Buschmann zu Kalifat-Lob: Absurde Meinung nicht strafbar
Wenn sich Islamisten in Deutschland positiv über das Kalifat als Herrschaftsform äußern, ist dies aus Sicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann zwar absurd, aber nicht zwangsläufig ein Fall für die Justiz. „Reine Sympathiebekundung für ein Kalifat ist etwas, was ich für politisch absurd und abwegig halte“, sagte Buschmann der Deutschen Presse-Agentur.
Das Bundesverfassungsgericht habe allerdings sinngemäß festgestellt: Solange eine absurde Meinung, auch eine, die dem Grundgesetz widerspricht, einfach nur geäußert werde, ohne dass Anstalten unternommen würden, die Ordnung des Grundgesetzes dann auch zu beseitigen oder andere Rechtsgüter zu verletzen, müsse dies als Teil des geistigen Meinungskampfes ertragen werden.
Anders wäre es, wenn eine Terrorgruppe oder eine extremistische Vereinigung einen Satz wie „Das Kalifat ist die Lösung“ zu ihrer Losung machen würde. „Wir würden eine solche Organisation dann bei Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen verbieten beziehungsweise gegen sie vorgehen“, sagte der FDP-Politiker. Dies würde dann auch ihre Symbole betreffen – „das ist aber heute nicht oder noch nicht der Fall“.
Erneut Demo in Hamburg angekündigt
Bei einer Demonstration am 27. April in Hamburg war auf Schildern der Schriftzug „Kalifat ist die Lösung“ zu lesen gewesen. In Redebeiträgen war außerdem ein Kalifat als Lösung gesellschaftlicher Probleme in islamischen Staaten gefordert worden. Die islamistische Gruppe Muslim Interaktiv hat für heute Nachmittag erneut in Hamburg eine Kundgebung angekündigt, die laut Polizei an strenge Auflagen geknüpft ist.
Nach der Demonstration Ende April hatte unter anderem der Unionsabgeordnete Christoph de Vries (CDU) für eine Gesetzesänderung geworben – damit künftig bestraft werden könne, wer in Deutschland öffentlich zur Errichtung eines Kalifats aufrufe. Das Kalifat als Herrschaftsform stammt aus der Zeit nach dem Tod des Propheten des Islam, Mohammed, im Jahr 632 n. Chr., der Kalif war sowohl religiöser als auch weltlicher Herrscher.
Anders zu werten als die öffentlich geäußerte Begeisterung für das Kalifat ist aus Sicht von Buschmann der bei einigen pro-palästinensischen Kundgebungen verwendete Slogan „From the river to the sea“. Dies sei ein Slogan der Hamas, für die ein Betätigungsverbot bestehe, sagte der Justizminister. Je nach den Umständen des Einzelfalls könne deshalb die Verwendung des Slogans eine Verwendung von Zeichen oder Propaganda einer verbotenen Organisation sein – und das sei strafbar. (dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion