Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg: Bürger sollen Verstöße gegen Corona-Regeln melden
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat die Bürger aufgefordert, wachsam zu sein und Verstöße gegen die Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie der Polizei zu melden. „Ich finde es in Ordnung, wenn die Menschen wachsam sind. Es geht darum, die Ausbreitung der Seuche zu verlangsamen, und es geht darum, Menschenleben zu retten“, sagte der CDU-Politiker in der „Bild“-Sendung „Die richtigen Fragen“.
Wenn es Uneinsichtige gebe, die vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstoßen, „müssen unsere Sicherheitsbehörden das wissen, damit sie das unterbinden können“. Strobl sagte weiter: „Wenn Bürger feststellen, dass jemand Straftaten begeht, dass jemand sich rechtswidrig verhält, insbesondere dann, wenn man der Auffassung ist, da passiert etwas, was die Allgemeinheit gefährden könnte, dann schadet ein Anruf bei der Polizei nie.“ Das komme im Übrigen häufig vor.
Nach Strobls Angaben werden die Corona-Regeln in Baden-Württemberg weitgehend eingehalten. Gelegentlich werde gegen das Versammlungsverbot verstoßen. Es gebe aber auch „bösartige Aggressionen“. So hätten in Mannheim Jugendliche ältere Menschen vorsätzlich angehustet. Und in einer Shisha-Bar hätten sich 22 Personen im Keller regelrecht verbarrikadiert. Das werde empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Diese Bußgelder drohen
Innenminister Strobl und Sozialminister Manne Lucha einigten sich am Wochenende auf eine einheitliche Handhabung in Baden-Württemberg. Ein Bußgeldkatalog soll den Bürgern dabei Transparenz sichern und den Behörden zu mehr Rechtssicherheit verhelfen. Lucha sagte: „Denjenigen, die noch immer uneinsichtig sind und damit nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Bevölkerung gefährden, drohen entsprechende Konsequenzen.“
Folgende Bußgeldregelungen hat das Land am Wochenende festgelegt:
- Beim Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen droht jedem Beteiligten ein Bußgeld zwischen 100 und 1000 Euro.
- Bei einer Veranstaltung der Ansammlung außerhalb des öffentlichen Raumes mit mehr als fünf Personen droht jedem Teilnehmer eine Strafe zwischen 250 und 1000 Euro.
- Wer sich nicht an die Fahrt- und Reiseverbote hält, muss mit einem Bußgeld zwischen 250 bis 1000 Euro rechnen.
- Wer eine eigentlich geschlossenen Einrichtung wie einen Friseursalon, einen Club oder eine Kneipe betreibt, zahlt zwischen 2500 und 5000 Euro Strafe.
- Wer verbotenerweise ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim betritt, muss mit einer Geldbuße zwischen 250 und 1500 Euro rechnen.
- Einrichtungen und Betriebe, die weiterhin geöffnet haben, müssen die Auflagen zum Infektionsschutz gewährleisten. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 250 und 1500 Euro. Wie Innenminister Strobl und Sozialminister Manne Lucha (Grüne) betonen, kann im Wiederholungsfall eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. (dts/nmc)
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