Bußgeld für Eltern: Kind blieb ganzen Tag der Schule fern – Moschee-Besuch verweigert

Weil sie den Moschee-Besuch ihres 13-jährigen Sohnes verweigerten und ihn deswegen für einen Tag aus der Schule nahmen, verhängte die Schulbehörde ein Bußgeld von je 150 Euro gegen Vater und Mutter - das war 2016. Jetzt entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein: die Eltern hätten ihren Sohn nicht zuhause behalten dürfen.
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Ein atheistisch erzogener Junge blieb während eines Moschee-Besuchs auf Wunsch der Eltern daheim.Foto: iStock
Epoch Times12. April 2019

Dass ihr 13-jähriger Sohn mit seiner Klasse im Rahmen der Geographiestunde die Rendsburger Moschee besuchen sollte, schmeckte seinen Eltern nicht. Sie befürchteten eine religiöse Einflussnahme auf ihr atheistisch erzogenes Kind und schickten ihren Jungen an diesem Schultag nicht auf das Gymnasium Kronwerk. Außerdem gehöre der Besuch einer Moschee nach Ansicht der Eltern in den Religionsunterrichts. Der Fall ereignete sich bereits 2016.

Weil die Eltern ihr Kind an diesem Tag nicht in die Schule schickten, verhängte die Schulbehörde des Kreises Dithmarschen im Sommer desselben Jahres ein Bußgeld wegen „Schuleschwänzen“  von insgesamt 300 Euro. Darauf hin zogen Vater und Mutter vor das Amtsgericht Meldorf. Die mit dem Fall betraute Richterin setzte das Bußgeld auf insgesamt 50 Euro herab. Die Begründung des Anwalts der Eltern, es habe in der Moschee „Islamunterricht stattgefunden und sonst nichts“, wurde von der Richterin laut „kn-online“ aber zurückgewiesen. Es habe „keine Werbung für den Islam“ gegeben, so das Gericht.

OLG Schleswig: Moscheenbesuch-Verweigerung war nicht entscheidend

Die von den Eltern gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Rechtsbeschwerde landete auf dem Tisch des I. Bußgeldsenats des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein. Der Senat bestätigte vor kurzem das Urteil des Amtsgerichts mit einer Geldbuße von insgesamt 50 Euro gegen die Eltern.

Dabei ging es weniger um die Verweigerung des Besuches der Moschee. Der Moscheebesuch selbst hatte für das Gericht keine Gewichtung bei der Verhängung des Bußgeldes. Vielmehr ging es dem Gericht darum, dass die Eltern ihrem Kind nicht nur die mit dem Besuch der Moschee verbundenen fünfte und sechste Schulstunde verweigert hatten. Auch an den ersten vier Unterrichtsstunden hatte der Junge nicht teilgenommen, so „Hamburger Morgenpost“.

Rechtsmittel wurden nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig. (sua)



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