„Bunt statt Grauland“-Plakat: AfD sieht Diffamierung – Parlamentarisches Gutachten pflichtet dem bei

Ein Plakat zeigt einen älteren Mann im grauen Anzug in einem Sessel - der Kopf wurde durch einen Blumenstrauß ersetzt. Die Überschrift lautet: „Bunt statt Grauland“. AfD sieht sich diffamiert – ein Parlamentarisches Gutachten sieht dies genauso.
Epoch Times26. März 2018

Die von der Flick-Stiftung geförderte Kampagne gegen die AfD wurde vom parlamentarischen Beratungsdienst des Landtags von Brandenburg gerügt. Die Jugendorganisationen von SPD, Linkspartei, Grünen, FDP und CDU fertigten ein diffamierendes Plakat vor der Bundestagswahl 2017 an.

Die Aktion wurde auf Anregung und mithilfe des sogenannten Brandenburger „Aktionsbündnisses“ gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit ins Leben gerufen.

Das Brandenburger „Aktionsbündnis“ sei ein Zusammenschluss von 76 „gesellschaftlichen Kräften“ – es seien keinen Parteien, berichtet die „Berliner Zeitung“ (BZ).

Das Plakat zeigt einen älteren Mann in einem grauen Anzug, der in einem Sessel sitzt. Der Kopf wurde durch einen Blumenstrauß ersetzt. Die Überschrift lautet: „Bunt statt Grauland“, darunter steht „Schöner leben ohne Nazis“. Das sei eine klare Anspielung auf den AfD-Parteivorsitzenden Alexander Gauland, so die „Junge Freiheit“.

Steuerfinanzierte Diffamierung?

Das Bündnis, so heißt es weiter bei „BZ“, beziehe monatlich 14.000 Euro Steuergeld vom Land. Davon sei auch dieses Plakat finanziert worden und über die eigene Homepage weiter verbreitet worden.

Das Gutachten des Beratungsdienstes liegt der „BZ“ vor und soll morgen veröffentlicht werden. Im 95-seitigen Gutachten werde die Landesregierung ermahnt, bei der Vergabe von Fördermitteln besser zu prüfen, wozu das Geld verwendet wird. Denn die Gelder dürften nicht zur Denunzierung von politischen Parteien ausgeben werden.

Ebenfalls vom Gutachten kritisiert wurde die vom „Aktionsbündnis“ herausgegebene Broschüre „Die neue Partei am rechten Rand“. Darin seien Vorbehalte gegen die AfD enthalten, die in einem „zum Teil abwertenden Unterton“ verfasst seien, so die „JF“.

Doch verfassungsrechtlich gebe es an diesem Plakat nichts auszusetzen, „da für das Land die Verwendung für parteiische Zwecke nicht vorhersehbar gewesen sei“, berichtet die „JF“ weiter.

Es werde aber angeregt, in Zukunft Fördermittelbescheide mit Nebenbestimmungen zu versehen, „etwa mit einem Verbot eines zugunsten oder zulasten politischer Parteien erfolgenden Mitteleinsatzes“.

„Eine solche Diffamierung mit Steuergeld zu finanzieren, hat nichts mit Demokratie zu tun“, sagte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag, Thomas Jung zur „JF“.

Die monatlichen Bezüge von 14.000 Euro, der Landesregierung an das „Aktionsbündnis Brandenburg“ sollten doch lieber für Kitas und Bildung oder in die Bekämpfung der Kinder- und Altersarmut investiert werden, so Jung weiter.

(vm)

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