Bundesverfassungsgericht begründete die Entscheidung zu Harbarth und einer weiteren Verfassungsrichterin am Montag in Karlsruhe damit, dass Treffen mit der Bundesregierung kein Grund für den Vorwurf der Befangenheit seien. Dies hatten die Kläger anders gesehen.

Harbarth und die Verfassungsrichterin Susanne Baer waren am 30. Juni zum Abendessen im Bundeskanzleramt. Bei dem Treffen sollte zu dem Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“ diskutiert werden, zu dem Baer in der Runde einen Vortrag hielt.

Ein Kläger sah darin einen Bezug zu dem vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfahren über die wegen der Corona-Pandemie geschaffene Bundesnotbremse, die dem Bund weitgehende Entscheidungsmöglichkeiten für Corona-Beschränkungen gab.

Nach dem Beschluss zum Befangenheitsantrag sind allein Treffen von Mitgliedern von Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung als Grund für den Vorwurf der Befangenheit ungeeignet.

Die mit dem gewählten Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“ verbundenen Rechtsfragen seien zudem vielfältig und abstrakt, sie beträfen auch eine Reihe weiterer Verfahren vor dem Verfassungsgericht. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass das Thema gewählt worden sei, damit sich Mitglieder der Bundesregierung zum Verfahren über die Bundesnotbremse äußern könnten. (afp/dl)



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