Bußgeldbescheide gegen Ungeimpfte – Jena bittet Pflegekräfte zur Kasse

Wenn es nach dem Infektionsschutzgesetz geht, müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen seit dem 15. März 2022 einen Immunitätsnachweis vorlegen. Während fehlende Bescheinigungen in manchen Landesteilen ohne Folgen für Betroffene bleibt, weht in Thüringen ein anderer Wind.
Bußgeldbescheid (Symbolbild). Foto: iStock
In Jena droht ungeimpften Pflegekräften zum Jahresende ein Bußgeldbescheid.Foto: iStock
Von 19. November 2022

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Genesen, geimpft oder impfunfähig? Wer einen solchen Nachweis in den Händen hält, ist aus dem Schneider. Allen anderen Mitarbeitern von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aus Jena, die den nach Infektionsschutz geforderten COVID-Immunitätsnachweis nicht erbringen, droht kurz vor dem Jahresende noch ein Bußgeld. Und das, obwohl die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende auslaufen soll.

Laut MDR sind insgesamt 654 Beschäftigte davon betroffen. Sie müssen mit Bußgeldern in Höhe von 250 Euro rechnen. Diese seien bis März 2023 zu zahlen. Man möchte die Betroffenen nicht unverhältnismäßig zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel belasten, heißt es vom MDR.

Nach Medienberichten hat die Jenaer Stadtverwaltung beim Thüringer Landesverwaltungsamt nachgefragt, ob „die gesetzlichen Regelungen auch dann umzusetzen sind, wenn das Infektionsschutzgesetz des Bundes ausläuft“.

Eine Ermessensausübung sei in der gesetzlichen Vorlage nicht vorgesehen, so die Antwort der Behörde laut „Ostthüringer Zeitung“. Nur der Bund könne den Vollzug stoppen.

Zweierlei Maß

Kritik gibt es für die Vorgehensweise von der parlamentarischen Gruppe Bürger für Thüringen, wie aus einer der Epoch Times vorliegenden Pressemitteilung hervorgeht. Wie kann es sein, dass sich das Thüringer Gesundheitsministerium für ein Ende der Impfpflicht einsetzt, aber gleichzeitig im Bundesland Bußgelder verhängt werden?

Bußgelder dürften von Gesundheitsämtern genauso wenig wie Betreuungs- oder Beschäftigungsverbote verhängt werden. So sehe es zumindest das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, führt Birger Gröning, gesundheitspolitischer Sprecher der Gruppe, an.

Der Landtagsabgeordnete sieht die Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegewesen in Thüringen als Leidtragende. Sie würden mit einem Bußgeld bestraft, nur weil sie sich nicht mit einem „unzureichend erforschten und zu diesem Zeitpunkt bedingt zugelassenen mRNA-Impfstoff“ impfen lassen wollen.

Aufklärung statt Impfpflicht

Medizinische Eingriffe mit weitgehend unerprobten Medikamenten unter Zwang verstoßen gegen den Nürnberger Kodex, so Gröning weiter.

Er sieht in der von Landes- und Bundesregierung vorgegebenen Impfpflicht einen „Skandal“. Studien, die der gängigen Meinung des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts widersprechen, würden kein Gehör finden und als unseriös abgestempelt werden.

Laut Gröning braucht es eine umfassende Aufklärung über die mRNA-Technologien und deren Wirkung im menschlichen Körper. Dass diese nicht schon vor Beginn der Impfkampagnen stattgefunden hat, müssten nun alle Impfgeschädigten „ausbaden“. Inzwischen seien die durch die Impfung entstandenen Schäden immer sichtbarer.

Kritik an Bußgeldverfahren in Jena

Auch seitens der Thüringer FDP hagelt es Kritik für die Bußgeldverfahren. „Erst wurden den Pflegekräften applaudiert und ihnen ein Corona-Bonus ausgezahlt, nun werden sie als Sünder abgestempelt und abkassiert“, kommentiert der Abgeordnete Thomas Kemmerich das Vorgehen in Jena. „Was für ein Irrsinn! Was für eine Sturheit!“

Ähnlich sehen es die Ärztinnen und Ärzten für eine individuelle Impfentscheidung.

Jedes Bußgeld und jedes Betretungsverbot ist zu viel. Endlich weg mit der Impfpflicht!“

Sollte das Bußgeld wie angekündigt verhängt und von den Betroffenen bezahlt werden, würden der Stadt Jena 163.500 Euro in die Kassen gespült werden.

Ende der Impfpflicht noch offen

Die fälschlicherweise oft als einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ bezeichnete Auflage besagt, dass Betroffene einen Nachweis über eine vollständige COVID-Impfung, eine durchgemachte Infektion oder eine Impfunfähigkeit (Kontraindikation) vorlegen müssen.

Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2022. Wer dem nicht nachkommt, dem drohen Betretungsverbot und ein empfindliches Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Dass Theorie und Praxis in den Bundesländern abweichen, sorgt mancherorts für Verwirrung und hat auch Auswirkungen auf die Politik.

So ging der bayerische Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar während einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 12. Oktober davon aus, dass ein Antrag der AfD zur Aufhebung der Impfpflicht überholt sei, weil die Impfpflicht ohnehin zum Jahresende auslaufe und derzeit von den Behörden nicht durchgesetzt werde. Deshalb stellte er die politische Motivation der AfD für einen solchen Antrag infrage und ließ diese von einer Politikwissenschaftlerin analysieren.

Ob die Regelung zum 31. Dezember tatsächlich ausläuft, ist jedoch noch offen. In einer Regierungsbefragung am 12. Oktober äußerte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen“.



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