„Niemand soll gegen seinen Willen mittels physischen Zwangs geimpft werden“

Über eine allgemeine Impfpflicht will die Ampel-Koalition im nächsten Jahr entscheiden. Wer sich nicht impfen lässt, solle zahlen. Doch einen physischen Zwang schließt Justizminister Buschmannn aus.
Titelbild
Bundesjustizminister Marco Buschmann.Foto: Kay Nietfeld/dpa/dpa
Epoch Times21. Dezember 2021

Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann will Verstöße gegen eine mögliche allgemeine Corona-Impfpflicht mit Bußgeldern ahnden.

„Niemand soll gegen seinen Willen mittels physischen Zwangs geimpft werden“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). „Denkbar wäre es stattdessen, einen Verstoß gegen die Impfnachweispflicht als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Als Sanktion kämen dann Bußgelder in Frage. Denkbar wäre auch, bei der Bemessung die finanzielle Lage im Einzelfall zu berücksichtigen.“

Buschmann ließ offen, ob er im Bundestag für eine allgemeine Impfpflicht stimmen würde oder nicht. Er werde sich erst entscheiden, wenn alle Anträge vorlägen. „Es gibt einen Antrag, der eine Impfpflicht ablehnt, es wird sicherlich einen Antrag geben, der in Richtung einer allgemeinen Impfpflicht geht“, sagte er. „Und es wird wahrscheinlich einen dritten Antrag geben, der mit einer nach dem Lebensalter gestaffelten Impfpflicht arbeitet.“

Freie Abstimmung geplant

Über eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona soll der Bundestag voraussichtlich im kommenden Jahr in freier Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin entscheiden. Unter anderen hatte sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, aber auch FDP-Parteichef Christian Lindner geht nach eigener Aussage in diese Richtung. Etwa 30 FDP-Bundestagsabgeordnete hatten sich zuletzt in einem Antragsentwurf klar gegen eine Impf-Pflicht ausgesprochen.

Buschmann verteidigte indes das Vorgehen der Ampel-Koalition, keinen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, sondern auf fraktionsübergreifende Gruppenanträge zu setzen. Dies habe das Parlament schon bei vergleichbaren Fragen wie der Sterbehilfe getan. „Der Weg über die Gruppenanträge schafft mehr Akzeptanz und ist das angemessenere Verfahren“, sagte Buschmann. „Solche Debatten gehören zu den Sternstunden des Parlaments. Das ist einer so schwierigen Frage angemessen.“ (dpa/oz)



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