Buschmann: Straftäter müssen vor Ausweisung und Abschiebung Strafe absitzen
In der Debatte über die Abschiebung ausländischer Straftäter hat Bundesjustizminister Marco Buschmann betont, diese müssten zumindest einen Teil ihrer Strafe zuvor in Deutschland absitzen.
„Straftäter dürfen nicht damit rechnen können, nach einem Attentat bei uns unbestraft ausgewiesen und dann in ihrem Heimatland für ihre Verbrechen vielleicht sogar noch gefeiert zu werden“, sagte der FDP-Politiker der „Rheinischen Post“.
„Das könnte möglicherweise gewaltbereite Islamisten sogar noch motivieren, zu uns zu kommen, um quasi straffrei Gewaltverbrechen zu begehen“, warnte Buschmann. „Diesen Anreiz für gewalttätige Migration sollten wir nicht setzen.“
Er argumentierte zudem, dass eine strafrechtliche Aufarbeitung und Bestrafung eines Täters hier in Deutschland auch aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten wichtig sei.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits betont, Ziel sei es, Gewalttäter konsequent abzuschieben, wenn sie nach einer Haftstrafe in Deutschland wieder freikämen.
Deutschland erkennt die Taliban-Regierung nicht an
Als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Mannheim hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. „Solche Straftäter gehören abgeschoben – auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen“, sagte der SPD-Politiker im Bundestag.
Wie genau dies funktionieren soll, ist noch offen. Deutschland erkennt die Taliban-Regierung in Kabul nicht an. Die Bundesregierung führt Verhandlungen mit verschiedenen Drittstaaten, über die sie Abschiebungen nach Afghanistan ermöglichen will. (dpa/red)
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