Buschmann plauderte im Interview über sensible Daten – Sicherheitsbehörden irritiert

Bundesjustizminister Buschmann steht im Fokus von Kritik vonseiten deutscher Sicherheitsbehörden. Ausländische Spione könnten Äußerungen in einer ARD-Sendung demzufolge als Warnung verstehen. Unterdessen wird AfD-MdEP Krah am 1. Mai in Dresden ein Familienfest der Partei besuchen.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) will einen Entwurf zur Absicherung des Verfassungsgerichts vorlegen.
Sicherheitsbehörden kritisieren Aussagen von Justizminister Marco Buschmann (FDP).Foto: Kay Nietfeld/dpa
Von 30. April 2024

Mit Befremden haben deutsche Sicherheitsbehörden auf jüngste Äußerungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann reagiert. In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ hatte der Minister sich über die Vorwürfe der Spionage gegen einen früheren Mitarbeiter des EU-Spitzenkandidaten der AfD, Maximilian Krah, geäußert. Jian G. wurde Anfang der Vorwoche in Dresden festgenommen und sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Buschmann hatte geäußert, die Staatsanwaltschaft werde dem Verdachtsfall nachgehen. Zudem erklärte er, es sei eine bedenkliche Entwicklung für die Demokratie, wenn der Austausch unter Abgeordneten und die Kontrolle der Regierung auch in heiklen Angelegenheiten durch ausländische Spionage unterminiert würde.

Sicherheitsbehörden „kündigen keine künftigen Maßnahmen an“

Im Zusammenhang mit der Frage, ob der Fall Jian G. ein Einzelfall wäre, erklärte Buschmann, man müsse „davon ausgehen, dass wir auch in den nächsten Monaten noch weitere Enttarnungen vornehmen werden“.

Obwohl er der Aussage vorangestellt hatte, keinen hoheitlichen Schritten vorgreifen zu wollen, hat diese in Sicherheitskreisen für Irritationen gesorgt. Die „Süddeutsche Zeitung“ zitierte am Dienstag, 30.4., Äußerungen aus Sicherheitsbehörden. Dort hieß es beispielsweise:

„Die Sicherheitsbehörden kündigen grundsätzlich keine konkreten künftigen Maßnahmen an, um mögliche Akteure nicht zu warnen.“

Dies gelte insbesondere im Kontext von Aktivitäten im Bereich der Spionage oder Einflussnahme. Diese gelte es zu unterbinden. Äußerungen, die Rückschlüsse auf „mögliche nachrichtendienstliche Maßnahmen und Erkenntnisse zulassen“ könnten, würden darauf gerichtete Maßnahmen potenziell gefährden.

Mitarbeiter von Krah könnte dessen Infrastruktur zur Beschaffung von Informationen genutzt haben

Bezüglich des Haftbefehls hatte Buschmann in dem Gespräch noch erklärt, der Zugriff auf Jian G. habe „beschleunigt durchgeführt“ werden müssen. Man habe auf diese Weise verhindern wollen, dass Journalisten ein Interview mit dem Verdächtigen führen könnten – und das zur „Vorwarnung“ geworden wäre.

Deutschland, so Buschmann, befinde sich längst „im Fokus autoritärer Mächte“. Jian G. soll im Januar 2024 wiederholt „Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europäischen Parlament an seinen nachrichtendienstlichen Auftraggeber“ übermittelt haben. Bereits über einen längeren Zeitraum soll er chinesische Oppositionelle für das „Ministerium für Staatssicherheit“ (MSS) ausgespäht haben.

In den Ausschüssen des Parlaments gibt es die Vertraulichkeitsstufen „sensibel“, „limitiert“ und „vertraulich“. Aus Krahs Büro im EU-Parlament wurden als „sensibel“ und „limitiert“, nicht aber als „vertraulich“ eingestufte Dokumente angefordert. Wie der „Spiegel“ berichtet, befanden sich unter den potenziell an chinesische Stellen weitergeleiteten Unterlagen Analysen von Außenhandelsstrategien der Partnerstaaten. Aber auch Dokumente über den Verlauf von Handelsgesprächen könnten an chinesische Dienste gegangen sein.

Keine Warnung oder Information von Sicherheitsbehörden

Krah selbst richtete schwere Vorwürfe an deutsche Sicherheitsbehörden. Gegenüber dem „Stern“ und RTL erklärte er, von diesen „pflichtwidrig zu keinem Zeitpunkt gewarnt oder informiert“ worden zu sein. Es entspricht in Verdachtsfällen dieser Art dem üblichen Prozedere, den von möglichen illegalen Aktivitäten in seinem Umfeld betroffenen Parlamentarier zu informieren. Steht dieser selbst im Verdacht, würde die Partei unterrichtet.

Der Abgeordnete schließt aus, dass es sich um ein bloßes Versäumnis gehandelt haben könnte. Es liege der Verdacht einer bewussten Schädigungsabsicht gegenüber der AfD nahe:

„Die Sicherheitsbehörden haben offensichtlich Kenntnisse gehabt, haben mich nicht informiert und lassen die Bombe kurz vor dem Wahltermin platzen. Das ist schon bemerkenswert.“

Krah selbst kündigte an, von sich aus den Kontakt zur Bundesanwaltschaft zu suchen. Er wolle zum einen selbst aufklären, was Sache sei. Zum anderen wolle er jedoch auch ein Gespräch darüber führen, inwieweit er selbst zur Aufklärung beitragen könne.

AfD Sachsen: „Kein Verbot für Herrn Krah, auf die Bühne zu gehen“

Nach einem Krisengespräch mit den Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla bleibt Krah bis auf Weiteres Wahlkampfveranstaltungen fern. Auch an einem Bürgerdialog der AfD Magdeburg vom vergangenen Freitag, für den er angekündigt war, nahm er nicht teil.

Allerdings wird er am 1. Mai beim „Familienfest“ der AfD Sachsen auf dem Neumarkt in Dresden auf der Bühne stehen. An diesem nehmen auch Bundeschef Chrupalla und der Landesvorsitzende Jörg Urban teil. Dies berichtete die „Leipziger Volkszeitung“.

Es „gab und gibt kein Verbot für Herrn Krah, auf die Bühne zu gehen“, heißt es vonseiten seines Heimat-Landesverbandes. Das Fest sei zwar keine klassische Wahlkampfveranstaltung. Allerdings würden die bevorstehenden Wahlen bei den Redebeiträgen sicher eine Rolle spielen.



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